Von faktisch bis ruhend: Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?
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Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bewerbungsprozess über die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses und den Inhalt geeinigt, entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung. Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie beispielsweise Position und Aufgaben des Beschäftigten, Höhe des Gehalts, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten. § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zwingt den Arbeitgeber seit dem 01. August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Austauschverhältnis
Durch das Arbeitsverhältnis entsteht ein Austauschverhältnis, das Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienste des Arbeitgebers weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber übt im laufenden Arbeitsverhältnis ein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus, indem er diesem vorschreiben kann, zu welcher Zeit, in welcher Art, an welchem Ort und mit welchem Inhalt er seine Arbeitsleistung auszuführen hat. Im Austausch dazu wird der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit
Das Gegenteil zum Arbeitsverhältnis ist die selbstständige Tätigkeit. Bei der selbstständigen Tätigkeit schuldet der Auftraggeber zwar ebenfalls eine Vergütung, allerdings ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden und frei darin, seine Arbeit selbstbestimmt zu erledigen.
Auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer zu zahlen und eine Gehaltsabrechnung zu erteilen. Selbstständige versichern sich dagegen aus ihren eigenen Einkünften selbst und führen auch eigenständig die anfallende Umsatz- und Einkommensteuer an das Finanzamt ab.
Das faktische Arbeitsverhältnis
Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer ohne eine wirksame vertragliche Grundlage Arbeitsleistungen erbringen. Arbeitsverhältnisse entstehen nicht erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Ausführung und der tatsächlichen Erledigung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber die Entstehung des Arbeitsverhältnisses von dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages abhängig, nimmt aber vor der Unterzeichnung die Dienste des Arbeitnehmers bereits in Anspruch, entsteht in solchen Fällen bis zum Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Leistet der Arbeitnehmer eine Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers, entsteht mit der tatsächlichen Ausführung also ein Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Der Arbeitgeber hat daher auch bei einem fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag eine Vergütung für die geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht ebenfalls, wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten wurde, Arbeitsleistungen aber dennoch erbracht wurden oder werden. Das faktische Arbeitsverhältnis betrifft auch die Fälle, in denen der Arbeitsvertrag nichtig ist, weil der Arbeitnehmer beispielsweise nicht geschäftsfähig ist, wie im Fall der Minderjährigkeit von Arbeitnehmern. Für die Vergangenheit haben Arbeitnehmer bei einem faktischen Arbeitsverhältnis für die erbrachten Leistungen sämtliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis und insbesondere einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Das befristete und unbefristete Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft dann ohne die Bestimmung einer Frist auf unbegrenzte Zeit und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Datum.
Das befristete Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse liegen vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Tages oder Datums, das als Ende im Arbeitsvertrag benannt ist. Befristete Arbeitsverträge werden häufig mit Sachgrund im Vertretungsfall (Elternzeit) oder für die Dauer von bestimmten, auf Zeit bestehenden Projekten abgeschlossen und können immer wieder befristet verlängert werden. Ohne Sachgrund ist bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zulässig. An ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließen.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist das Schriftformgebot. Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 126 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Befristungsabrede von beiden Arbeitsvertragsparteien eigenhändig auf derselben Urkunde unterzeichnet sein. Wird die Befristungsvereinbarung nicht vor der Ausführung des Arbeitsverhältnisses schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Das ruhende Arbeitsverhältnis
Von einem ruhenden Arbeitsverhältnis spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht, aber die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit sind. Das Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise während der Elternzeit und zu Zeiten des Mutterschutzes oder während der Einberufung in den Wehrdienst. Während das Arbeitsverhältnis ruht, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Deshalb fällt beispielsweise die Kurzarbeit nicht unter den Begriff des ruhenden Arbeitsverhältnisses, da die Vergütungspflicht weiterhin besteht.
Arbeitsverhältnisse wirksam beenden
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich nur durch ein schriftliches Kündigungsschreiben möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Schriftlichkeit bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein muss. Darüber hinaus muss das im Original unterschriebene Kündigungsschreiben dem Empfänger der Kündigung auch zugehen.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Datum der vereinbarten Befristung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Vorausgesetzt, im befristeten Arbeitsvertrag ist einzelvertraglich oder tarifvertraglich ein Kündigungsrecht während der Befristung vereinbart, kann auch das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Befristungsendes gekündigt werden.
Faktische Arbeitsverhältnisse bedürfen in der Regel keiner Kündigung, wenn diese wegen Nichtigkeit oder einer wirksamen Anfechtung ohnehin nicht bestehen. Hilfsweise kann für den Fall der Ungewissheit, ob ein Arbeitsvertrag wegen Anfechtung entfallen oder nichtig ist, eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall, dass ein faktisches Arbeitsverhältnis durch die bloße Arbeitsaufnahme besteht und der schriftliche Arbeitsvertrag fehlt, ist allerdings eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen.
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Rechtstipps zu "Arbeitsverhältnis" | Seite 100
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03.07.2019 Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht„… auch in Arbeitsverträgen häufig enthaltene sogenannte Verfallklauseln nicht entgegen. Danach verfallen gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, soweit sie nicht innerhalb einer bestimmten …“ Weiterlesen
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27.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel„… . Auf das Arbeitsverhältnis finden die in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossenen „Allgemeinen Arbeitsbedingungen für die ver.di-Beschäftigten“ (AAB) Anwendung. Die AAB sehen …“ Weiterlesen
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25.06.2019 Rechtsanwältin Susanne Laura Sinzger-Wegerhoff„… beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber …“ Weiterlesen
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21.06.2019 Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer„… : § 7 Absatz 1 SGB IV Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen …“ Weiterlesen
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21.06.2019 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… , wenn das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit beendet wird. Der Urlaub wandelt sich dann in einen Abgeltungsanspruch, der nicht mehr gekürzt werden kann. Gute Vertragsgestaltung und -management im Arbeitsrecht werden immer wichtiger.“ Weiterlesen
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19.06.2019 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… auf Reduzierung der Arbeitszeit ( Teilzeitanspruch ) sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis, als auch während einer Elternzeit. Zudem haben Arbeitnehmer* Anspruch auf Inanspruchnahme einer Pflegezeit. 20 …“ Weiterlesen
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17.06.2019 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… die Geschehnisse in einem anderen Licht zeigen. Wenn der Arbeitgeber nichts vorträgt, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers als zugestanden. Im Falle eines festgestellten Missbrauchs geht das Bundesarbeitsgericht von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum zweiten Vertragsarbeitgeber aus.“ Weiterlesen
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17.06.2019 Rechtsanwalt Manuel Fackler„… Arbeitnehmer beschäftigt sind (bei Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.004 begonnen haben, bleibt es bei der Grenze von mehr als 5 Arbeitnehmern) und dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung …“ Weiterlesen
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14.06.2019 Rechtsanwalt Roland Müller-Plesse„… aus. Auch wenn das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist beendet ist, macht es eine Besonderheit im Entgeltfortzahlungsgesetz möglich, dass der wegen der Krankheit gekündigte Arbeitnehmer die vollen …“ Weiterlesen
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13.06.2019 Rechtsanwalt Veit Rößger„… oder zu erhalten, den der Arbeitgeber nach seinem Organisationskonzept nicht mehr benötigt. Im bestehenden Arbeitsverhältnis können grundsätzlich Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017 …“ Weiterlesen
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11.06.2019 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… es, dass ein Arbeitnehmer erst erprobt werden soll, bevor möglicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wird, sei es, dass ein vorübergehender Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften besteht …“ Weiterlesen
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07.06.2019 Rechtsanwalt Gerd Klier„… der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung. Auf die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers wurde die Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam gehalten …“ Weiterlesen
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06.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Ralf Baur„… dies die freigesetzten Zeitarbeitnehmer hinnehmen oder bestehen Möglichkeiten, weiterhin in der Automobilindustrie eingesetzt zu werden oder gar unmittelbar ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu begründen …“ Weiterlesen
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06.06.2019 Rechtsanwalt Gerd Klier„… , auch bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnis. Ordentlich unkündbar aufgrund Tarifvertrag Der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugrundeliegender Kläger war seit 1992 bei der Beklagten …“ Weiterlesen
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01.08.2023 Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorit Jäger„… wegzufallen. Im hier entschiedenen Fall wurde im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist von 3 Monaten festgelegt, nach deren Ablauf alle noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen …“ Weiterlesen
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11.07.2023 Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld„… , ist, dass der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt hat, also wusste, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelte und dennoch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat …“ Weiterlesen
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03.04.2023 Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorit Jäger„… , dass Ihr Verhalten keine Kündigung rechtfertigt. Wir haben für Sie das A-Z der Kündigung im Arbeitsverhältnis aufbereitet, zu finden unter: https://www.ra-croset.de/wissenswertes/a-z-der-kuendigung …“ Weiterlesen
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03.06.2019 Rechtsanwalt Daniel Balzert LL.M.„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Einerseits kann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Kündigung erfolgen, sei es durch den Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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03.06.2019 Rechtsanwalt Guido Lenné„… Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Zunächst einmal muss das Kündigungsschutzgesetz anwendbar sein. Das Arbeitsverhältnis muss also bereits sechs Monate bestehen …“ Weiterlesen
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26.07.2021 Rechtsanwalt Philipp Kranz„… ein Arbeitsverhältnis bestanden haben. Trotz des eindeutigen Gesetzeswortlautes ist die Rechtsprechung den Arbeitgebern in der Vergangenheit sogar noch weiter entgegengekommen. So wurde der Abschluss …“ Weiterlesen
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26.07.2021 Rechtsanwalt Philipp Kranz„… waren. Abgeltungsansprüche konnten von den Erben bislang also nur dann geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsverhältnis des Erblassers bereits vor dessen Tode beendet worden war. Vorbezeichnete …“ Weiterlesen
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28.05.2019 Rechtsanwalt Timur C. Cebesoy„1. Grundsätzliches Wenn Ihr Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag an Sie herantritt, soll das Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Termin beendet werden. Das Gesetz schreibt in § 623 BGB …“ Weiterlesen
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27.05.2019 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Der Arbeitgeber erspart sich dadurch einen Kündigungsrechtsstreit, der Arbeitnehmer kann – in Abhängigkeit von seiner Verhandlungsposition – eine höhere Abfindung erzielen …“ Weiterlesen
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25.05.2019 Rechtsanwalt Dieter Schmidt„… Formvorschriften, sodass diese grundsätzlich auch mündlich erteilt werden kann, sofern nicht in einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis einwirkt, etwas anderes vereinbart ist. Jedoch muss …“ Weiterlesen