Von faktisch bis ruhend: Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?
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Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bewerbungsprozess über die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses und den Inhalt geeinigt, entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung. Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie beispielsweise Position und Aufgaben des Beschäftigten, Höhe des Gehalts, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten. § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zwingt den Arbeitgeber seit dem 01. August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Austauschverhältnis
Durch das Arbeitsverhältnis entsteht ein Austauschverhältnis, das Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienste des Arbeitgebers weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber übt im laufenden Arbeitsverhältnis ein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus, indem er diesem vorschreiben kann, zu welcher Zeit, in welcher Art, an welchem Ort und mit welchem Inhalt er seine Arbeitsleistung auszuführen hat. Im Austausch dazu wird der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit
Das Gegenteil zum Arbeitsverhältnis ist die selbstständige Tätigkeit. Bei der selbstständigen Tätigkeit schuldet der Auftraggeber zwar ebenfalls eine Vergütung, allerdings ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden und frei darin, seine Arbeit selbstbestimmt zu erledigen.
Auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer zu zahlen und eine Gehaltsabrechnung zu erteilen. Selbstständige versichern sich dagegen aus ihren eigenen Einkünften selbst und führen auch eigenständig die anfallende Umsatz- und Einkommensteuer an das Finanzamt ab.
Das faktische Arbeitsverhältnis
Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer ohne eine wirksame vertragliche Grundlage Arbeitsleistungen erbringen. Arbeitsverhältnisse entstehen nicht erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Ausführung und der tatsächlichen Erledigung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber die Entstehung des Arbeitsverhältnisses von dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages abhängig, nimmt aber vor der Unterzeichnung die Dienste des Arbeitnehmers bereits in Anspruch, entsteht in solchen Fällen bis zum Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Leistet der Arbeitnehmer eine Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers, entsteht mit der tatsächlichen Ausführung also ein Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Der Arbeitgeber hat daher auch bei einem fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag eine Vergütung für die geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht ebenfalls, wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten wurde, Arbeitsleistungen aber dennoch erbracht wurden oder werden. Das faktische Arbeitsverhältnis betrifft auch die Fälle, in denen der Arbeitsvertrag nichtig ist, weil der Arbeitnehmer beispielsweise nicht geschäftsfähig ist, wie im Fall der Minderjährigkeit von Arbeitnehmern. Für die Vergangenheit haben Arbeitnehmer bei einem faktischen Arbeitsverhältnis für die erbrachten Leistungen sämtliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis und insbesondere einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Das befristete und unbefristete Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft dann ohne die Bestimmung einer Frist auf unbegrenzte Zeit und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Datum.
Das befristete Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse liegen vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Tages oder Datums, das als Ende im Arbeitsvertrag benannt ist. Befristete Arbeitsverträge werden häufig mit Sachgrund im Vertretungsfall (Elternzeit) oder für die Dauer von bestimmten, auf Zeit bestehenden Projekten abgeschlossen und können immer wieder befristet verlängert werden. Ohne Sachgrund ist bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zulässig. An ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließen.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist das Schriftformgebot. Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 126 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Befristungsabrede von beiden Arbeitsvertragsparteien eigenhändig auf derselben Urkunde unterzeichnet sein. Wird die Befristungsvereinbarung nicht vor der Ausführung des Arbeitsverhältnisses schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Das ruhende Arbeitsverhältnis
Von einem ruhenden Arbeitsverhältnis spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht, aber die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit sind. Das Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise während der Elternzeit und zu Zeiten des Mutterschutzes oder während der Einberufung in den Wehrdienst. Während das Arbeitsverhältnis ruht, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Deshalb fällt beispielsweise die Kurzarbeit nicht unter den Begriff des ruhenden Arbeitsverhältnisses, da die Vergütungspflicht weiterhin besteht.
Arbeitsverhältnisse wirksam beenden
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich nur durch ein schriftliches Kündigungsschreiben möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Schriftlichkeit bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein muss. Darüber hinaus muss das im Original unterschriebene Kündigungsschreiben dem Empfänger der Kündigung auch zugehen.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Datum der vereinbarten Befristung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Vorausgesetzt, im befristeten Arbeitsvertrag ist einzelvertraglich oder tarifvertraglich ein Kündigungsrecht während der Befristung vereinbart, kann auch das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Befristungsendes gekündigt werden.
Faktische Arbeitsverhältnisse bedürfen in der Regel keiner Kündigung, wenn diese wegen Nichtigkeit oder einer wirksamen Anfechtung ohnehin nicht bestehen. Hilfsweise kann für den Fall der Ungewissheit, ob ein Arbeitsvertrag wegen Anfechtung entfallen oder nichtig ist, eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall, dass ein faktisches Arbeitsverhältnis durch die bloße Arbeitsaufnahme besteht und der schriftliche Arbeitsvertrag fehlt, ist allerdings eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen.
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Rechtstipps zu "Arbeitsverhältnis" | Seite 99
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22.08.2019 Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek„… mit einer Bescheinigung des Arbeitsverhältnis (diese muss Informationen wie Höhe des monatlichen Gehalts, Position und Dauer des Angestelltenverhältnis beinhalten), ausgestellt durch den Arbeitgeber. Falls …“ Weiterlesen
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20.08.2019 Rechtsanwalt LL.M.Eur. Daniel Müller„… betankt hatte. Aufgrund dessen kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Die Kündigung wurde darauf gestützt, dass zumindest der dringende Verdacht …“ Weiterlesen
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12.08.2019 Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul„… ausgezahlt wird, sondern der Monat, in welchem der Auszahlungsanspruch entsteht. Dies trifft auch auf Entgelt zu, dass der Versicherte sich dadurch verdient, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht …“ Weiterlesen
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12.08.2019 Rechtsanwältin Hülya Senol„… einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Danach sollte das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Eine Abfindung sah der Vertrag jedoch nicht vor. Nach den Darstellungen der Klägerin war sie an dem Tag …“ Weiterlesen
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09.08.2019 Rechtsanwalt LL.M.Eur. Daniel Müller„… sich mit den Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auseinander. Sachverhalt Der Kläger war als Wissenschaftler an einem Institut tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der Tarifvertrag für …“ Weiterlesen
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07.08.2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… zu Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung der Zusammenarbeit überwiegen. Und nicht zuletzt muss in aller Regel ein vergleichbares Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis bereits abgemahnt worden …“ Weiterlesen
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07.08.2019 Rechtsanwalt LL.M.Eur. Daniel Müller„… . Der Kassierer hat diesen auch nicht beantragt. Der Arbeitnehmer kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.04.2015. Gleichzeitig machte er die gesetzlichen Urlaubsansprüche für die Jahre 2012 und 2013 geltend …“ Weiterlesen
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06.08.2019 Rechtsanwalt Thorsten Brenner„… - und Erledigungsklausel. Formulierungsbeispiele: Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beide Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum TT.MM.JJJJ …“ Weiterlesen
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01.08.2019 Rechtsanwalt Martin Rolke„Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis aus, zu dessen Gunsten eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung abgeschlossen wurde, hat der Arbeitgeber eine vielfach nicht bekannte …“ Weiterlesen
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26.07.2019 Rechtsanwalt Frank Vormbaum„… nicht eingereicht hatte. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fristlos, hilfsweise ordentlich. Die Klägerin greift die ordentliche und fristlose Kündigung an. Die zulässige Klage …“ Weiterlesen
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23.07.2019 Rechtsanwalt Marco Atmaca„… das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde, sondern insbesondere für die Frage, ob Sie im Vergleichsfall eine Abfindung beanspruchen können und wie hoch diese sein kann. 1. Fristen beachten …“ Weiterlesen
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23.07.2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet ist. Erhebt man zu spät Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung als rechtswirksam (§ 7 KSchG …“ Weiterlesen
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22.07.2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… sein kann. Das Problem: kurze Kündigungsfrist für Arbeitnehmer Normalerweise kann ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats …“ Weiterlesen
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20.07.2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… ). Ist das Arbeitsverhältnis beendet, entfällt die Warnfunktion automatisch, der Arbeitnehmer kann die Löschung verlangen. In Bezug auf die Rüge- und Dokumentationsfunktion kommt es auf den Einzelfall …“ Weiterlesen
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24.05.2023 Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorit Jäger„… , da Ihnen aus Ihrem Arbeitsverhältnis eine gewisse Loyalitätspflicht zukommt. Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch keine der oben genannten Maßnahmen ergreifen und erreichen die Temperaturen …“ Weiterlesen
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18.07.2019 Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht„… Arbeitgeberin arbeiten zu wollen, und versuchte zudem, auch die Kollegin zur Beendigung von deren Arbeitsverhältnis zu bewegen. Die Kollegin führte zur Klärung ein Gespräch mit dem bezichtigten …“ Weiterlesen
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