Von faktisch bis ruhend: Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?
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Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bewerbungsprozess über die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses und den Inhalt geeinigt, entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung. Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie beispielsweise Position und Aufgaben des Beschäftigten, Höhe des Gehalts, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten. § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zwingt den Arbeitgeber seit dem 01. August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Austauschverhältnis
Durch das Arbeitsverhältnis entsteht ein Austauschverhältnis, das Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienste des Arbeitgebers weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber übt im laufenden Arbeitsverhältnis ein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus, indem er diesem vorschreiben kann, zu welcher Zeit, in welcher Art, an welchem Ort und mit welchem Inhalt er seine Arbeitsleistung auszuführen hat. Im Austausch dazu wird der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit
Das Gegenteil zum Arbeitsverhältnis ist die selbstständige Tätigkeit. Bei der selbstständigen Tätigkeit schuldet der Auftraggeber zwar ebenfalls eine Vergütung, allerdings ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden und frei darin, seine Arbeit selbstbestimmt zu erledigen.
Auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer zu zahlen und eine Gehaltsabrechnung zu erteilen. Selbstständige versichern sich dagegen aus ihren eigenen Einkünften selbst und führen auch eigenständig die anfallende Umsatz- und Einkommensteuer an das Finanzamt ab.
Das faktische Arbeitsverhältnis
Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer ohne eine wirksame vertragliche Grundlage Arbeitsleistungen erbringen. Arbeitsverhältnisse entstehen nicht erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Ausführung und der tatsächlichen Erledigung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber die Entstehung des Arbeitsverhältnisses von dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages abhängig, nimmt aber vor der Unterzeichnung die Dienste des Arbeitnehmers bereits in Anspruch, entsteht in solchen Fällen bis zum Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Leistet der Arbeitnehmer eine Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers, entsteht mit der tatsächlichen Ausführung also ein Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Der Arbeitgeber hat daher auch bei einem fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag eine Vergütung für die geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht ebenfalls, wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten wurde, Arbeitsleistungen aber dennoch erbracht wurden oder werden. Das faktische Arbeitsverhältnis betrifft auch die Fälle, in denen der Arbeitsvertrag nichtig ist, weil der Arbeitnehmer beispielsweise nicht geschäftsfähig ist, wie im Fall der Minderjährigkeit von Arbeitnehmern. Für die Vergangenheit haben Arbeitnehmer bei einem faktischen Arbeitsverhältnis für die erbrachten Leistungen sämtliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis und insbesondere einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Das befristete und unbefristete Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft dann ohne die Bestimmung einer Frist auf unbegrenzte Zeit und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Datum.
Das befristete Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse liegen vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Tages oder Datums, das als Ende im Arbeitsvertrag benannt ist. Befristete Arbeitsverträge werden häufig mit Sachgrund im Vertretungsfall (Elternzeit) oder für die Dauer von bestimmten, auf Zeit bestehenden Projekten abgeschlossen und können immer wieder befristet verlängert werden. Ohne Sachgrund ist bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zulässig. An ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließen.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist das Schriftformgebot. Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 126 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Befristungsabrede von beiden Arbeitsvertragsparteien eigenhändig auf derselben Urkunde unterzeichnet sein. Wird die Befristungsvereinbarung nicht vor der Ausführung des Arbeitsverhältnisses schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Das ruhende Arbeitsverhältnis
Von einem ruhenden Arbeitsverhältnis spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht, aber die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit sind. Das Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise während der Elternzeit und zu Zeiten des Mutterschutzes oder während der Einberufung in den Wehrdienst. Während das Arbeitsverhältnis ruht, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Deshalb fällt beispielsweise die Kurzarbeit nicht unter den Begriff des ruhenden Arbeitsverhältnisses, da die Vergütungspflicht weiterhin besteht.
Arbeitsverhältnisse wirksam beenden
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich nur durch ein schriftliches Kündigungsschreiben möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Schriftlichkeit bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein muss. Darüber hinaus muss das im Original unterschriebene Kündigungsschreiben dem Empfänger der Kündigung auch zugehen.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Datum der vereinbarten Befristung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Vorausgesetzt, im befristeten Arbeitsvertrag ist einzelvertraglich oder tarifvertraglich ein Kündigungsrecht während der Befristung vereinbart, kann auch das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Befristungsendes gekündigt werden.
Faktische Arbeitsverhältnisse bedürfen in der Regel keiner Kündigung, wenn diese wegen Nichtigkeit oder einer wirksamen Anfechtung ohnehin nicht bestehen. Hilfsweise kann für den Fall der Ungewissheit, ob ein Arbeitsvertrag wegen Anfechtung entfallen oder nichtig ist, eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall, dass ein faktisches Arbeitsverhältnis durch die bloße Arbeitsaufnahme besteht und der schriftliche Arbeitsvertrag fehlt, ist allerdings eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen.
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Rechtstipps zu "Arbeitsverhältnis" | Seite 208
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04.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit auch die betrieblichen Interessen. Diese sind allein schon deshalb beeinträchtigt, weil das Austauschverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, auf dem das Arbeitsverhältnis basiert, durch die Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit gestört wird. (Az.: 2 Sa 11/08) (WEL)“ Weiterlesen
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23.05.2008 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden , dass ein Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis aufheben soll, anfechtbar ist, wenn er durch den Mitarbeiter aufgrund …“ Weiterlesen
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30.04.2008 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… Entscheidung zutreffend darauf abgestellt, dass Fragen des Vermieters nach der Bonität des Mietinteressenten, nach seinem Arbeitsverhältnis und seinem Einkommen wahrheitsgemäß in einer Selbstauskunft …“ Weiterlesen
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25.04.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , wenn nur zum Schein ein Praktikumsvertrag geschlossen wird und der Betroffene tatsächlich als Arbeitnehmer Arbeitsleistungen für das Unternehmen erbringt. Als Indizien für ein Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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03.03.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… -Jobbern zulasten des Betroffenen gehen. In einem solchen Fall wird ihre Tätigkeit nicht als normales Arbeitsverhältnis bewertet. 1-Euro-Jobber haben dann keinen vollen Lohnanspruch, selbst …“ Weiterlesen
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24.01.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ist in § 14 TzBfG geregelt. Hiernach darf ein Arbeitsverhältnis befristet werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, wie beispielsweise nur vorübergehender betrieblicher Bedarf …“ Weiterlesen
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23.01.2008 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt ein Arbeitnehmer erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Endet das Arbeitsverhältnis bereits vor Erfüllung dieser Wartezeit, so hat er anteilig für …“ Weiterlesen
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22.01.2008 Rechtsanwalt Michael Krüger„… , dass nicht die Voraussetzungen für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung vorgelegen hätten. Aus diesem Grunde sei stillschweigend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen …“ Weiterlesen
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02.01.2008 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB„Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 623 bereits seit einigen Jahren vor, dass ein Arbeitsverhältnis nur durch schriftliche Kündigung oder Auflösungsvertrag wirksam beendet werden …“ Weiterlesen
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21.11.2007 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„… in einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ( BAG Urt. v. 19.07.2007, 6 AZR 774/06 ) klargestellt, dass durch den Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages das alte Arbeitsverhältnis ohne …“ Weiterlesen
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23.10.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… , wenn sie nachweislich stimmen. Diese Verschwiegenheitspflicht ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung bereits aus dem Arbeitsverhältnis selbst. In besonders sensiblen Bereichen empfiehlt …“ Weiterlesen
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11.10.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… , gilt der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien nun unbefristet. (BAG, Urteil vom 10.10.2007, Az.: 7 AZR 795/06) Nur Ein-Euro-Job oder schon ein Arbeitsverhältnis? Weniger gut ist da die Position …“ Weiterlesen
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30.07.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger„… der Strafanzeige gegen den anderen Mitarbeiter aufgefordert. Aufgrund dieser Äußerungen kündigte er das Arbeitsverhältnis. Im Folgenden verlangte er von dem Personalsachbearbeiter …“ Weiterlesen
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26.07.2007 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… ein bis dahin mit dieser GmbH bestehendes Arbeitsverhältnis wirksam aufzulösen? Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde vermutet, dass das Arbeitsverhältnis durch Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages …“ Weiterlesen
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09.07.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger„Ein Student wurde befristet als studentische Aushilfe auf Teilzeitbasis eingestellt. Der Arbeitsvertrag hatte den folgenden Passus: Das Arbeitsverhältnis ist befristet und an den Nachweis …“ Weiterlesen
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04.07.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger„… Passus: "Der Angestellte ist verpflichtet, die Sonderzahlung zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 30.06. des Folgejahres aus Gründen endet, die der Angestellte zu vertreten hat …“ Weiterlesen
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21.06.2007 steuerwerk PartG mbB„… , Leiharbeitnehmer/innen, Auszubildende, Praktikanten/innen, Bewerber/innen, sogar ausgeschiedene Arbeitnehmer/innen, soweit es um nachwirkende Folgen aus dem Arbeitsverhältnis geht). 2. Welchen Schutz bietet das AGG …“ Weiterlesen
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20.06.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… aus dem Arbeitsverhältnis heraus zahlreiche Fürsorgepflichten: Ab Arbeitsantritt muss der Arbeitgeber alles Erforderliche für den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter tun. Dazu gehören …“ Weiterlesen
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03.05.2007 Rechtsanwalt Andreas Hartmann„… auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur stellen. Zwar ist er, solange sein Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht, nicht im eigentlichen Sinne arbeitslos. Doch das Gesetz lässt …“ Weiterlesen
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26.04.2007 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„… des TzBfG dargestellt werden: 1. Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich dann befristet werden, wenn es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt. Zu den wichtigsten sachlichen Befristungsgründen …“ Weiterlesen
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24.04.2007 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„… sind Arbeitsgelegenheiten für 1 € Jobber keine Arbeitsverhältnisse ( § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II), allerdings finde § 99 BetrVG auch dann Anwendung, wenn die betreffenden Personen nicht in einem Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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Kündigung - Unterschiede zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung, betriebsbedingter Kündigung23.04.2007 Rechtsanwältin Simone Weber„… , weil Sie z.B. immer wieder zu spät kommen, so kann Ihnen eine ordentliche Kündigung drohen. Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer eine Frist genannt, wann das Arbeitsverhältnis konkret beendet …“ Weiterlesen
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23.04.2007 Rechtsanwältin Simone Weber„… das Arbeitsverhältnis vereinbart oder ein entsprechender Grund genannt, z.B. Elternzeitvertretung. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf der Zeit oder mit Erreichen des Sachgrundes, für …“ Weiterlesen
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04.09.2006 anwalt.de-Redaktion„… , wenn eine einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages geregelt wird. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis daher …“ Weiterlesen