Betriebsratswahl: Wie läuft sie ab und wann ist sie anfechtbar?
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Inhaltsverzeichnis
- Betriebsratswahl: Wer darf wählen und wer steht zur Wahl?
- Termin der Betriebsratswahlen
- Wahlordnung
- Wählerliste bei der Betriebsratswahl
- Rolle des Wahlvorstands bei der Betriebsratswahl
- Betriebsversammlung im Vorfeld der Betriebsratswahl
- Stützunterschriften für die Betriebsratswahl
- Ablauf der Betriebsratswahl
- Einstufiges oder zweistufiges Wahlverfahren?
- Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
- Anfechtung der Betriebsratswahl
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Betriebsratswahl: Wer darf wählen und wer steht zur Wahl?
Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein. Von diesen Arbeitnehmern müssen mindestens drei Arbeitnehmer wählbar sein.
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind. Hierzu zählen auch Teilzeit- und Aushilfskräfte, Arbeitnehmer auf Probe sowie geringfügig Beschäftigte. Ebenfalls wahlberechtigt sind im Betrieb beschäftigte Auszubildende, sofern die Berufsausbildung auf einem privatrechtlichen Ausbildungsvertrag beruht. Dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate lang im Betrieb eingesetzt werden.
Wählbar hingegen sind alle Wahlberechtigten, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Existiert der Betrieb erst weniger als sechs Monate, so sind alle Arbeitnehmer wählbar, die zum Zeitpunkt der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die sonstigen Wahlvoraussetzungen erfüllen. Auf die Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns beschäftigt war. Ist ein Arbeitnehmer nicht wahlberechtigt, kann er selbst auch nicht gewählt werden.
Termin der Betriebsratswahlen
Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt, das nächste Mal im Jahr 2026. Erstmalig kann der Betriebsrat jederzeit gewählt werden. Nach der Gründung findet die nächste Wahl dann turnusgemäß statt.
Wahlordnung
Der Ablauf der Betriebsratswahl wird durch die Wahlordnung festgelegt. Diese regelt neben dem Wahlsystem und der Vorbereitung der Wahl auch den Wahlvorgang einschließlich der Stimmauszählung und die Zuteilung der Sitze.
Wählerliste bei der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand hat eine Wählerliste zu erstellen, aus der die Wahlberechtigten mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge hervorgehen. Die Geschlechter sind innerhalb der Liste voneinander zu trennen. Nur Arbeitnehmern, die in der Wählerliste aufgeführt sind, steht das aktive und passive Wahlrecht zu. Sobald die Betriebsratswahl eingeleitet wurde, muss die Wählerliste und die Wahlordnung im Betrieb ausgelegt werden. Die Möglichkeit einer elektronischen Bekanntmachung besteht nur dann, wenn alle Arbeitnehmer davon Kenntnis erlangen können.
Rolle des Wahlvorstands bei der Betriebsratswahl
Die Betriebsratswahl wird vom Wahlvorstand geleitet. Spätestens zehn Wochen, im vereinfachten Wahlverfahren spätestens vier Wochen vor Ende der Amtszeit muss der aktuelle Betriebsrat einen mindestens dreiköpfigen Wahlvorstand bestellen. Mehr Mitglieder sind möglich, aber die Gesamtzahl muss ungerade sein. Geschlechterparität sollte gewahrt werden. Bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats können mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer zu einer Betriebsversammlung laden, in der dann der Wahlvorstand gewählt wird. Soweit im Betrieb ein Gewerkschaftsmitglied ist, kann auch die Gewerkschaft zu einer solchen Betriebsversammlung einladen. Auch der Arbeitgeber kann zur Betriebsversammlung laden. Wenn im Betrieb nicht ausreichend auf die Betriebsversammlung aufmerksam gemacht wurde, ist die Wahl des Wahlvorstands nichtig. Sofern acht Wochen vor dem Ende der Amtsperiode noch kein Wahlvorstand besteht, kann dieser auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom Arbeitsgericht bestellt werden.
Praxistipp: Der Wahlvorstand hat einen Anspruch auf Schulung. Die Kosten dafür gehören zu den Kosten der Betriebsratswahl und sind vom Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus sind Mitglieder des Wahlvorstands unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, sofern ihre Amtstätigkeit dies verlangt.
Mittlerweile sind auch Wahlvorstandssitzungen per Video oder Telefonkonferenzen zulässig.
Betriebsversammlung im Vorfeld der Betriebsratswahl
Die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands bei der erstmaligen Wahl des Betriebsrats muss spätestens eine Woche vor dem Wahltag für alle Arbeitnehmer sichtbar ausgehängt werden. Die Einladung muss neben Ort, Tag und Uhrzeit der Betriebsversammlung auch folgende Informationen enthalten:
Kandidatenvorschläge für den Betriebsrat können nur bis zum Ende der Betriebsversammlung gemacht werden.
Kandidatenvorschläge während der Betriebsversammlung können auch mündlich gemacht werden.
Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften (siehe unten).
Die Betriebsversammlung findet während der Arbeitszeit im Betrieb statt. Die Zeit der Teilnahme ist vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ist eine Durchführung im Betrieb oder während der Arbeitszeit für bestimmte Arbeitnehmer nicht möglich, muss der Arbeitgeber die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten tragen. Praxistipp: Vorsorglich sollten auch Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand gewählt werden.
Stützunterschriften für die Betriebsratswahl
In Betrieben ab 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern braucht jeder Wahlvorschlag mindestens zwei Stützunterschriften. In größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 5 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder insgesamt 50 wahlberechtigten Mitarbeitern unterstützt werden. In Betrieben mit in der Regel weniger als 21 Wahlberechtigten ist eine Stützunterschrift nicht notwendig.
Ablauf der Betriebsratswahl
Der Ablauf der Betriebsratswahl beginnt mit dem vom Wahlvorstand unverzüglich auszuhängen Wahlausschreiben. Das Wahlausschreiben muss spätestens sechs Wochen vor dem Tag der ersten Stimmabgabe erlassen werden. Um beim Inhalt keine Fehler zu machen, sollte ein Musterschreiben verwendet werden. Bei der Wahl des Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung ist das Wahlausschreiben noch während der Betriebsversammlung zu erlassen. Mithilfe der vom Arbeitgeber bereitzustellenden Unterlagen müssen bereits in der Betriebsversammlung die Wählerlisten erstellt werden. Wahlberechtigte Arbeitnehmer und im Betrieb vertretene Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen. Wird kein Wahlvorschlag gemacht, gibt der Wahlvorstand bekannt, dass ein Betriebsrat nicht gewählt wurde.
Einstufiges oder zweistufiges Wahlverfahren?
Das einstufige Wahlverfahren wird durchgeführt, wenn der Wahlvorstand bereits durch den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder das Arbeitsgericht bestellt wurde. Zweistufig bedeutet, dass mangels vorheriger Bestellung (in der Regel bei erstmaliger Wahl des Betriebsrats) zunächst auf einer Betriebsversammlung der Wahlvorstand und eine Woche später in einer weiteren Betriebsversammlung der Betriebsrat selbst gewählt wird.
Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
Für die Frage, welches Wahlverfahren Anwendung findet, kommt es auf die Betriebsgröße an. In Betrieben mit maximal 100 wahlberechtigten Mitarbeitern wird das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt. In Betrieben mit mehr als 100 Wahlberechtigten findet das normale Wahlverfahren statt. Hiervon abweichend können in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
Insbesondere unterscheidet sich das vereinfachte vom normalen Wahlverfahren durch den Zeitfaktor und das Wahlsystem. Das vereinfachte Wahlverfahren kann innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden, wohingegen das normale Wahlverfahren mindestens sechs Wochen dauert.
Beispiele unterschiedlicher Fristen
Normales Wahlverfahren | Vereinfachtes Wahlverfahren | |
Bestellung des Wahlvorstandes | Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrates. | Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrates. |
Erlass des Wahlausschreibens | Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe. | Keine Mindestfrist, aber „unverzüglich“. |
Einreichung der Wahlvorschläge | Innerhalb von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens. | Spätestens eine Woche vor dem Tag der Stimmabgabe. |
Das Wahlsystem unterscheidet sich darin, dass im normalen Wahlverfahren grundsätzlich eine Verhältniswahl in Form einer Listenwahl durchgeführt werden muss. Hierbei werden keine bestimmten Wahlkandidaten gewählt, sondern eine Vorschlagsliste. Im vereinfachten Wahlverfahren findet hingegen immer eine Mehrheitswahl in Form einer Personenwahl statt. Hierbei werden die Stimmen unmittelbar für einzelne Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber abgegeben.
Das Wahlsystem wirkt sich letztlich auch auf die Ermittlung des Wahlergebnisses aus. Während im vereinfachten Wahlverfahren automatisch die Personen gewählt sind, die die meisten Stimmen erhalten haben, müssen bei der Listenwahl im normalen Wahlverfahren erst die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlensystem auf die Anzahl der im Betriebsrat zur Verfügung stehenden Sitze umgerechnet werden.
Anfechtung der Betriebsratswahl
Die Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn gegen wesentliche Vorschriften für das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und diese Fehler nicht berichtigt worden sind. Die Betriebsratswahl darf durch niemanden behindert werden. Die Betriebsratswahl kann innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Wahlergebnisse durch drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht angefochten werden. Die Anfechtbarkeit entfällt, sofern durch die begangenen Fehler das Wahlergebnis nicht beeinflusst oder geändert worden sein kann.
Praxistipp: Fehler bei der Wahl führen zur Anfechtbarkeit, möglicherweise sogar zur Nichtigkeit (Ungültigkeit) der Wahl. Besonders bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber unter Ausnutzung der Fehler versucht, die Wahl im Nachhinein zu torpedieren.
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Rechtstipps zu "Betriebsratswahl" | Seite 2
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14.04.2021 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf„… und einfache Regeln für Betriebsratswahlen. Begründet wird diese Reform und somit der Entwurf zum Gesetz für ein "Betriebsrätestärkungsgesetz" mit einem Rückgang der Zahl der Unternehmen mit Betriebsräten …“ Weiterlesen
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18.04.2021 Rechtsanwalt Oliver Derkorn„… vom Grundsatz, dass Wahlberechtigung erforderlich ist, sieht § 16 Abs. 2 S. 3 BetrVG vor: Das Arbeitsgericht kann, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich …“ Weiterlesen
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22.03.2022 Rechtsanwalt Oliver Derkorn„… Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, 2. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, 3. die Betriebsratswahl mit Erfolg …“ Weiterlesen
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18.04.2021 Rechtsanwalt Oliver Derkorn„… des Wahlvorstandes im vorliegenden Fall durch die Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, der vorliegend die Betriebsratswahl angefochten hat, erfolgt ist. Denn bei der Bestellung …“ Weiterlesen
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18.04.2021 Rechtsanwalt Oliver Derkorn„Teil 1 Wie in jedem Jahr, in welchem die Fußballweltmeisterschaft der Herren stattfindet, werden in Deutschland im Jahr 2022 auch ca. 113.000 Betriebe die regelmäßigen Betriebsratswahlen organisieren …“ Weiterlesen
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12.06.2020 Rechtsanwalt Marius Schrömbgens„… die Betriebsratswahl 2018, deren Wahlergebnis im März 2018 bekannt gegeben worden ist. Am 05.07.2018 arbeitete der Kläger mit einem Arbeitskollegen zusammen in einer Lackiererkabine. Gegen 13:00 Uhr fragte …“ Weiterlesen
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05.05.2020 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… oder des Datenschutzes, die Beteiligung an Betriebsratswahlen etc. In letzter Zeit wird die Norm häufig im Zusammenhang mit Whistleblowern genannt. Beteiligung des Betriebsrats, § 102 BetrVG Sofern ein Betriebsrat …“ Weiterlesen
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26.03.2020 Rechtsanwältin Maike Koch„… Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt alle Regelungen für den Betriebsrat, für die Betriebsratswahl, für die Aufgaben des Betriebsrats, für seine Rechte und natürlich …“ Weiterlesen
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05.03.2020 Rechtsanwalt Martin Bechert„„… und dann saßen wir Kollegen zusammen und wir überlegten, ob wir tatsächlich die Anfechtung der Betriebsratswahl betreiben sollten.“ So oder so ähnlich hört es sich an, wenn betroffene Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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07.10.2019 Rechtsanwältin Hülya Senol„… Personennahverkehrs eingestellt. Im Zuge der Betriebsratswahl 2006 wurde er freigestellt. In den folgenden Jahren bekam er weitere Aufgaben zugewiesen und konnte einige Entgeltgruppen aufsteigen. Vorläufiger …“ Weiterlesen
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08.01.2019 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen„… des Wahlausschusses genießen diesen Kündigungsschutz, der allerdings ein Jahr nach Abschluss der Betriebsratswahl endet. Wer trägt die Kosten des Betriebsrats? Der Arbeitgeber muss alle Kosten, die aufgrund …“ Weiterlesen
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08.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Bert Howald stellt einige wichtige Grundsätze für die Betriebsratswahlen dar: 1. Ich möchte für ein Betriebsratsamt kandidieren – was muss ich tun …“ Weiterlesen
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09.11.2017 Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel„Der vorliegende Beitrag knüpft an den Beitrag „Betriebsratswahl: „Standortübergreifende“ Neuwahl zur Ausweitung der Mitbestimmung im Konzern?“ an. Der Beitrag kam zu dem Ergebnis …“ Weiterlesen
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12.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel„… Betriebsratswahl auch für einen betriebsratslosen Standort eines anderen Konzernunternehmens initiiert, wenn beide Standorte eine einheitliche Leitung in allen wesentlichen sozialen und personellen …“ Weiterlesen
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06.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel„… . Dies kann unabhängig von einer konkreten Betriebsratswahl verbindlich geklärt werden. In dem Verfahren wird verbindlich festgelegt, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann.“ Weiterlesen
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30.03.2017 Rechtsanwältin Sirka Huber M.M.„… nicht in Entleiherbetrieben tätig werden, die bestreikt werden Zeitarbeitnehmer sind bei Betriebsratswahlen im Entleiherbetrieb zu berücksichtigen, wenn sie länger als 6 Monate verliehen werden Das müssen Verleiher beachten …“ Weiterlesen
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30.06.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Wahlbeobachter. Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter wies die Vorwürfe zurück. Bereits im Vorfeld der letzten Betriebsratswahl habe es nach Angaben des Arbeitgebers Auseinandersetzungen zwischen …“ Weiterlesen
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28.10.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… kann sich strafbar machen, wen er eine Betriebsratswahl unzulässig beeinflusst. Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten: Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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19.10.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Betriebsratswahl, Störungen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit und Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen wegen der Betriebsratstätigkeit unter Strafe gestellt. Es handelt sich um ein Antragsdelikt …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… einer unzulässigen Einflussnahme des Arbeitgebers auf eine Betriebsratswahl. Folgendes hatte sich nach den Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf in einer Pressemitteilung ereignet: Der Kandidat …“ Weiterlesen
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25.02.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Januar 2015 – 27 BVGa 5/14 –, juris. Ausgangslage: Wenn im Betrieb eine Betriebsratswahl durchgeführt werden …“ Weiterlesen
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23.01.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die Betriebsratswahlen abgegeben. Außerdem ist auch für den Arbeitnehmer das Verfahren noch nicht ausgestanden, da der Rechtstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. Das Urteil bedeutet keine Entwarnung …“ Weiterlesen
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13.01.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… als Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen abgegeben. Außerdem ist auch für den Arbeitnehmer das Verfahren noch nicht ausgestanden, da der Rechtstreit zurückverwiesen wurde. Das Urteil bedeutet …“ Weiterlesen
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28.08.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen. Sachliche …“ Weiterlesen