Rechtstipp vom 02.12.2008

Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe für Steuersünder

Der Bundesgerichtshof hat heute das Strafmaß für Steuerhinterziehung deutlich verschärft und einen Bauunternehmer wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt (Az.: 1 StR 416/08).

Der Bauunternehmer war als Subunternehmer tätig und beschäftigte in seinem Betrieb Schwarzarbeiter. Für sie bezahlte er weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer und auch eine Umsatzsteuererklärung gab er nicht ab. Zudem stellte er seinen Auftraggebern Scheinrechnungen aus, damit diese an ihn geleistete Zahlungen als Betriebsausgaben als Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Der dadurch verursachte Steuerschaden betrug insgesamt fast 1 Million Euro.

Der Bundesgerichtshof hat den Hinterziehungsbetrag bei der Bemessung einer Strafe wegen Steuerhinterziehung besondere Bedeutung zugemessen und entschieden, dass er maßgeblich die Strafhöhe bestimmt.

Als Anhaltspunkt zogen die Karlsruher Richter § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) heran, nachdem eine Hinterziehung in „großem Ausmaß" in der Regel eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Der BGH sieht ab einem Steuerschaden ab 50.000 Euro eine Hinterziehung „großen Ausmaßes" als gegeben an. Bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag, so der BGH, erscheint nur noch die Verhängung eine Freiheitsstrafe angemessen. Eine Geldstrafe ist regelmäßig nicht angemessen, außer es liegen besonders gewichtige Milderungsgründe vor. Angesichts einer solchen Schadenshöhe ist zudem eine Strafaussetzung zur Bewährung nur noch schuldangemessen, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe in Betracht kommen.

Das Urteil berücksichtigt darüber hinaus auch die neuen Berechnungsvorgaben nach dem Vierten Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 266a Strafgesetzbuch: Somit gilt der Schwarzlohn nicht mehr - wie bisher - als Bruttolohn, sondern als Nettolohnabrede, so dass das Arbeitsentgelt zu einem Bruttolohn hochzurechnen ist. Damit fällt der Hinterziehungsbetrag nach der neuen Berechungsmethode höher aus.

(WEL)


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Steuerhinterziehung von Petra Hoff am 10.01.2009 18:33

Wie hier zu sehen ist wurde einer von vielen wider einmal Verurteilt.
Mir sind noch weitere Fälle bekannt wo keine einzige Behörde da etwas gemacht hat und ich auch wegen solchen Leuten ins
Privatinsolvenz geraten bin.
In einem Fall wurde der Leitende Staatsanwalt und zuständige
PI über den Aufenthalt einer Familie informiert da ich gegen die Familie ein Rechtskräftiges Urteil habe.
Als ehemalig Privatdetektei hätte man hier auch Amtshilfe gewähren müssen wurde aber nicht gemacht. Gegen die Familie lagen vor meinen Schaden 23 Haftanordnungen vor keine einzige wurde aber Vollstreckt. Hätte ein einziger Richter oder StA da etwas gemacht wären keine weiteren Schäden entstanden.
Jetzt sieht es so aus das von der Staatsanwaltschaft Mitteilungen kommen das man die Familie mit Kindern per Haftbefehl suchen würde. Zu der suche der Familie habe ich bei keiner einzigen PI,Internet eine Suchmeldung gefunden.
Hier stehen seit 2004 5020 EURO Schaden,Anwaltskosten 290,-
Mahn Gericht 60,- ? offen Zuzüglich 5% Zinsen.
Hier stellt sich jetzt schon bei mir die Frage ob hier jetzt
ein Verfahren gegen den Leitenden StA Eingeleitet werden sollte wegen Versagen von Amtshilfe, da dadurch der Familie ja ganz offensichtlich ermöglicht wurde.

Bei der StA Ansbach wurde gegen einen Inhaber eines Transportunternehmens Strafantrag gestellt.
- Beschäftigung Schwarzarbeiter ( Bestätigung auch
Arbeitsamt Abteilung Schwarzarbeit )
- keine Zahlung zur Krankenkassen, Berufsgenossenschaft
- von 2002 März Abmeldung seiner Firma in Fürth
und Umzug nach Windsbach da stand aber schon der Name der
neuen Firma fest.
Anmeldung Insolvenz März 02
- Auskunft Gewerbeamt keine Anmeldung der Firma trotz mehrfacher Anschreiben vom Gewerbeamt
2003 wurde von seiner Frau kurzfristig eine GmbH sogar angemeldet ist aber der Berufsgenossenschaft nicht bekannt
und weiterhin wurde die GmbH nach kurzer Zeit laut Gewerbeamt wider abgemeldet.
Unter der Telefonnummer fand ich Später die Firma Copy Shop
Transport Logistik Klaus Gasner aber mit Firmenanschrift Fürth aber Telefon von der Firma aus Windsbach.
In der Angegeben Straße konnte die Firma nicht gefunden werden Bundesamt Güterkraftverkehr Firma unbekannt, Berufsgenossenschaft Firma ist nicht bekannt. Also wider eine Firma mit Strohmann und erneut Steuerhinterziehung.
Warum wurde hier von der Staatsanwaltschaft nicht einmal eine Bestätigung gegeben das der Strafantrag da Eingegangen ist und warum ist hier seit 2003 nicht erfolgt.
Für den gesundheitlichen Schaden bei mir und Finanziellen Schaden will keiner aufkommen und wie ich jetzt von meinen
Insolvenzverwalter im Privatinsolvenz erfahren habe wurde den Unternehmer die Restschuldbefreiung erteilt.
Wenn die Berufsgenossenschaft weiterhin sich weigert Zahlungen für den Unfall zu Leisten kann ich nicht mal gegen den Unternehmer vorgehen und bleibe auf meinen Schaden sitzen.
Weiteres verschulden und versagen von Behörden Staatsanwaltschaft, Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen AOK und BKK.
Wie kann so etwas erst auffallen wenn es einen Unfall gab und danach wird auch von keiner Behörde gegen solche Leute was unternommen.

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