Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: So sichern Sie sich eine höhere Rente
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine freiwillige Rentenversicherung?
- Muss ich einen Antrag stellen, wenn ich mich freiwillig rentenversichern will?
- Kann ich die Höhe der freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung frei wählen?
- Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung als Beitragsjahre?
- Kann ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen?
- Gibt es auch einen Rentenrechner für die freiwillige Rentenversicherung?
- Wo trägt man freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in der Steuererklärung ein?
- Freiwillige Rentenversicherung kündigen: Geht das?
Experten-Autorin dieses Themas
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch was ist, wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler nicht automatisch in die Rentenversicherung einzahlen? In diesem Fall bietet die freiwillige Rentenversicherung eine Möglichkeit, selbstständig Versicherungsbeiträge zu leisten und damit Ihre spätere Rente aufzustocken. Was ist bei der freiwilligen Rentenversicherung zu beachten? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zu den häufigsten Fragen zur freiwilligen Rentenversicherung.
Was ist eine freiwillige Rentenversicherung?
Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, als Selbstständiger, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Person (z. B. als Hausfrau oder Hausmann) selbstständig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Arbeitnehmer sind in Deutschland in der Regel automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert und dürfen sich nicht zusätzlich freiwillig versichern. Eine freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich für Personen, die
in Deutschland wohnen oder als Deutsche im Ausland leben,
mindestens 16 Jahre alt sind,
noch keine volle Altersrente beziehen und
nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Im Gegensatz zur Pflichtversicherung sind die Beiträge in der freiwilligen Rentenversicherung jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basieren auf einer freiwilligen Entscheidung.
Muss ich einen Antrag stellen, wenn ich mich freiwillig rentenversichern will?
Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzahlen möchten, müssen Sie sich zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger anmelden und einen entsprechenden Antrag stellen. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Sie müssen im Antrag angeben, wann und in welcher Höhe Sie freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen wollen.
Alternativ zur Online-Antragstellung können Sie auch Kontakt zu einer Auskunfts- oder Beratungsstelle oder einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen. Dort erhalten Sie Informationen über die Höhe der Beiträge, die Zahlungsmodalitäten und das entsprechende Antragsformular. Die Kontaktadressen der Beratungsstellen und Versichertenberater finden Sie über die Beratungsstellensuche. Weitere Informationen erteilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung auch über diese kostenlose Service-Telefonnummer: 0800 1000 4800.
Kann ich die Höhe der freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung frei wählen?
Die Höhe der freiwilligen Beiträge können Sie derzeit für das Jahr 2024 zwischen 100,07 € als Mindestbeitrag und 1404,30 als Höchstbeitrag (2023 zwischen 96,72 € als Mindestbeitrag und 1357,80 € als Höchstbeitrag) pro Monat selbst festlegen. Wollen Sie im Jahr 2024 noch Beiträge für das Jahr 2023 nachzahlen, beträgt der monatliche Höchstbeitrag also 1357,80 €.
Dabei ist auch die Anzahl der Monate, in denen Sie freiwillig den gewählten Beitrag zahlen, frei wählbar. Eine nachträgliche Änderung eines bereits bezahlten Beitrages ist jedoch nicht möglich.
Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung als Beitragsjahre?
Für die Grundrente zählen grundsätzlich nur Zeiten mit Pflichtbeiträgen. Da die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung aber gerade keine Pflichtbeiträge sind, zählen die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung auch nicht als Beitragsjahre.
Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden, werden also bei der sogenannten Grundrentenzeit nicht berücksichtigt. Das ist ein Nachteil der freiwilligen Rentenversicherung.
Wichtig zu wissen ist aber, dass die freiwilligen Rentenbeiträge zumindest für die meisten Wartezeiten zählen, also Zeiten, die Sie mindestens Teil der Rentenversicherung gewesen sein müssen, damit Sie überhaupt einen Rentenanspruch haben. Das heißt, für jeden Monat, in dem Sie freiwillige Beiträge zahlen, erhöht sich zum einen Ihr Rentenanspruch. Zum anderen können dadurch auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt werden.
Kann ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen?
Grundsätzlich gilt, dass freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden können. Das heißt, für das Jahr 2022 können Sie bis zum 31. März 2023 die Beiträge zahlen, für das Jahr 2023 bis zum 2. April 2024 (der 31. März 2024 und 1. April 2024 sind gesetzliche Feiertage).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für weiter zurückliegende Zeiten nachzuzahlen. Die Möglichkeit der Nachzahlung besteht teilweise aber nur zeitlich begrenzt. Zur Nachzahlung für weiter zurückliegende Zeiten sind beispielsweise ehemalige Bedienstete von internationalen Organisationen, unschuldig Inhaftierte oder auch Personen im Zeugenschutz berechtigt.
Gibt es auch einen Rentenrechner für die freiwillige Rentenversicherung?
Ja, die Deutsche Rentenversicherung stellt auch für die freiwillige Rentenversicherung einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie ermitteln können, inwiefern sich mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung Ihre Rente steigern lässt. Gehen Sie dazu auf das Portal „Ihre-Vorsorge.de“, das von der Deutschen Rentenversicherung angeboten wird.
Wo trägt man freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in der Steuererklärung ein?
Freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Sie können in der Anlage Vorsorgeaufwand (AV) der Steuererklärung eingetragen werden. Hier werden alle Beiträge zur Rentenversicherung eingetragen, also auch die freiwilligen Beiträge.
Wichtig ist, dass die Beträge nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich absetzbar sind. Das heißt, vom Finanzamt werden nur die Beiträge berücksichtigt, die über den steuerfreien Betrag hinausgehen. Die genauen Höchstbeträge können Sie der Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand entnehmen oder bei einem Steuerberater erfragen. Für das Beitragsjahr 2022 können Sie bis zu 25.639 € als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, wobei 94 % hiervon steuerlich absetzbar sind. Für Verheiratete und offiziell Verpartnerte gilt der doppelte Betrag.
Extra-Tipp: Ab 2023 sollen die vollen Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sein, und zwar bis zum voraussichtlichen Maximalbetrag von 26.527,80 € (doppelter Betrag bei Verheirateten oder offiziell Verpartnerten). Dies hat die Bundesregierung angekündigt.
Freiwillige Rentenversicherung kündigen: Geht das?
Ja, Sie können die freiwillige Rentenversicherung im Prinzip jederzeit kündigen. Dazu müssen Sie einen Antrag zur Änderung der Beitragszahlung/Beendigung der freiwilligen Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Es empfiehlt sich aber immer, vor einer Beendigung der freiwilligen Rentenversicherung eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dort können Sie sich informieren, wie sich eine Kündigung auf Ihre Rentenansprüche auswirkt, und alternative Lösungen besprechen.
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Rechtstipps zu "Freiwillige Rentenversicherung" | Seite 3
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