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Ideenschutz: So schützen Sie Ihre Idee!

  • 5 Minuten Lesezeit
Ideenschutz: So schützen Sie Ihre Idee!

Innovative Geschäftsideen und die Erschaffung neuer Produkte oder Dienstleistungen basieren auf guten Ideen und kreativen Entwürfen. Doch von der bloßen Idee zum greifbaren Ergebnis kann einige Zeit vergehen. Um das geistige Eigentum vor unliebsamen Konkurrenten zu schützen, gibt es verschiedene Optionen. Welche das sind, was der Ideenschutz kostet und wie Ideenklau bestraft wird, behandelt dieser Ratgeber. 

Wie lässt sich eine Idee schützen? 

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Schutzrechte für reine Ideen. Die Gedanken und Ideen sind frei. Sobald aber eine noch ungeschützte Idee realisierbar ist, besteht die Möglichkeit auf Ideenschutz. Das heißt, die blanke Idee, z. B. für ein Produkt, das die Gedanken von Babys übersetzt, kann generell von jedem übernommen werden. Wird aber das Design und Fertigungsverfahren in schriftlicher Form ausgefertigt, können dafür Schutzrechte geltend gemacht werden.  

Ob das Urheberrecht oder ein gewerbliches Schutzrecht greift, richtet sich danach, was es für ein Werk ist und welchem Zweck es dienen soll. Um herauszufinden, ob die eigene Idee noch ungeschützt ist oder bereits von jemand anders geschützt wurde, sollte eine Recherche durchgeführt werden. Ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann Sie dabei effektiv und zeitsparend unterstützen. 

Urheberrecht 

Der Urheberschutz gilt für Werke aus Literatur, Kunst und Wissenschaft. Dem Schöpfer verleiht das Urheberrecht das uneingeschränkte Recht, sein Werk zu nutzen. Inhaber der Urheberrechte an einem Werk ist derjenige, der ein in verkörperter Form festgehaltenes Originalwerk erschaffen hat. Es ist nicht notwendig, sein eigenes Werk anzumelden oder registrieren zu lassen, um das Urheberrecht dafür geltend zu machen. 

Markenrecht 

Das Markenrecht schützt Bezeichnungen zur Unterscheidung von Produkten. Aber auch die Kennzeichnung von Dienstleistungen eines Unternehmens kann eine Marke darstellen. Damit sie als solches geschützt ist, ist eine Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nötig.  

Als Marke kann Verschiedenes gelten. So können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen genauso markenrechtlich geschützt werden wie Farben, Melodien und Klangbilder. Selbst Gerüche, Düfte und sogar haptische Eigenschaften sind grundsätzlich schützbar. Das erfolgt allerdings selten und kann durch die Rechtsprechung erschwert werden. In den meisten Fällen handelt es sich um erstgenannte Kennzeichnungen, die als Wortmarken, Bildmarken oder als Word-Bild-Marken bezeichnet werden. Der Ideenschutz im Markenrecht ist unbegrenzt verlängerbar, muss aber alle zehn Jahre erneuert werden.  

Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht 

Der Ideenschutz für technische Entwicklungen greift über ein Patent oder Gebrauchsmuster. Die Anmeldung erfolgt auch hier über das DPMA. Damit der Schutz erlangt werden kann, gelten sowohl für Patente als auch für Gebrauchsmuster folgende Erfordernisse: 

  • im Wesentlichen neu 
  • erfinderische Tätigkeit (Patent); erfinderischer Schritt (Gebrauchsmuster) 
  • gewerblich anwendbar 
  • ausführbar 

Die maximale Laufzeit für ein Gebrauchsmuster liegt bei zehn Jahren, für ein Patent bei 20 Jahren.  

Designrecht 

Designs, die als solche im Register eingetragen werden sollen, sind Farb-, Gestalt- und Formgebungen von Erzeugnissen. Um sie zu schützen, ist eine Anmeldung beim DPMA vorzunehmen. Die Schutzdauer beginnt ab der Eintragung ins Register und läuft für maximal 25 Jahre. 

Die gesetzliche Grundlage für die Rechtsgebiete Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht und Designrecht bildet der gewerbliche Rechtsschutz. Gerade für eine gewerbliche Nutzung der Werke ist es daher sinnvoll, seine Ideen durch diesen Rechtsschutz absichern zu lassen.  

Was kostet es, eine Idee schützen zu lassen? 

Es zeigt sich also, dass es für den Ideenschutz eine Vielzahl an Optionen gibt, die eigene Idee vor unliebsamen Nebenbuhlern zu schützen. Die dafür anfallenden Gebühren sind dabei unterschiedlich.  

Wird ein Werk durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, fallen keine Kosten an. Bis nichts Gegenteiliges bewiesen wird, ist und bleibt man Urheber. Auch eine Anmeldung und Eintragung in ein öffentliches Register ist beim Urheberrecht zum Schutz nicht nötig, anders als im Fall der gewerblichen Schutzrechte. Nur bei Letzteren sind deshalb Gebühren zu zahlen.  

Für die Markenanmeldung können folgende Gebühren beim DPMA anfallen:  

Markenschutz-Gebühren

Anmeldegebühr (Klassengebühr für bis zu drei Klassen* inkl.) 300 Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100 Euro
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke 900 Euro
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200 Euro
Verlängerungsgebühr 750 Euro
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke 1800 Euro
Klassengebühr bei Verlängerung 260 Euro
Widerspruchsverfahren Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen:
250 Euro
Für jedes weitere Widerspruchszeichen:
50 Euro
Antragsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 400 Euro
Antragsgebühr wegen Verfalls 100 Euro

* Markenklassen bei der Markenanmeldung umfassen insgesamt 45 Klassen und dienen der Zuordnung einer Marke. Die Klassen 1 bis 34 enthalten Waren wie z. B. Musikinstrumente oder Möbel. Die Klassen 35 bis 45 beinhalten Dienstleistungen wie Transportdienstleistungen oder Ausbildung. 

Patentanmeldungs-Gebühren

Die Kosten für eine Patentanmeldung in Deutschland lassen sich folgendermaßen aufgliedern: 

Anmeldegebühr Elektronische Anmeldung:
40 Euro
(10 Patentansprüche inklusive)
Anmeldung in Papierform:
60 Euro
(10 Patentansprüche inklusive)
Rechercheantragsgebühren 300 Euro
Patentprüfungsgebühren Mit vorherigem Rechercheantrag:
150 Euro
Ohne Rechercheantrag:
350 Euro
Jahresgebühr je nach Jahresanzahl Beispiel: 5. Patentjahr):
90 Euro

Gebrauchsmuster-Gebühren

Anmeldegebühr Elektronische Anmeldung:
30 Euro
Anmeldung in Papierform:
40 Euro
Recherchegebühr (für Eintragung erforderlich) 250 Euro
Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren:
210 Euro
nach 6 Jahren:
350 Euro
nach 8 Jahren:
530 Euro
Löschungsantrag 300 Euro

Designschutz-Gebühren

Einzelanmeldung eines Designs Bei elektronischer Anmeldung:
60 Euro
Anmeldung in Papierform:
70 Euro
Sammelanmeldung Bei elektronischer Anmeldung, je Design:
6 Euro
(mindestens jedoch 60 Euro)
Anmeldung in Papierform, je Design:
7 Euro
(mindestens jedoch 70 Euro)
Aufrechterhaltungsgebühren je eingetragenes Design Gestaffelt nach Schutzjahren
(Beispiel: 11. bis 15. Schutzjahr):
120 Euro
Verspätungszuschlag, je Design 50 Euro
Antragsgebühren im Nichtigkeitsverfahren, je Design 300 Euro

Besteht Schutz vor Ideenklau und ist der Ideenklau strafbar? 

Fest steht: Ideen lassen sich in ihrer gedachten Form nicht schützen. Eine einfache und effektive Methode beim Ideenschutz gibt es dennoch: Verschwiegenheit. Damit sich Dritte nicht an der eigenen Idee bereichern können, muss in erster Linie Geheimhaltung das oberste Gebot sein. Spricht man offen über sein Vorhaben und die Idee genießt noch keinen Schutz, riskiert man den Ideenklau und Nachahmung bis hin zum Verlust des möglichen Schutzrechts an andere. 

Ist es zu einem Ideenklau gekommen, ist schnelles Handeln wichtig. Erfinder beziehungsweise Urheber sollten schnell einen entsprechend erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.  

Nächste präventive Maßnahme im Ideenschutz ist die ausführliche Eigenrecherche. Dabei ist es auch wichtig herauszufinden, welche Teile der Idee unter die gesetzlichen Schutzrechte fallen. Auch die Ähnlichkeitsrecherche ist ein wichtiger Faktor, um nicht selbst mit einem Plagiatsvorwurf konfrontiert zu werden. Die Recherche sollte in regelmäßigen Abständen passieren, denn Ideen werden ständig realisiert. Daneben ist es ratsam, die eigene Geschäftsidee genau zu dokumentieren. Im Streitfall kann so nachgewiesen werden, dass die Idee auch wirklich dem eigenen Geist entsprungen ist.  

Vor Gesprächen mit potenziellen Geschäftspartnern sollte eine wirksam abgeschlossene Verschwiegenheitsvereinbarung vorliegen. Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Ideenschutz, solange die Idee noch rechtlich ungeschützt ist. Fügt man der Vereinbarung für den Fall von Verstößen eine zu Abschreckung ausreichend hohe Vertragsstrafe hinzu, sinkt zumindest das Risiko eines Ideenklaus. Weitere wichtige Bestandteile einer Vertraulichkeitsvereinbarung sollten sein: 

  • Definition der geheim zu haltenden Informationen 
  • Vertragsparteien 
  • Dauer der Geheimhaltung

Mit einem Anwalt für Urheberrecht oder einem Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz lässt sich die richtige Strategie ausarbeiten und so kann dem Ideenklau vorgebeugt werden. 

Ist Ideenklau strafbar?

Liegt eine Verletzung eines Schutzrechts vor, kann dessen Inhaber verschiedene Ansprüche geltend machen. Gegenüber dem Rechtsverletzer an seinem geistigen Eigentum kann der Inhaber plädieren auf 

  • Unterlassung des Eingriffs, 
  • Schadensersatz, 
  • die Herausgabe des Verletzergewinns, 
  • Vernichtung oder Überlassung der rechtswidrigen Vervielfältigungen 
  • und die Auskunft über Herkunft und Vertriebswege.

Die unberechtigte Verwendung von plagiierten Ideen, die vor allem in der Industriespionage oder Wirtschaftsspionage zu beobachten ist, kann unter Umständen strafbar sein. Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wird die unbefugte Verwertung von Vorlagen – ob zum Eigennutz oder zu Zwecken des Wettbewerbs – mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.  

Strafrechtliche Sanktionierungen drohen auch bei der Verletzung anderer Schutzrechte wie der Verletzung des Urheberrechts sowie der Fälschung von Produkten, die als Markenpiraterie oder Produktpiraterie bezeichnet wird.  

(THO)

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Ideenschutz

Wie lässt sich eine Idee international schützen?

Möchte man seine Marke, das Design oder Gebrauchsmuster auch international vor Ideenpiraterie schützen, empfiehlt es sich, diese im betreffenden Ausland im Markenregister anzumelden. Bevor man aber anfängt, für jedes Land der EU eine Anmeldung zu tätigen, gibt es eine deutlich einfachere Möglichkeit: Die Anmeldung als EU-Marke oder die partielle Ausweitung des Markenschutzes über die World Intellectual Property Organization (WIPO), kurz IR-Marke, spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Hinweis: Sie gilt für alle Staaten, die dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung beigetreten sind. Die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften sind stets als Prüfungsgrundlage zu beachten.

Wie lässt sich eine Idee verkaufen?

Auf verschiedenen Internetportalen ist es möglich, die eigene Geschäftsidee zu verkaufen. Mit der Anmeldung und gegen eine Gebühr kann das Projekt mit Beschreibung in eine Datenbank hochgeladen werden. Eine Prüfung auf Seriosität und Reichweite sollte wie bei vielen anderen Internetportalen durchgeführt werden.

Wie kann Ideendiebstahl verhindert werden?

Die kriminelle Aneignung einer Idee kann im Vorfeld nicht verhindert werden. Umfassenden Schutz bietet allein die Anmeldung der gewerblichen Schutzrechte, ob als Patent, Gebrauchsmuster oder als Marke oder Design. Es können nur dann etwaige Ansprüche geltend gemacht werden, wenn unrechtmäßige Plagiate und Produktfälschungen auf dem Markt auftauchen oder Markenzeichen unzulässig verwendet werden.

Foto(s): ©Adobe Stock/Tierney

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