Kurz und Knapp 18 (Urheberrecht, Verkehrsrecht, Hochschul- & Prüfungsrecht, Baurecht)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Wenn der Blog zur Abmahnfalle wird
Blogger aufgepasst! Wer den Namen eines Unternehmens oder einer Firma mit der blog.de-Endung für eine Domain verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Stellt sich der Blog als geschäftliches Handeln dar, so liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Handelt es sich jedoch gerade nicht um eine geschäftliche Aktion, kommt ein Verstoß gegen das Namensrecht gemäß § 12 BGB in Betracht. (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 W 110/07)
Grundloses Hupen kann Folgen haben
Hupt ein Autofahrer grundlos, muss er für dadurch verursachte Unfälle Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten. Ein Pkw-Fahrer hatte ohne eine konkrete Gefährdungslage gehupt und damit eine Radfahrerin so erschrocken, dass sie vom Rad fiel und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzog.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 200 EUR Schadensersatz und Schmerzensgeld. (Az.: 32 C 3625/06-48)
Unterrichtsausfall mit Folgen
Bei einem Stundenausfall von mehr als 18 Prozent kann ein Realschüler die Wiederholung der Abschlussprüfung im Fach Deutsch beanspruchen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden (Az.: 5 K 1782/05).
Denn ein solch übermäßiger Ausfall des Unterrichts verletzt das Grundrecht des Schülers auf Chancengleichheit in Hinblick auf die Unterrichts- und Prüfungssituation in anderen Klassen oder Schulen.
Erschließungsbeiträge für Grundstück
Gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Eigentümer eines Anliegergrundstücks nur dann Erschließungsbeiträge für die Straßenanbindung entrichten, wenn die Inanspruchnahme der Straße möglich ist.
Ein Hinterliegergrundstück über eine Böschung ist nur beitragspflichtig, wenn über das Vordergrundstück die Straße in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt nicht für eine steile, unbefestigte Böschung mit dichtem Gestrüpp. (Az.: 15 A 785/05)
(WEL)
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