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Scheidungsfolgenvereinbarung: Wann ist sie sinnvoll und was muss sie enthalten?

  • 3 Minuten Lesezeit
Scheidungsfolgenvereinbarung: Wann ist sie sinnvoll und was muss sie enthalten?

Die wichtigsten Fakten

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung enthält einvernehmliche Regelungen zu den Scheidungsfolgen.
  • Sie muss notariell beurkundet werden, um vor Gericht wirksam zu sein.
  • Die Vereinbarungen dürfen nicht gegen gesetzliche Vorgaben und die guten Sitten verstoßen.

So gehen Sie vor

  1. Erarbeiten Sie mit Ihrem Ex-Partner gemeinsam einvernehmliche Lösungen.
  2. Machen Sie einen Termin beim Notar oder Anwalt zur Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung.
  3. Lassen Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung vom Notar beurkunden.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei der Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Scheidungsvereinbarung) um eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten über die Scheidungsfolgen. Das bedeutet: Statt etwaige Konfliktpunkte bei der Scheidung durch das Familiengericht klären zu lassen, erarbeiten sie gemeinsame Lösungen und halten diese bereits vor dem Scheidungstermin in einem Vertrag fest – der Scheidungsfolgenvereinbarung. Mit notarieller Beurkundung gelten diese Vereinbarungen verbindlich im Scheidungsverfahren und müssen nicht extra gerichtlich geregelt werden.

Was ist der Unterschied zur Trennungsvereinbarung?

Die Trennungsvereinbarung ist ein ähnliches Dokument, allerdings regelt sie nicht die Scheidungsfolgen, sondern die Trennungsfolgen. Das bedeutet, die Trennungsvereinbarung gilt vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Scheidungsdatum, die Scheidungsvereinbarung gilt erst ab dem Scheidungsdatum.

Eine Trennungsvereinbarung ist vor allem sinnvoll, um Regelungen für die Trennungszeit zu treffen – insbesondere zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und zur vorläufigen Ausübung des Sorgerechts. Eine gute Lösung ist sie auch für Ehepaare, die sich zunächst ohne Scheidungsabsicht trennen möchten.

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Die Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist vor allem sinnvoll, um im Scheidungsverfahren Kosten zu sparen. Grundsätzlich lässt sich feststellen: Je mehr Konfliktpunkte es bei einer Scheidung gibt, umso teurer wird sie. Jeder Streitpunkt, der vom Gericht geklärt werden muss, erhöht den Streitwert der Scheidung und damit die Scheidungskosten.

Viel günstiger läuft dagegen eine einvernehmliche Scheidung ab. Vereinbaren die Ehegatten außergerichtlich gemeinsame Lösungen, können sie viel Geld sparen. Damit die getroffenen Regelungen verbindlich gelten, müssen sie in einer Scheidungsvereinbarung festgehalten werden.

Was beinhaltet die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Idealerweise beinhaltet die Scheidungsvereinbarung Regelungen zu sämtlichen Scheidungsfolgen, z. B.:

  • gegenseitige Einwilligung der Ehegatten in die Scheidung
  • Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder
  • nachehelicher Unterhalt
  • Festlegung oder Änderung des Güterstands
  • Vermögensauseinandersetzung (Vermögenswerte und Schulden)
  • Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
  • Verbleib in der Ehewohnung
  • Hausratsteilung
  • ggf. Vermögensübertragung bzgl. einer gemeinsamen Immobilie
  • Klärung der Rückzahlung gemeinsam aufgenommener Kredite
  • Aufhebung von gemeinsamen Testamenten
  • Steuerfragen
  • Regelung des Zugriffs auf Aktien und Wertpapiere
  • Änderung der Kontonutzungsmöglichkeiten

Wie wird die Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt?

Grundsätzlich können die Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch selbst erstellen. Diese ist dann jedoch nicht verbindlich gültig und birgt für jeden Ex-Gatten die Gefahr, dass der andere im Gerichtstermin plötzlich doch andere Regelungen fordert.

Aus diesem Grund sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung immer von einem Notar beurkundet werden. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie sich bereits für die Erstellung der Vereinbarung an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden.

Dieser weiß auch, welche Fehler es zu vermeiden gilt. Für die in der Scheidungsvereinbarung enthaltenen Regelungen gibt es nämlich Grenzen – so dürfen sie z. B. nicht gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze verstoßen. Ein Heiratsverbot für eine bestimmte Zeitspanne nach der Hochzeit oder ein Ausschluss des Kindesunterhalts sind beispielsweise nicht zulässig.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die genauen Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich nicht pauschal beziffern. Wie viel Sie an den Notar oder Anwalt zahlen müssen, hängt vom Geschäftswert der Vereinbarung ab. Dieser wiederum richtet sich nach Ihrem Vermögen. Die letztendlichen Kosten können dann von Tabellen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgelesen werden.

Foto(s): ©Pexels/Karolina Grabowska

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Rechtstipps zu "Scheidungsfolgenvereinbarung" | Seite 7

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    „… Versorgungsausgleich möglich? Was kann ich bei der Betriebsrente oder bei der privaten Altersvorsorge erreichen? 13. Scheidungsfolgenvereinbarung Wann empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Trennung?“ Weiterlesen
  • 03.09.2018 Rechtsanwalt Dieter Meier
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  • 24.08.2018 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
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  • 04.07.2018 Rechtsanwalt Oliver Worms
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  • 22.05.2018 Rechtsanwalt Tobias Rist
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    „… - und Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, dann kommt eine einverständliche Scheidung für Sie infrage. Da in diesem Falle bereits alles geklärt ist, braucht das Gericht nur noch über …“ Weiterlesen
  • 13.01.2018 Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider
    „… in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Ansonsten bleibt nur der Weg über die Teilungsversteigerung (siehe mein Rechtstipp Teilungsversteigerung). Es ist dringend zu raten, das Miteigentum …“ Weiterlesen
  • 10.01.2018 Rechtsanwältin Angela Biek (geb. Voß)
    „… - und Scheidungsfolgenvereinbarung) findet der Versorgungsausgleich von Gesetzes wegen statt. Im Scheidungsverfahren können noch weitere sog. Folgesachen geregelt werden bzw. in das Scheidungsverfahren mit eingebracht …“ Weiterlesen
  • 09.01.2018 Rechtsanwältin Angela Biek (geb. Voß)
    „Wollen sich Ehepartner trennen oder haben sie sich getrennt, ohne dass ein Ehevertrag vorliegt, empfiehlt es sich eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen …“ Weiterlesen
  • 27.12.2017 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
    „… , wenn Sie die Trennungsphase genutzt haben, um eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Sie wollen sich schnell scheiden lassen und sind sich darüber mit Ihrem Partner einig? Dann schaffen Sie Klarheit, lassen Sie sich beraten! Kontaktieren Sie mich telefonisch oder über das anwalt.de-Kontaktformular!“ Weiterlesen
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    „… : Das Scheidungsverfahren kann nur mit anwaltlicher Unterstützung eingeleitet werden. 5. Scheidungsfolgenvereinbarungen Wenn die Ehe geschieden wurde, müssen die zwischenmenschlichen und familiären …“ Weiterlesen
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    „… im Rahmen einer Gesamtlösung eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. Dies vermeidet zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen. Ich stehe Ihnen …“ Weiterlesen
  • 04.11.2017 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… . eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann z. B. regeln, dass ein Partner die gemeinsame Immobilie behält, der Andere im Gegenzug keinen Ausgleich zur Rente zahlen muss. In vielen Fällen kann eine Lösung dieser Art für …“ Weiterlesen
  • 02.11.2017 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
    „… einigt. Fazit Sich über die Aufteilung des Hausrates frühzeitig nach einer Trennung zu einigen, ist der „Königsweg“. Die Lösung hierfür ist dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die z. B …“ Weiterlesen
  • 09.10.2017 Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Univ. Katharina Dekker
    „… des Versorgungsausgleiches ein. Der Versorgungsausgleich kann durch einen notariellen Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch durch gerichtliche Vereinbarung ausgeschlossen …“ Weiterlesen
  • 03.02.2021 Rechtsanwältin Stephanie Metzger
    „… . Mit einem Ehevertrag kann man solche Risiken zu einem Zeitpunkt erkennen und regeln, zu dem sich beide Ehegatten noch einig sind oder einigen können. Zwar ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch noch …“ Weiterlesen
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    „… der Scheidungsfolgen kein Streit oder verständigen sie sich auf die Scheidungsfolgen (Scheidungsfolgenvereinbarung), genügt es, wenn ein Ehepartner allein die Scheidung beantragt. Der Andere stimmt nur zu. Wegen …“ Weiterlesen
  • 07.09.2017 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach
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  • 24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds
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