Urheberrecht: Das Wichtigste zum Schutz geistigen Eigentums!
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Inhaltsverzeichnis
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Urhebers dessen Werk, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Wird Ihnen folglich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie gegen eine solche vorgehen können.
Die wichtigsten Fakten
- Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Werke, wie z. B. Filme, Bilder, Texte, Musikstücke sowie Software.
- Bei der Nutzung des geistigen Eigentums anderer muss stets deren Zustimmung eingeholt werden.
- Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers dessen Werk, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Ihnen droht eine Abmahnung oder sogar eine Geldstrafe.
- Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
Welche Grundsätze gelten beim Urheberrecht?
Die durch das Urheberrecht geschützten Werke sind in den §§ 2 bis 6 UrhG festgehalten. Das sind vorrangig Werke aus den Bereichen der Wissenschaft, Kunst und Kultur, wie beispielsweise Texte, Fotografien, Filme, Bauwerke, Musikstücke und Software. Außerdem werden durch das Urheberrecht Tänze und Skizzen geschützt.
Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, muss es einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Nur derjenige, der das Werk persönlich erschaffen hat, erhält daran das Urheberrecht. Auch bei einem Werk im Auftrag oder für einen Arbeitgeber erhält nur der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere ein Werk gemeinsam erschaffen und lässt es sich nur gemeinsam verwerten, sind diese Miturheber.
Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung wie etwa ein Patent oder Design. Es ist nicht auf Dritte übertragbar, hat über den Tod des Urhebers bestand, ist aber ausnahmsweise vererblich. Erben des Urhebers können bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend machen.
Es existieren aber auch Werke, die das Urheberrecht nicht abdeckt. Darunter fallen beispielsweise
- wissenschaftliche Erkenntnisse,
- Theorien und Lehren, Ideen, die spontan aber nicht patentiert sind, sowie
- amtliche Werke, wie amtliche Bekanntmachungen, Gesetze und Verordnungen.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Werke | Beispiele |
---|---|
Sprachwerke | Bücher, Reden & Computerprogramme |
Filmwerke | Videos & Filme |
Musikwerke | Songtexte & Noten |
Lichtbildwerke | Fotografien |
Pantomimische Werke | Tanz & Schauspiel |
Werke der bildenden Künste | Bilder & Zeichnungen |
Technische und wissenschaftliche Darstellungen | Pläne, Karten, Tabellen & plastische Darstellungen |
Urheberrechtsverletzung: Abmahnung erhalten?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, d. h. das Werk wurde beispielsweise unerlaubt genutzt oder vervielfältigt. Auch wenn das urheberrechtlich geschützte Werk entweder geändert oder bearbeitet wurde, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Haben Sie eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen, müssen Sie häufig mit einer Abmahnung rechnen.
Üblicherweise liegt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die Sie als Abgemahnter unterschreiben sollen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich jedoch, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie lebenslang bindet. Leisten Sie die Unterschrift und verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung – sei es absichtlich oder nicht – trotzdem weiter, müssen Sie mit einer regelmäßig vereinbarten Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Nehmen Sie am besten die Beratung eines Anwalts für Urheberrecht in Anspruch.
- Treten Sie mit dem Abmahner nicht in Kontakt.
- Liegt eine Unterlassungserklärung bei, unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat.
- Vermeiden Sie eine voreilige Überweisung von geforderten Kosten.
Wer die Unterlassungserklärung nicht oder nicht wie verlangt abgibt, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung gerichtlich durchsetzen. Deshalb muss immer eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Anspruch auf Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung
Wurden Sie hingegen durch eine Urheberrechtsverletzung geschädigt, steht Ihnen in der Regel ein finanzieller Ausgleich in Form von Schadensersatz zu. Somit können Sie vom Rechtsverletzer Ihre finanziellen Einbußen zurückfordern. Sie müssen aber nachweisen können, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die Höhe des finanziellen Schadens kann jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern es handelt sich stets um eine individuelle Berechnung. Der Verletzte hat die Wahl zwischen folgenden drei Möglichkeiten, um seinen Schadensersatz zu erhalten:
- Ersatz des entgangenen Gewinns
- Herausgabe des Verletzergewinns
- Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr
Entgangener Gewinn wird erstattet
Ist der Urheber durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm der tatsächliche Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns erstattet werden. Folglich wird dem Rechtsverletzer der entsprechende Geldbetrag in Rechnung gestellt. Der Verletzte muss dazu offenlegen, was er tatsächlich verdient hätte.
Verletzergewinn wird herausgegeben
Die Einnahmen, die ein Rechtsverletzer durch die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten hat, können ihm wieder abgesprochen werden. Man spricht dann vom Verletzergewinn. Diesen muss der Verletzer als Schadensersatz an den Verletzten zahlen, wobei er aber eigene Kosten abziehen darf, z. B. für die Herstellung von Raubkopien.
Lizenzgebühr wird gezahlt
Mittels der Lizenzgebühr wird der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts im Voraus eingeholt hätte. Grundlage für die Lizenzgebühr ist der Lizenzvertrag.
Welche dieser drei Möglichkeiten der Schadensberechnung in Ihrem Fall am besten ist, sollten Sie am besten mithilfe eines Anwalts für Urheberrecht entscheiden.
Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing
Filesharing ist eine technische Möglichkeit, Dateien online im Internet zu tauschen. Das kann sowohl auf legalem als auch auf illegalem Weg geschehen. Legales Filesharing liegt vor, wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt oder wenn es sich um lizenzfreie Werke handelt.
Werden jedoch Lieder, PC-Spiele, Musikalben oder Filme über Tauschbörsen im Internet ohne diese Voraussetzungen angeboten, ist das meistens illegal. Oftmals ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, auch gleichzeitig automatisch für andere Nutzer zum Downloaden freigegeben werden. Schnell wird aus einem Download ein illegaler Upload. Dieses Anbieten, d. h. der Upload, von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird in der Regel von darauf spezialisierten Kanzleien geahndet.
Illegales Filesharing wird in der Regel mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geahndet. Liegt eine gewerblich motivierte Urheberrechtsverletzung vor, droht zudem oft ein Strafverfahren. Je nach Tatbestand sieht das Urheberrechtsgesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor.
In den meisten Fällen ist Filesharing illegal. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie schnell handeln! Mehr Informationen zum genauen Vorgehen erhalten Sie auf unserer Seite Abmahnung Filesharing.
Wie schützen Sie sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung?
- Lizenzen prüfen: Wird Ihnen beispielsweise eine Grafik oder ein Video von einem Kunden zur eigenen Verwendung überlassen, sollten Sie die zugehörigen Lizenzen dazu prüfen. Denn die Rechte gehen nicht immer automatisch auf Sie über.
- Lizenz erwerben: Sie sollten immer die Lizenz des Rechteinhabers erwerben, wenn Sie z. B. Bilder für Werbematerial, Videos oder auch Tonaufnahmen benötigen.
- Namen nennen: Wichtig ist es, bei der Veröffentlichung eines jeden Bilds stets die Quellenangabe zu nennen.
- Inhalte kontrollieren: Falls Sie Links auf externe Inhalte publizieren möchten, sollten Sie die Inhalte, auf die Sie verweisen, gewissenhaft prüfen. Wenn sich auf der betreffenden Seite urheberrechtliche Verstöße befinden, kann es passieren, dass Sie bezüglich der Verlinkung haften müssen. Eine Überprüfung der Inhalte kann jedoch unzumutbar sein.
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Rechtstipps zu "Urheberrecht" | Seite 297
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12.01.2011 Rechtsanwalt Jean Gutschalk„… -Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel …“ Weiterlesen
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12.01.2011 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5100, 00 unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog …“ Weiterlesen
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12.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… - und Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht (Designschutz), und in der Praxis auch das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz …“ Weiterlesen
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12.01.2011 Rechtsanwalt Florian Sievers„… von Internettauschbörsen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk, wie das Album „Catching Rays On Giant" von Alphaville, in Filesharing-Netzwerken anderen Nutzern zum Downloaden …“ Weiterlesen
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11.01.2011 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Erfahrung, Ihnen weiterhelfen zu können. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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11.01.2011 Rechtsanwalt Florian Sievers„… eine „ Filesharing- Abmahnung", jedoch ist die Argumentation unmittelbar auch auf die Rechtsanwaltskosten bei Abmahnungen anzuwenden. Konkrete Schritte bei Ihrer Abmahnung: Fristen In urheberrechtlichen Abmahnungen …“ Weiterlesen
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11.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… die Abmahnung im Bereich des sog. Gewerblichen Rechtsschutzes sowie im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht. Gewerbliche Schutzrechte sind etwa Marken, Patente und Geschmacksmuster (Designs …“ Weiterlesen
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10.01.2011 Rechtsanwalt Alexander Grundmann„… bundesweit 36.000 Kindergärten angeschrieben und zu Zahlungen aufgefordert hatte. Dabei ging es nicht um Gebühren für das Singen von Liedern, sondern um das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Noten …“ Weiterlesen
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10.01.2011 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… die nötige Erfahrung, Ihnen weiterhelfen zu können. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Wir vertreten bundesweit!“ Weiterlesen
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10.01.2011 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… Zahlungsansprüche des Gegners bereits mit Unterschrift, unabhängig davon, ob der jeweilige Vorwurf auch wirklich zutrifft oder beweisbar ist. Unsere Kanzlei ist auf das Rechtsgebiet Urheberrecht spezialisiert …“ Weiterlesen
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10.01.2011 Rechtsanwalt Florian Sievers„Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer (Adresse: Beethovenstraße 12, 80336 München) mahnt im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab, wegen angeblichen Urheberrechts-verletzungen …“ Weiterlesen
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10.01.2011 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… nicht mehr von einer Privatkopie gesprochen werden, da die Datei einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Handelt es sich bei der Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, stellt …“ Weiterlesen
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10.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„Das Urheberrecht dient dem Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt sind u.a. Sprachwerke (einschließlich Computerprogrammen), Musikwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke u.a …“ Weiterlesen
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08.01.2011 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien, z.B. Musiktitel, Filme oder Software, ohne Zustimmung des urheberrechtlich Berechtigten getauscht worden …“ Weiterlesen
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05.01.2011 Rechtsanwalt Florian Sievers„… . Filesharing-Netzwerken (P2P). Betroffen ist das Musikwerk „Ali E Radici” von Eros Ramazzotti. Der Up- und Download eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes über eine Tauschbörse kann gegen §§ 16 …“ Weiterlesen
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04.01.2011 Rechtsanwalt Florian Sievers„… . Filesharing-Netzwerken (P2P). Betroffen ist das Filmwerk „Pandorum” . Das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei im Rahmen einer Tauschbörse, mit dem regelmäßig auch das öffentliche …“ Weiterlesen
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04.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… der von ihr verwalteten Kulturgüter zu gewerblichen Zwecken von ihrer - an ein Entgelt geknüpften - Zustimmung abhängig machen darf, bejaht. Er knüpft dabei an die Rechtsprechung des u. a. für das Urheberrecht zuständigen …“ Weiterlesen
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03.01.2011 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Lied - Duck Sauce Barbra Streisand - in Filesharingbörsen veröffentlicht zu haben …“ Weiterlesen
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22.12.2010 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden. Danach ist es urheberrechtlich …“ Weiterlesen
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21.12.2010 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… im Abmahngeschäft wegen des Downloads urheberrechtlich geschützter Filme und Lieder sind z.B. BaumgartenBrandt, Waldorf Frommer, Schulenberg und Schenk, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft, Nümann und Lang …“ Weiterlesen
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20.12.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… die sprachliche Gestaltung einer Rezension urheberrechtlich geschützt ist und nicht der gedankliche Inhalt. Es ist grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Werks in eigenen Worten wiederzugeben …“ Weiterlesen
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17.12.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch. Das Besondere an dieser Abmahnung ist folgendes: Der abgemahnte Titel …“ Weiterlesen
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16.12.2010 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… , dass der Adressat des Schreibens das Musikwerk in einem Filesharing-System im Internet zum Herunterladen angeboten habe, was eine illegale öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten …“ Weiterlesen
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16.12.2010 Rechtsanwalt Florian Sievers„Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt versendet im Auftrag der KSM GmbH weiter Abmahnung aufgrund der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in P2P-netzwerken …“ Weiterlesen