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Über mich
Kanzlei für ärztliches Berufsrecht und Prüfungsrecht
Geboren bin ich 1980 in Hamburg. Mein Jurastudium und das Referendariat habe ich in Hamburg absolviert. Seit 2009 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2014 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und seit 2024 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seit Februar 2015 bin ich freiberuflich in eigener Kanzlei tätig. Meine Muttersprache ist rumänisch.
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Personen, die ihre ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Vor der Beantragung der Approbation entwickle ich nach Ihrer individuellen Situation die beste Strategie für das kommende Antragsverfahren. Die Approbationsbehörden bearbeiten Approbationsanträge sehr unterschiedlich, obwohl die gesetzlichen Regelungen eigentlich gleich sind. Diese Strategie muss bei der Stellensuche berücksichtigt werden. Auch die unterschiedlichen Anforderungen der Bundesländer an die deutschen Sprachkenntnisse spielen eine wichtige Rolle.
Haben Sie bereits selbst das Approbationsverfahren in Gang gesetzt, kommt es gerade bei Ärzten mit Drittlanddiplom sehr oft zu Auseinandersetzungen mit der Approbationsbehörde, wenn es um die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands geht. Regelmäßig hakt es bei den erforderlichen Nachweisen zur Ausbildung und zur Berufspraxis. Dauerbrenner ist folgendes Thema:
- "Kann ich meine Approbation ohne Kenntnisprüfung und/oder ohne Fachsprachenprüfung bekommen?"
- "Ich habe die Kenntnisprüfung nicht bestanden. Kann ich den Prüfungsversuch anfechten / annullieren?"
Geht es (auch) um die Beantragung einer Berufserlaubnis, kann es zu Unstimmigkeiten beim Nachweis der abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung kommen. Die Frage nach dem Abschluss der Ausbildung beurteilt sich nach dem Recht jenes Staates, in dem Sie studiert haben. Klassische Problemfelder sind Abschlüsse, die eine Internatur/Ordinatur erfordern, wie z.B. früher in Russland. Diesen Nachweis erfolgreich zu führen, ist oft schwierig.
Ich konzentriere mich bei meiner Tätigkeit vor allen Dingen darauf, eine einvernehmliche Lösung im Zuge des Antragsverfahrens zu erzielen. Gelingt mir dies nicht, dann ist der nächste Schritt die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Erteilung der Approbation vor den Verwaltungsgerichten.
Neben der allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmern und ihren Unternehmen ist ein weiterer Schwerpunkt die Beratung ausländischer Fachärzte, die bereits in Deutschland tätig sind und beabsichtigen, eine Arztpraxis zu gründen oder zu übernehmen oder Anteile an einer Gemeinschaftspraxis zu erwerben. Hierbei können Sie sich auf fundiertes Wissen und langjährige gesellschaftsrechtliche Expertise verlassen.
Sprachen
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- Rumänisch
Bewertungen 83
von A. O. am 10.06.2025 um 11:29 Uhr
von F. C. am 24.05.2025 um 09:58 Uhr
von S. T. am 10.03.2025 um 12:56 Uhr
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