Anerkennung von Fachärzten aus Drittland beschleunigen

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Die folgende Darstellung gilt für Fachärzte wie auch für Fachzahnärzte (m/w/d) gleichermaßen. Es muss sich dabei jeweils um eine in einem Drittland abgeschlossene Weiterbildung handeln.

Problemstellung

Sind Sie Facharzt aus einem Drittland und haben die Approbation schon erhalten, stellt sich schnell die Frage, ob auch der Facharzt hier in Deutschland anerkannt werden kann. Grundsätzlich ist das Anerkennungsverfahren für den Facharzt ähnlich zum Approbationsverfahren, hat aber ein paar Besonderheiten.

Voraussetzungen einer Anerkennung als Facharzt

Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Facharztweiterbildung im Drittland wirklich abgeschlossen ist.

Ist die Weiterbildung nicht abgeschlossen, ist in Deutschland eine Anrechnung möglich. Eine Anrechnung ist nur eine Verkürzung der deutschen Facharztweiterbildung. Die Ergebnisse sind hier oft schlecht. Einfache Arbeitserfahrung aus einem Drittland ist zudem untauglich, um auf die deutsche Weiterbildung angerechnet zu werden, weil es sich eben nur um "einfache" Arbeit handelt und nicht um eine strukturierte Weiterbildungszeit.

Drei mögliche Lösungswege

Wurde die Weiterbildung tatsächlich abgeschlossen, muss die zuständige Ärztekammer prüfen, ob die Weiterbildung aus dem Drittland mit der deutschen Weiterbildung gleichwertig ist . Hier gibt es 3 Alternativen:

  1. Sehr selten bejaht die Ärztekammer die Gleichwertigkeit. Die Anforderungen sind sehr hoch und schwierig nachzuweisen. Rechtsfolge ist, dass derjenige direkt als Facharzt anerkannt wird. Ohne Prüfung und ohne, fehlende Weiterbildungszeiten nacharbeiten zu müssen.
  2. In der Regel verneint die Ärztekammer die Gleichwertigkeit. Und hier wird es interessant. Denn viele Ärztekammern arbeiten an dieser Stelle intransparent. Es wird dem Antragsteller in einem Antwortschreiben suggeriert, es gäbe nur eine Rechtsfolge. Die Kammer habe einen gewissen Teil der Drittlandweiterbildung auf die deutsche Weiterbildung angerechnet. Der Antragsteller müsse aber noch eine gewisse Zeitdauer (von nicht selten mehreren Jahren!) nacharbeiten und müsse dann noch die Facharztprüfung ablegen. Diese Lösung ist für viele unattraktiv. Dass man eine Prüfung ablegen muss, ist nicht das Problem. Aber ggf. noch mehrere Jahre als Assistenzarzt arbeiten zu müssen, ist - besonders bei erfahrenen Fachärzten - oft schwierig.
  3. Viele Ärztekammern verschweigen aber, dass es aus den einschlägigen Weiterbildungsordnungen einen Anspruch auf direkte Zulassung zur Anerkennungsprüfung gibt. Ohne fehlende Zeiten nacharbeiten zu müssen. Dies ist für viele Antragsteller die bessere, weil schnellere Alternative. Denn besteht der Antragsteller diese Anerkennungsprüfung, so erhält er direkt die Anerkennung. Denn wie gesagt: einzige Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der abgeschlossenen Drittlandweiterbildung.

Insofern sollten Sie die Reaktion der Ärztekammern auf Ihren Anerkennungsantrag nicht einfach hinnehmen und eventuell kritisch hinterfragen. Oft gewährt die Ärztekammer die Zulassung zur Prüfung erst, wenn man anwaltlich vertreten ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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