Bewertungen von Stefan Arnst
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Bewertungen
MK
von M. K. am 16.08.2013 um 09:09 Uhr
Familienrecht
Familienrecht
alles zur Zufriedenheit geklärt wurden
BH
von B. H. am 07.07.2013 um 21:19 Uhr
Scheidung
Familienrecht
Ich wurde von Herrn Arnst sehr gut beraten, seine Vorschläge waren konstruktiv und haben mir sehr gut weiter geholfen. Ich habe mit seiner Hilfe meine Scheidung in kürzester Zeit sehr gut durch gezogen. Ich war vollstens zufrieden und würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
HM
von H. M. am 03.04.2013 um 09:14 Uhr
Scheidung.
Familienrecht
Erreichbarkeit und Reaktionszeit.
SS
von S. S. am 06.03.2013 um 08:09 Uhr
Familienrecht
Familienrecht
Das gute Vertrauensverhältnis,die gute Fachlichkeit,das ruhige Auftreten
PR
von P. R. am 05.03.2013 um 12:10 Uhr
Scheidung
Familienrecht
Besonders gefallen hat mir, das auch wenn ich kein Jurist bin alles verstanden habe. Keine unötigen Wartezeiten. Über alles rechtzeitig informiert und das Herr Arnst zeitnach immer zurückgerufen hat.
LH
von L. H. am 04.03.2013 um 17:24 Uhr
Schadenersatz nach anwaltlicher Falschberatung im Bereich Familienrecht/Unterhaltsrecht
Anwaltshaftung
Unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abstimmung zum Sachverhalt. Gute Einschätzung der Chancen im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung.
HR
von H. R. am 02.03.2013 um 00:43 Uhr
Nachehelicher Ehegattenunterhalt<br>Pfändungsabwehr
Familienrecht
RA Arnst hat sich nüchtern und sachlich und damit zielführend argumentiert!
IR
von I. R. am 01.03.2013 um 16:13 Uhr
Trennungsunterhalt<br>nachehel.Unterhalt<br>Freistellung von gesamtschuldnerischer Haftung
Familienrecht
intensive sorgfältige zielorientierte Bearbeitung der Angelegenheiten
kompetentes Fachwissen
sehr gute Beratung
besonders engagiertes und freundliches Sekretariat
kompetentes Fachwissen
sehr gute Beratung
besonders engagiertes und freundliches Sekretariat
PD
von P. D. am 01.03.2013 um 12:45 Uhr
vollumfassende Rechtsberatung im Zusammenhang Scheidung, Kindesunterhalt, Folgevereinbarungen
Familienrecht
ruhiger, fachlich hochkompetenter umfassender Gesamtverlauf, ohne jegliche Kritikpunkte über mehr als fünf Kalenderjahre