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Bewertungen

KT

von K. T. am 19.12.2023 um 11:29 Uhr

Clever, ehrlich, zielführend!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Depken und sein Team begleiteten mich seit über drei Monaten erfolgreich durch einen heftigen Gesellschafter-Streit. Herr Dr. Depken schätzte die Sache von Anfang an richtig ein, beschönigte nichts, und so wie er es sagte, kam es auch am Ende. Riverside ließ meiner Meinung nach auch die Gegenseite alt aussehen, angefangen von der strukturierten Arbeit, den Schriftstücken und dem besonders niveauvollen Auftritten bei Gericht und in den Gesellschafter-Versammlungen. Herr Dr. Depken hat wirklich das Beste für mich herausgeholt, und man kann ruhigen Gewissens auf seine hohe Erfahrung vertrauen. P.S. Gefühlt arbeitet die Kanzlei Riverside 24 Stunden. Vielen Dank noch einmal und eine schöne Weihnachtszeit!
Herzlichen Dank für diese tolle Bewertung unserer Leistung! Unser Mandant hatte mit einem Geschäftspartner in 2022 eine GmbH gegründet, an der beide zu 50% beteiligt waren und das Amt des Geschäftsführers ausübten. Obwohl es sich um ein Start-up handelte, lief das Geschäft sehr erfolgreich an. Es wurden schon nach wenigen Monaten erhebliche Gewinn erwirtschaftet. Vermutlich deswegen kam es Anfang September 2023 zu einer Auseinandersetzung. Der andere Gesellschafter unternahm den Versucht, unseren Mandanten aus der Geschäftsführung zu drängen, indem er den Vertrag für sein berufliches Mobiltelefon kündigte, ihm die Bankvollmacht wegnahm und auch den Zugang zu der EDV der Firma sperrte. Wir haben dann für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel beantragt, dass der andere Gesellschafter diese rechtswidrigen Maßnahmen unverzüglich zurücknehmen muss. Die einstweilige Verfügung wurde wie von uns beantragt vom Landgericht erlassen. Da das Vertrauensverhältnis durch diese rechtswidrigen Maßnahmen zerstört war, haben wir unserem Mandanten geraten, den Spies umzudrehen und den anderen Gesellschaft aus der Geschäftsführung und dem Gesellschafterkreis im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung auszuschließen. Die dafür erforderlichen Schritte haben wir von A bis Z vorbereitet und umgesetzt und unseren Mandanten in der Gesellschafterversammlung auch vertreten. Der andere Gesellschafter, der fast 500.000,00 Eigenkapital in die Gesellschaft investiert hatte, bekam durch diese Strategie kalte Füße und willigte nach intensiven Verhandlungen in eine von uns vorgeschlagenen Trennung ein. Im Ergebnis ist unser Mandant dann im Wege einer Realteilung aus der Gesellschaft ausgeschieden, hat also einen erheblichen Teil des Anlagevermögens sowie noch eine Zahlung als Abfindung erhalten. Da wir für unseren Mandanten zudem durchsetzen konnten, dass er keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt, kann er nun eine eigene Gesellschaft gründen und das erfolgreich begonnene Geschäft ohne seinen lästigen Mitgesellschafter alleine weiterbetreiben. Dabei wünschen wir ihm viel Erfolg!
DA

von D. A. am 12.10.2023 um 09:46 Uhr

Sehr kompetent, schnelle Lösung, effizient
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich bin Ausländer, aber ich kenne Dr. Christian Depken schon seit mehreren Jahren. Falls ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Deutschland in Anspruch nehmen muss, dann fällt meine Wahl immer auf Dr. Depken. Er ist äußerst zuverlässig, sehr kompetent und absolut gewissenhaft. Seine Hilfestellung ist proaktiv, denn er beleuchtet den Sachverhalt kritisch von allen Seiten, was dann schließlich zum optimalen Endergebnis führt. Vielen Dank Dr. Depken für Ihre immer effiziente und zielführende Hilfe.
Vielen Dank für die positive Bewertung! Wir haben ein Start-up bei der Gestaltung und dem Abschluss eines Wandeldarlehensvertrages mit einer deutschen Investorin beraten. Die Zusammenarbeit hat - auch wegen des interessanten Unternehmensgegenstands - große Freude gemacht! Wir sind uns sicher, dass das Unternehmen ein riesiger Erfolg wird!
FS

von F. S. am 04.10.2023 um 09:56 Uhr

Auseinandersetzung mit ehemaligen Mitgesellschaftern einer GmbH über Fragen der Firmierung und Nutzung eines Logos
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Zuverlässig. Kompetente und ziel- und ergebnisorientierte Beratung. Termingerecht. Klare Worte und Vorgehensweise im Gespräch mit uns Laien. Taktisch und strategisch kluge Vorgehensweise mit der Gegenpartei. Sehr zu empfehlen!
TS

von T. S. am 17.08.2023 um 21:36 Uhr

Sieg auf ganzer Linie
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Depken hat mich in einer sehr langwierigen und schwierigen Angelegenheit vertreten. Investment in einen Hollandfonds, Rückforderung der Ausschüttungen, eigentlich eine aussichtslose Geschichte für mich als Anleger:-( ! Aber Dr. Depken hat für diesen speziellen Fall (einen Hollandfonds der HCI) den richtigen Hebel gefunden und (so weit mir bekannt) als einziger Anwalt die Rückzahlung verhindert und mir einen ordentlichen Batzen Geld gespart!! Vielen Dank dafür!!
AP

von A. P. am 30.06.2023 um 21:48 Uhr

Erfolgreiche Beendigung eines Gesellschafterstreits unter Eheleuten in GmbH
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Depken ist sehr kompetent und freundlich. Die Zusammenarbeit war angenehm und erfolgreich. Ich würde Herrn Dr Depken auf jeden Fall weiterempfehlen und werde auch in Zukunft rechtliche Belange meiner Firma mit ihm besprechen.
Vielen Dank für die positive Bewertung! Es ging hier um einen Gesellschafterstreit in der GmbH, die Lebensmittel produziert und vertreibt. Unsere Mandantin hielt 50% der Geschäftsanteile, ihr Ehemann die restlichen 50%. Beide waren Geschäftsführer und haben das Tagesgeschäft geleitet. Leider hat der Ehemann im letzten Jahr seine Tätigkeit wegen einer Alkoholabhängigkeit eingestellt und dem Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Im Verhandlungsweg ist es uns gelungen, mit dem Anwalt des Ehemanns sein Ausscheiden aus der Geschäftsführung und dem Gesellschafterkreis der GmbH zu verhandeln. Unsere Mandantin ist nunmehr alleinige Geschäftsführerin und Gesellschafterin der GmbH und kann das Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser bringen.
KR

von K. R. am 02.04.2023 um 12:59 Uhr

Gesellschafterauseinandersetzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Als Jurist im Ruhestand habe ich die Arbeit von Dr. Depken im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern verfolgen dürfen, wobei ein Gesellschafter mit großer krimineller Energie Millionenbeträge zum Nachteil der Mitgesellschafter in mehreren Gesellschaften veruntreut hat. Mit juristischem Scharfsinn, gr0ßer Präzision in jeder Detailfrage und hervorragenden Schriftsätzen hat Dr. Depken nicht nur den Arrest über das Vermögen des Kriminellen rechtskräftig durchgesetzt, sondern auch die schwierigsten gesellschaftsrechtlichen Fragen perfekt gelöst. Mit seiner kommunikativen Art hat er zudem die kompliziertesten juristischen Probleme den Mandanten verständlich machen können. Die Fachkompetenz verbunden mit einer sehr sympathischen Ausstrahlung erstreckt sich im übrigen auch auf die Partner und Mitarbeiter der Kanzlei.



BG

von B. G. am 01.02.2023 um 08:28 Uhr

Gesellschafterauseinandersetzung wegen sittenwidriger Abfindungsklausel in GmbH-Satzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ich bin absolut zufrieden. Mir würde perfekt geholfen. Dazu noch die sehr freundliche Art und kurze Antwortzeiten.
Ein sehr erfahrender Anwalt, immer wieder gerne!
Vielen Dank für das Lob! Die Mandantin hat ein sehr schweres Los. Ihr Mann, der Gesellschafter einer zweigliedrigen GmbH war, ist Ende 2021 verstorben. Sie und die zwei Kinder haben ihn beerbt. Der Gesellschaftsvertrag sah für das Ausscheiden eines Gesellschafters eine pauschale Abfindung von TEUR 50 vor, obwohl sie hohe Gewinne erwirtschaftete. Die Erbengemeinschaft konnte nicht Gesellschafterin bleiben, da es sich um eine Berufsausübungsgesellschaft handelt, an der nur Architekten beteiligt sein dürfen. Die Satzungsklausel, die eine pauschale Abfindung von TEUR 50 vorsieht, ist allein wegen des krassen Missverhältnisses zum tatsächlichen Verkehrswert des Geschäftsanteils nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Es ist uns deshalb im Verhandlungsweg gelungen, den geerbten Geschäftsanteil an den anderen Gesellschafter zu einem hohen sechsstelligen Betrag zu veräußern. Ein Rechtsstreit über die Wirksamkeit der o.g. Abfindungsregelung konnte so vermieden werden.
SS

von S. S. am 20.06.2022 um 06:54 Uhr

Einvernehmliche Aufhebung eines Lizenzvertrages
Wirtschaftsrecht
Rasche Klärung, sehr gute Beratung, gutes Ergebnis
DANKE
MG

von M. G. am 19.12.2021 um 12:45 Uhr

Unternehmensbewertung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Alle Beratungen waren: fachlich sehr gut, sehr positiv und schnell, unkompliziert und sehr klar, immer relativ gut erreichbar, mit beratender WP ebenfalls sehr gut, wichtige Antworten kamen auch am Wochenende, insgesamt top !
Herzlichen Dank für die positive Bewertung! Der Mandant ist Minderheitsgesellschafter in einer Personengesellschaft und scheidet zum Jahresende altersbedingt aus. Im Gegenzug erhält er von der Gesellschaft eine Abfindung gem. den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die so berechnete Abfindung lag aber erheblich unter dem wahren Wert des Gesellschaftsanteils. Ein Wirtschaftsprüfer hat dies gutachterlich bestätigt und einen fast dreimal so hohen Abfindungsbetrag errechnet. Für die Gesellschaft bestand das Risiko, dass die Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag wegen Sittenwidrig nichtig ist. Mit diesem Argument ist es uns gelungen, die Abfindung des Mandanten erheblich zu steigern und in einer Ausscheidensvereinbarung vertraglich festzuhalten.
ST

von S. T. am 14.11.2021 um 17:47 Uhr

einvernehmliche Gesellschafterauseinandersetzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Es wurde die Sachlage genau analysiert und konkrete Vorgehensweisen vorgeschlagen, was möglich ist. Bei Nachfragen wurde sich umgehend zurückgemeldet um diese zu erklären. Wir würden Herrn Depken jeder Zeit wieder als Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Auch während der Pandemie war Herr Depken und sein Team immer ansprechbar, freundlich und zuverlässig.
Vielen Dank hiermit auch für seinen Einsatz.
Herzlichen Dank für die positive Bewertung! Die Besonderheit der Auseinandersetzung lag darin, dass die beiden Gesellschafter der GbR Brüder sind. Es ging bei dem Gesellschafterstreit also nicht nur um Geld, sondern auch um tieferliegende persönliche Probleme aus der Vergangenheit. Diese konnten natürlich nicht ausgeräumt werden, aber jedenfalls ist es gelungen, den Gesellschafterstreit einvernehmlich zu beenden. Dies gelang durch eine gerichtliche Mediation vor dem Landgericht Itzehoe. Der Mandant war zwar anfänglich skeptisch, hat aber dann aber unsere Rat, eine Mediation zum versuchen, angenommen. So konnte der Streit durch einen Vergleich beigelegt werden.