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DV

von D. V. am 25.08.2021 um 17:38 Uhr

Gesellschafterstreit in der GmbH - Herausgabeansprüche gegen ausgeschiedene Gesellschafter
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ich kann Herrn Dr. Christian Depken nur in höchstem Maße loben. Professionell auftretend, sehr kompetent, freundlich und entgegenkommend. Dank ihm wurde eine Einigung mit der Gegenseite zu meinen Gunsten erzielt. Tausend Dank dafür!
MK

von M. K. am 20.08.2021 um 15:48 Uhr

Unternehmensverkauf
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Hr. Dr. Depken war immer erreichbar und mit allen Fagen des Verkaufs immer auf der Höhe des Sachstandes. Seine strategische Beratung hat mir oft weitergeholfen.
HG

von H. G. am 09.08.2021 um 20:20 Uhr

Erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung von Notarkosten aus Erstverkauf gegen Vorkaufsberechtigten
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
nach intensiven und ausführlichen Beratungen bin ich dem Rat von Herrn Dr. Depken gefolgt und habe den Klageweg beschritten. In dieser Angelegenheit fühlte ich mich von Herrn Dr. Depken und seinem Team jederzeit sehr gut beraten und vertreten. Der Erfolg ist einzig und allein sein Verdienst und dafür recht herzlichen Dank
UP

von U. P. am 07.08.2021 um 11:52 Uhr

Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Wirtschaftsrecht
Herr Dr. Depken wurde mir empfohlen und des Ergebnis seines Einsatzes übertraf alle Überwartungen. Herzlichen Dank für den Einsatz rund um die Uhr.
HG

von H. G. am 03.04.2021 um 09:26 Uhr

Reduzierung einer Maklerprovision nach Verkauf einer Immobilie
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Dr. C. Depken hat im vorliegenden Fall durch Vorausschau und umfassende juristische Kenntnisse den Grundstein für einen Vergleich geschaffen, mit dem ich überaus zufrieden bin.
Er führte mich kompetent durch diesen Streitfall, überzeugte durch seine Analytik und stand bei jeder Unklarheit immer beratend zur Seite.
Herr Dr. C. Depken berät mich schon seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Angelegenheiten zu meiner vollsten Zufriedenheit und ich empfehle Ihn uneingeschränkt sehr gerne weiter.
HG

von H. G. am 18.01.2021 um 21:11 Uhr

Erfolgreich einen Vergleich mit ehemaligem Arbeitgeber wegen Schadensersatz verhandelt
Wirtschaftsrecht
sehr kompetent, klärt immer über mögliche Chancen und Risiken auf, überzeugt durch seine sympathische und verbindliche Art, steht immer zur Verfügung, behält auch in schwierigen Zeiten die Ruhe und führt seinen Mandanten gut durch schwierige Situationen, in denen Er immer den Überblick bewahrt, besonders überzeugt Er durch Weitblick und die Fokussierung auf das Wesentliche
CG

von C. G. am 30.12.2020 um 16:05 Uhr

Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ich kann Herrn Dr. Depken wärmstens empfehlen. Er hat mich sehr professionell durch mein Anliegen geführt und war dabei stets sympathisch, zielstrebig und effizient. Vielen Dank!
Die interdisziplinäre Verflechtung der Riverside Rechtsanwälte erzeugt eine noch bessere juristische Beratung, die keine Fragen offen lässt und uneingeschränkt weiterempfohlen werden kann!
Vielen Dank für die positive Bewertung und das Lob! Unser Mandant war 50%iger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH im Bereich Online-Marketing und befand sich mit seinem Mitgesellschafter in einer Auseinandersetzung. Er wandte sich an uns mit dem Ziel, aus der Gesellschaft möglichst kurzfristig ausscheiden zu können. Wir haben die Rechtslage geprüft und darauf aufbauend eine Strategie entwickelt, um eine schnelle und unkomplizierte Trennung herbeizuführen. Die Strategie ging auf und unser Mandant konnte nach kurzen Verhandlungen mit dem Mitgesellschafter aus der Gesellschaft und der Geschäftsführung ausscheiden. Alle erforderlichen Verträge wurden von uns vorbereitet.
TT

von T. T. am 29.12.2020 um 18:10 Uhr

Einvernehmliche Trennung von einem Mitgesellschafter in einer GbR und einer GmbH & Co. KG
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ein sehr sympathischer und hoch verbindlicher Rechtsanwalt, der auch in einer strittigen Situation eine ruhige und konstruktive Atmosphäre zu gestalten weiß.
Uneingeschränkte Empfehlung meinerseits.
CE

von C. E. am 26.09.2020 um 16:05 Uhr

Klage gegen Fondsgesellschaft auf Erstellung einer Abfindungsberechnung nach Ausscheiden Anlegerin
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Unsere Klage mündete aktuell in einem für uns erfolgreichen Teilurteil. Meinem Anwalt, Herrn Dr. Depken, der mich nun schon einige Jahre (auch vor Klageerhebung) in meiner Rechtssache begleitet und vertritt, kann ich in jedem Falle Hartnäckigkeit, Ausdauer, Zielstrebigkeit und Eindeutigkeit nach "außen" (also gegenüber der Gegenseite) sowie eine zugewandte, freundliche, erklärende, klare Haltung mir als Mandantin gegenüber attestieren. Aus meiner Sicht verfügt er über alles, was einen guten Anwalt ausmacht. Auch in menschlicher Hinsicht - was ja keineswegs unwichtig ist - empfinde ich ihn als sehr angenehm und sachlich. Zwar befinden wir uns noch nicht am Ende des gesamten Rechtsstreites, aber ich kann Herrn Dr. Depken guten Gewissens weiterempfeheln.
JP

von J. P. am 25.09.2020 um 14:43 Uhr

Streit zwischen Erben einvernehmlich geregelt
Allgemeine Rechtsberatung
In vorliegendem langwierigen Erbschaftsstreit war Herr Depken für uns eine hervorragende Wahl und Stütze. Bei dieser sehr emotionalen Angelegenheit hat uns stets sachlich und kompetent vertreten und war jederzeit erreichbar. Es wurde immer schnellstmöglich reagiert.
Wir hoffen, ihn nicht mehr zu benötigen, aber ansonsten wird er weiterhin unsere erste Wahl sein. Vielen Dank
Vielen Dank für das Lob! Es handelte sich um einen Erbschaftsstreit dreier Brüder, bei dem wir einen Bruder vertreten haben. Unser Mandant hatte schon vor langer Zeit das Eigentum am Elternhaus übertragen bekommen, in dem zuletzt noch die Mutter lebte. Im Gegenzug sollten die anderen beiden Brüder nach dem Tod der Mutter einen festen Betrag von unserem Mandanten erhalten. Der Anspruch der Brüder war grundbuchlich durch eine Grundschuld abgesichert. Nach dem Tod der Mutter machten die anwaltlich vertretenen Brüder in Bezug auf das Haus Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Auf diese bestand aber kein Anspruch. Letztlich gelang es uns nach zähen Verhandlungen, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass über die Zahlung des grundbuchlich abgesicherten Betrages keine weiteren Ansprüche bestehen. Der Erbenstreit konnte so einvernehmlich ohne gerichtliche Hilfe beigelegt werden.