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Über mich
Rechtsanwalt Christoph Lindner
Lindner ANWÄLTE ist eine auf die komplexen Rechtsgebiete der betrieblichen Altersversorgung und der modernen Vergütungssysteme spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Nicht nur diverse Rechtsgebiete wie das Arbeits-, Steuer-, Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Bilanzrecht spielen dabei eine Rolle, sondern auch Fragen der Versicherungsmathematik, der Finanzwirtschaft, der Analyse von Bilanzen sowie der Kapitalanlage.
Die Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer, Selbständige und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer, Betriebsräte und Betriebsrentner sowie Steuerberater und Rechtsanwälte. Neben den reinen Rechtsfragen geht es bei der Beratung um strategische Ansätze und Lösungen. Folgende Leistungen bietet die Kanzlei an:
Für Arbeitgeber:
- Einführung bzw. Neuordnung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage
- Prüfung bzw. Erstellung von Versorgungsordnungen/Betriebsvereinbarungen sowie Entgeltumwandlungsvereinbarungen
- Abwehr unberechtigter Betriebsrentenansprüche von Arbeitnehmern
- Widerruf von Pensionszusagen
- Rückdeckung von Pensionszusagen mit Versicherungen, Kapitalanlagen, Immobilien und alternativen Investments
- Pauschaldotierte Unterstützungskasse als firmeneigene Bank bzw. Mittel zur Finanzierung
- Einführung von steuerfreien Leistungen zum Lohn wie Warengutschein, Essensschecks, Fahrtkosten, Jobticket, Kindergartenzuschuss, Internetpauschale, Erholungsbeihilfen, Auslöse etc.
- Betriebliche Altersversorgung, steuerfreie Leistungen und Mindestlohn sowie Lohnpfändung bzw. Privatinsolvenz
Für Gesellschafter-Geschäftsführer:
- Überprüfung, Neuordnung, Abfindung, Verzicht und Auslagerung von Pensionszusagen
- Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern
- Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, inkl. Familienangehörige
Für Arbeitnehmer und Betriebsrentner:
- Klagen von Arbeitnehmern bzw. Betriebsrentnern auf Auskunft, Anpassung bzw. Zahlung der Betriebsrente gegen den Arbeitgeber bzw. Pensionskassen
- Witwenrente, Hinterbliebenenrente sowie betrieblicher Versorgungsausgleich
- Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung von Angestellten, Betriebsrentnern, Geschäftsführern sowie Familienangehörigen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Pensions-Sicherungs-Verein PSV a. G. in der Unternehmensinsolvenz
- Ansprüche bzw. Klagen bei einem CTA bzw. einer Sicherungstreuhand
- Ansprüche aus Versicherungsverträgen gegen Direktversicherer bzw. Pensionskassen
- Betriebliche Altersversorgung und Steuern
Für Selbständige und Freiberufler:
- Ausgleichsanspruch und Pensionszusagen von Handelsvertretern
- Altersvorsorgeberatung für Selbständige und Freiberufler
- Prüfung bzw. Befreiung von Freiberuflern und Selbständigen aus der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht
- Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen zur Altersvorsorge
Für Rechtsanwälte und Steuerberater:
- Unterstützung bei Rechtsfragen zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblicher Vergütungssysteme und Sozialversicherungspflicht
Die Kanzlei verfügt über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, Unternehmens- und Steuerberatern sowie Versicherungsmathematikern und einschlägigen Beratungsunternehmen. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und dem Studium der Rechtswissenschaften sowie Spanisch und Portugiesisch in Köln und Freiburg begann der berufliche Werdegang des Inhabers der Kanzlei als Unternehmensjurist sowie Manager und Prokurist bei der Commerzbank mit den Schwerpunkten Unternehmensanalyse, Finanzierung, Investment und Auslandsgeschäft. Nach beruflich bedingten Aufenthalten in den USA und Mexiko setzte er seine Tätigkeit als Experte für Investment und betriebliche Altersversorgung bei der Deutschen Bank sowie der Allianz fort, anschließend mehrere Jahre als Justitiar und Geschäftsführer einer Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung und moderne Vergütungssysteme, bis er sich als selbständiger Rechtsanwalt auf diese Rechtsgebiete spezialisierte.
Die Kanzlei unterhält Büros in Hamburg und Berlin sowie im Raum Ostsee/Lübeck.
Die Honorare der Kanzlei werden nach RVG oder nach Stundensätzen von 175 € bis 275 € zzgl. MwSt. je nach Schwierigkeit des Falles abgerechnet. Eine Erstberatung für Privatpersonen bieten wir je nach Fall pauschal von 190 € bis 325 € zzgl. MwSt. an.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lindner-anwaelte.de
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Bewertungen 55
von J. H. am 24.01.2025 um 11:14 Uhr
von B. W. am 23.08.2024 um 13:32 Uhr
von D. T. am 16.08.2024 um 05:21 Uhr
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