1 | Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Kunden über das betriebliche Warensortiment Orientierung geben
- b)
- den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Warengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten strukturieren und in das betriebliche Warensortiment einordnen
- c)
- Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen über Waren nutzen
- d)
- Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren
- e)
- Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betriebes informieren
- f)
- Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handelsübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für Waren und Dienstleistungen anwenden
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2 | Warenpräsentation und Werbemaßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs- und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allgemeine Regeln der Warenpräsentation und der Warenplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen
- b)
- Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichtspunkten auswählen und Waren unter Einsatz betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und verkaufsfördernd präsentieren
- c)
- Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben vornehmen
- d)
- Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vorgaben einsetzen
- e)
- Kunden über Werbeaktionen informieren
- f)
- Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb vorschlagen
- g)
- Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsentation erarbeiten, begründen und umsetzen
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3 | Preiskalkulation (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen
- b)
- im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die Preisauszeichnung vornehmen
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| | - c)
- Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation berücksichtigen
- d)
- Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz und Ertrag beurteilen
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4 | Warenbestandskontrolle (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informationssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen einhalten
- b)
- bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mitwirken
- c)
- Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entsprechende Schritte einleiten
- d)
- Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren
- e)
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventuren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen beachten und Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
- f)
- Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ergreifen
- g)
- betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten
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5 | Warenannahme und -lagerung (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- b)
- Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren
- c)
- Waren sachgerecht lagern und pflegen
- d)
- Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen
- e)
- Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen durchführen
- f)
- Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten ableiten
- g)
- im Lager und beim Umgang mit Verpackungen ökonomische und ökologische Anforderungen berücksichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen
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6 | Verkaufen von Waren (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freundlich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale Kommunikationsformen einsetzen und auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- b)
- die Wünsche von Kunden in Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln, Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- c)
- in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren anwenden
- d)
- Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Serviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung fördern
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| | - e)
- Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften verkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen
- f)
- auf Beschwerden, Reklamationen und Umtauschwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbeitung betriebliche Regelungen berücksichtigen und bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mitwirken
- g)
- das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten und verbessern
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7 | Servicebereich Kasse (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen vorbereiten und bedienen
- b)
- den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach ausrichten
- c)
- bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preisnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten
- d)
- Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
- e)
- bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse bewältigen
- f)
- die Kassenabrechnung durchführen, den Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln
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8 | Einzelhandelsprozesse (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Organisation, Leistungen und Aufgaben entlang der Wertschöpfungskette des Ausbildungsbetriebes darstellen
- b)
- Einkauf, Sortimentsgestaltung, logistische Prozesse und Verkauf als Kernprozesse des Einzelhandels in die Wertschöpfungskette einordnen, Wechselwirkungen begründen, Zusammenhänge und Schnittstellen beurteilen, Schwachstellen und Fehlerquellen herausarbeiten und Verbesserungen zur Prozessgestaltung vorschlagen
- c)
- Optimierungsmöglichkeiten an den Schnittstellen zu Lieferanten und Herstellern aus Sicht des Verkaufs begründen und Vorschläge zu ihrer Umsetzung erarbeiten
- d)
- Arbeitsabläufe im Verkauf mit dem Ziel der Kundenorientierung und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit anderen Einzelhandelsprozessen gestalten
- e)
- die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche Analysen im eigenen Arbeitsbereich nutzen und Vorschläge zur Optimierung der Zusammenarbeit machen
- f)
- das betriebliche Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument unterstützen und Ergebnisse des Controllings nutzen
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| | - g)
- qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und durchführen
- h)
- zur Umsetzung betrieblicher Nachhaltigkeitsziele beitragen
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