131 Anwälte für Lagerhaltung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lagerhaltung
Fragen und Antworten
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Lagerhaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Lagerhaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lagerhaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Lagerhaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lagerhaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Unter Lagerhaltung versteht man das Aufbewahren verschiedener Waren bzw. Materialien in einem eigens dafür bestimmten Raum. Gerade für Unternehmen spielt die Lagerhaltung eine große Rolle. So kann etwa ein Hersteller seine Produkte nicht erzeugen, wenn er die hierzu nötigen Materialien nicht auf Lager hat. Im Übrigen kann eine fehlende bzw. schlecht organisierte Lagerhaltung zu Umsatzeinbußen führen, weil der ungeduldige Verbraucher nicht warten möchte, bis das gewünschte Produkt lieferbar ist, sondern lieber mit dem Konkurrenten einen Kaufvertrag nach § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schließt, der die Ware vorrätig hat. Eine unorganisierte Lagerhaltung könnte daher z. B. bei einer Unternehmensbewertung negativ ins Gewicht fallen. Deshalb sollte man sich nicht nur nach einer Firmengründung bzw. Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Rahmen einer Unternehmensberatung über die richtige Lagerhaltung informieren.
Bei der Lagerhaltung ist unter anderem zwischen dem Freiplatz- und dem Festplatzsystem zu unterscheiden. Bei Letzterem hat jedes Produkt seinen festen Platz. So werden etwa Güter, die häufig gebraucht werden, so gelagert, dass man sie leicht findet und schnell für den Transport vorbereiten kann. Beim Freiplatzsystem dagegen werden die Waren dort abgelegt, wo Platz ist. Um sie wiederzufinden, erhalten sie Lagerplatznummern.
Des Weiteren sollte sich das Unternehmen bei der Lagerhaltung über das Lagersystem Gedanken machen. So gibt es etwa das Fifo-Prinzip - First in-First out. Das bedeutet, dass die Ware, die zuerst eingelagert wurde, auch zuerst wieder aus dem Lager entnommen wird. Vorteil dieser Strategie ist, dass die Produkte nicht veralten, was sich vornehmlich für verderbliche Ware lohnt. Dagegen erfordert dieses Vorgehen mehr Aufwand bei der Koordination. Daneben ist auch das Lifo-Prinzip - Last in-First out - sehr bekannt. Hier verlässt die Ware, die zuletzt geliefert wurde, als Erstes wieder das Lager. Das kann aber dazu führen, dass die ältere Ware aufgrund der längeren Lagerzeit an Qualität verliert und daher im schlimmsten Fall nicht mehr zu verkaufen ist. Weitere Lagerstrategien sind etwa Hifo - Highest in-First out - oder Lofo - Lowest in-First out.
Gründe für eine Lagerhaltung gibt es viele: Überbrückung bei Lieferproblemen oder Beschaffungsschwierigkeiten, etwa bei Saisonartikeln, Einkauf hoher Warenmengen, um Rabatte zu erhalten oder weil bei der betreffenden Ware mit Preissteigerungen zu rechnen ist. Bei manchen Produkten ist ferner die Veredelung der Grund für die Lagerhaltung. So verbessert eine gewisse Lagerzeit erst die Qualität von Produkten, z. B. von Wein und Käse. Macht ferner ein Unternehmen Werbung für ein Produkt, muss es zumindest in angemessener Menge vorrätig sein. Ansonsten wird unlauterer Wettbewerb nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bejaht, sofern das Unternehmen nicht auf die begrenzte Stückzahl - z. B. mit dem Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht" - hingewiesen hat.
Im Übrigen gibt es auch verschiedene Lagerarten. So sollte sich ein Unternehmer etwa Gedanken darüber machen, ob er eine Lagerhaltung im eigenen Betrieb oder eine Fremdlagerung vorzieht. Verursacht die Lagerhaltung in den eigenen Immobilien höhere Kosten als die Fremdlagerung, bietet sich letztere an. Das gilt vor allem, wenn eine spezielle Lagerungsart nötig ist, z. B. bei zu kühlender Ware bzw. bei Gefahrgut oder wenn die nötige Lagerkapazität fehlt. Unternehmen schließen daher häufig einen Vertrag mit einem Lagerhalter, sog. Lagervertrag nach § 467 I HGB - Handelsgesetzbuch. Es ist dann Aufgabe des Lagerhalters, etwa den Lieferschein bzw. die Ware zu überprüfen oder für deren Versicherung zu sorgen. Der Lagerhalter hat neben dem Anspruch auf Vergütung unter anderem ein Pfandrecht an der eingelagerten Ware und damit am Eigentum des Unternehmens, sofern dieses die Forderung des Lagerhalters auf Vergütung nicht begleicht. Ob man sich für ein eigenes Lager oder ein Fremdlager entscheidet, hängt auch davon ab, wie schnell man von dort aus den Kunden - z. B. mittels Lufttransport oder Eisenbahntransport - beliefern kann.
Ein Unternehmen steht somit stets vor dem Problem, dass es ein gut organisiertes Lager benötigt, das aber keine allzu hohen Kosten verschlingen darf. Daher müssen vor allem der Lagerbestand mittels Inventur sowie die Lagerhaltungskosten regelmäßig ermittelt und eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden. So kann ein kleineres kostengünstigeres Lager ausreichen, wenn das Unternehmen häufig etwa sog. Streckengeschäfte durchführt oder nach dem Just-in-time-Prinzip vorgeht. Bei diesem Prinzip werden nur die Materialien bzw. Waren gelagert, die für die nächsten Stunden zur Produktion bzw. zur Veräußerung benötigt werden. Bei einem Streckengeschäft schließt das Unternehmen mit dem Kunden das Rechtsgeschäft ab und bestellt die Ware erst dann beim Großhändler. Dieser beliefert dann nicht das Unternehmen, sondern direkt den Endabnehmer.
(VOI)
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