5,0
Sehr gut
965 Bewertungen
5
(942)
4
(14)
3
(4)
2
(1)
1
(4)
Kanzlei bewerten

Bewertungen

DK

von D. K. am 21.12.2016 um 10:07 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Es ging alles sehr schnell! Abends eine Nachricht geschrieben,morgens einen Rückruf erhalten,nächsten Tag gleich einen Termin bekommen. Super kompetenter Anwalt. Haben uns gleich gut aufgehoben gefühlt.Kann ich nur Weiterempfehlen!!!!!
SM

von S. M. am 15.12.2016 um 10:17 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Betrug
Strafrecht
Hr. Dr. Bunzel hat mich super vertreten und beraten. Ist immer erreichbar und hat mich immer informiert, wenn es Neuigkeiten gab.
Werd bei ihm bleiben und kann ihn nur weiter empfehlen.
YR

von Y. R. am 12.12.2016 um 18:46 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Egal ob in der Verhandlung, Vor oder Nachbereitung - gerne wieder! Sehr zufrieden und jederzeit zu empfehlen!
WF

von W. F. am 10.12.2016 um 11:04 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Die Zusammenarbeit war für uns ideal. Auf E-Mails hat Herr Dr. Bunzel immer binnen kurzer Zeit (maximal ein paar Stunden) geantwortet. Telefonisch war er gut erreichbar bzw. hat sehr rasch zurückgerufen. Wir haben die Ermittlungsakte gemeinsam ausgewertet. Hierfür hat Herr Dr. Bunzel uns am Firmensitz (nicht in Cottbus) aufgesucht. In der Besprechung wurde auf unsere Argumente stets eingegangen. Das haben wir auch schon ganz anders bei Anwälten erlebt. Herr Dr. Bunzel hat dann in einem sehr fundierten Schreiben an die Staatsanwaltschaft dargelegt, dass wir uns nicht strafbar gemacht haben. Das Verfahren wurde eingestellt und es kam nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Mit diesem Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Der Stundensatz lag in einem Bereich, wie man ihn auch von spezialisierten Anwälten aus Großstädten kennt. Angesichts der Leistung fanden wir die Vergütung aber angemessen. Die Stundenzahl wurde nicht künstlich hochgetrieben, wie man es leider bei größeren Kanzleien oft erlebt.
CW

von C. W. am 15.11.2016 um 20:08 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Dr. Bunzel hat unseren Sohn vor Gericht verteidigt. Die Sache ging ohne eine Strafe zu Ende. Спасибо большое! Мы очень рады!
MB

von M. B. am 26.10.2016 um 08:49 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Verkehrsunfallregulierung
Verkehrsrecht
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden (Neuwagen - besonders ärgerlich!) vermittelte mich meine Werkstatt über die VUH an Herrn Dr. Bunzel. Ich in sehr zufrieden und dankbar- per Mail klappte die Kommunikation bestens. Ich war stets über den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung informiert, und auf Fragen und Anliegen meinerseits reagierte Dr. Bunzel umgehend und in verständlicher Form - gern auch mal nach 20 Uhr! Das ist allgemein nicht selbstverständlich. Fazit: Weiterzuempfehlen!
JS

von J. S. am 05.10.2016 um 16:17 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Angerufen, schnell Termin erhalten und mir wurde sofort geholfen. Rechtsanwalt Bunzel hat mir im Strafrecht sehr geholfen und ich bin sehr zufrieden. Er konnte den Richter von meiner Unschuld überzeugen.

Danke!
EH

von E. H. am 29.09.2016 um 18:37 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Schnell und unkompliziert. Super
VI

von V. I. am 27.09.2016 um 19:10 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Einen besseren Anwalt als Dr. Bunzel kenne ich nicht. Er hat mir bei einem großen Problem geholfen. Immer gut erreichbar und engagiert, ganz im Gegensatz zu Anwälten, die ich vor ihm hatte. Bei Bedarf werde ich wieder zu ihm gehen. Der (für mich) weite Weg nach Cottbus lohnt sich.
CK

von C. K. am 25.09.2016 um 09:33 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Strafrecht
Strafrecht
Er ist zwar echt net,man bekommt schnell ein Termin aber für 1x in die Akte gucken und sagen es wurde fallen gelassen 600€ zu verlangen ist für mich volle abzocke!
Sehr geehrte Frau C. K.,
von Ihrer Bewertung bin ich überrascht und auch ziemlich enttäuscht. Sie erwähnen nicht, dass ich in Ihrem Strafverfahren eine umfangreiche Telefonüberwachung ausgewertet und sodann in einem mehrseitigen Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens aus Rechtsgründen (Verwertungsverbot) angeregt habe. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft gefolgt. Ihnen ist dadurch eine Gerichtsverhandlung erspart geblieben. Hier hätte Ihnen im Falle einer Verurteilung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gedroht. Hinzu kommt, dass ich in einem Hauptverfahren vor Gericht deutlich mehr Geld "an Ihrem Fall" verdient hätte, stattdessen aber in Ihrem Interesse eine rasche Einstellung des Verfahrens erwirkt habe.
Mit freundlichen Grüßen aus Cottbus
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt