Als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich berufsunfähige Personen, Unfallopfer und Patienten.
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Online-Rechtsberatung
Über mich
Wir freuen uns, Sie auf unserem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht, Schwerbehindertenrecht, Versicherungsrecht
Gegründet von den Rechtsanwälten Almuth Arendt-Boellert und Joachim Laux ist unsere Spezialkanzlei seit 2008 mit einem schlagkräftigem Juristenteam deutschlandweit im Haftungs- und Versicherungsrecht aktiv. Wir arbeiten im Zusammenhang mit medizinischen Fragestellungen seit Jahren intensiv an der Waffen-gleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und Kunden.
Für unsere Mandanten geht es dabei um Zahlungen von Versicherungen bei Unfällen mit Personenschäden, bei Berufsunfähigkeit, im Fall von Unfallinvalidität und wegen Arzthaftung. Laux Rechtsanwälte arbeitet immer nur für die Geschädigten- bzw. Versichertenseite. Wir lehnen Kooperationen mit der Versicherung-swirtschaft ab und legen im Interesse unserer Mandanten besonderen Wert darauf, gegnerfrei und damit wirtschaftlich unabhängig ausschließlich für unsere privaten Auftraggeber zu arbeiten. Das sehen viele Anwaltskollegen anders und vertreten vorzugsweise beide Seiten, wir jedoch nicht. An der Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Versicherungsrecht leisten wir fachanwaltliche Hilfe und verhelfen unseren Mandanten mit beeindruckenden Erfolgsquoten zu Berufsunfähigkeitsrente, Invaliditätsleistung, Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen oder Therapiekonzepte. Es geht um Kompensation in Geld, beispielsweise angemessene Entschädigung der Unfallopfer und der geschädigten Patienten durch Schadensersatz und Schmerzensgeld oder um die dringend benötigte wirtschaftliche Absicherung durch private und gesetzliche Versicherungssysteme in schwierigen Lebenssituationen. Wir sorgen beispielsweise dafür, dass die Menschen bei Invalidität und Berufsunfähigkeit eine reale Chance haben, die Leistungen der Versicherung zu erhalten und nicht erschöpft, zermürbt und wehrlos aufgeben müssen.
Honorarvereinbarungen prägen heute die anwaltliche Praxis im gehobenen Privatkundenbereich. Die festen Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG) kommen nur noch in gerichtlichen Verfahren als Mindesthonorar zur Anwendung. Unsere Mandanten können flexible Preisgestaltungen erwarten, wir bieten hierzu Pauschal- und Stundenhonorare sowie Festpreis-Beratungen. Die Stundensätze unserer Anwälte liegen zwischen netto 240 € und 350 €.
Kennen Sie unsere Rechtsprodukte für Beratung zum Festpreis? Auf unserer Website finden Sie nähere Informationen zu den Festpreis-Beratungen BASIS (250 €), PREMIUM (1.250 €) und EXKLUSIV (2.250 €).
Wir beraten und vertreten Rechtsfälle bundesweit. Nicht alle Mandanten haben jederzeit die Möglichkeit, Besprechungen in unserem Berliner Büro persönlich wahrzunehmen. Das ist aber auch nicht zwingend erforderlich. Wir sind es gewohnt, die notwendige Kommunikation mit unseren Kunden datensicher und verschlüsselt per WebAkte oder auch per E-Mail, Telefon und Briefpost zu organisieren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-laux.de
Qualifikationen und Auszeichnungen
Fachanwaltsurkunde Medizinrecht
Fachanwaltsurkunde Versicherungsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (ARGE) des Deutschen Anwaltsverein
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