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Rechtsanwalt

Jörn Zimmermann

Kanzlei Jörn Zimmermann
Kanzlei Jörn Zimmermann
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  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht
CB
von C. B. am 27.04.2025 um 10:03 Uhr
Ausschlagung u.a.
Erbrecht
Wir wurden gut beraten, uns wurde die Angst vor einer falschen Entscheidung genommen.

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Eine professionelle Arbeitsweise, kompetente Beratung und Vertretung sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zeichnet Herrn Rechtsanwalt Zimmermann aus.Haben Sie noch weitere Fragen? Gerne können Sie sich per Telefon oder E-Mail an die Kanzlei wenden!  Herr Rechtsanwalt Jörn Zimmermann Herr Rechtsanwalt Zimmermann wurde nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und des Referendariats zur Anwaltschaft zugelassen (April 1998). Bis zur Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei war er in einer sozialrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig.

  • Arbeitsrecht
  • In Arbeitssachen vertrete ich sowohl kleine bis mittelständische Unternehmen als auch Arbeitnehmer. Sie sind gekündigt worden oder müssen als Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen - ich vertrete Ihr Anliegen gern möglichst frühzeitig und begleite Sie im Kündigungsschutzprozess. Sie möchten einen Arbeitsvertrag überprüfen oder erstellen lassen - gern stelle ich meine Fachkunde zur Verfügung. Sie suchen arbeitsrechtliche Unterstützung wegen Urlaub, Elternzeit, Arbeitszeugnis, Lohn- und Entgeltfragen - hier und in weiteren Teilbereichen einschließlich des sozialen Arbeitsrechts bin ich gern Ihr Ansprechpartner.
  • Familienrecht
  • Zerbricht eine Familie durch Trennung, biete ich gerne anwaltlichen Schutz bei Fragen wie Umgangsrecht, Kindes- und Trennungsunterhalt oder Zugewinnausgleich. Auch sonstige Vermögensauseinandersetzungen gehören zu meinem Leistungsspektrum wie selbstverständlich die Vertretung im Scheidungsverfahren. Meine Beratung stärkt Sie bei Fragen, die Sie selbst klären können. Bei schwierigeren Komplexen erarbeite ich mit Ihnen die beste Lösung und helfe diese durchzusetzen, notfalls auch mit Hilfe des Gerichts.
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Möchten Sie Ihren Mietvertrag überprüfen lassen? Ist Ihr Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand oder hat der Vermieter ungerechtfertigt die Miete erhöht? Gibt es Probleme mit Mietmängeln oder einer Betriebskostenabrechnung? - Ich vertrete Sie kompetent gegenüber der anderen Vertragsseite oder vor Gericht.
  • Sozialrecht
  • Wenn Ihre Rente abgelehnt oder Ihre Behinderung nicht gebührend berücksichtigt, vertrete ich Sie gern zu Fragen der Behinderung, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Meine Vertretung im Widerspruchsverfahren oder vor den Sozialgerichten orientiert sich auch daran, wann Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt; andernfalls prüfe ich mit Ihnen, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
  • Erbrecht
  • In erbrechtlichen Angelegenheiten berate ich zur Gestaltung einfacher Testamente und vertrete im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche. Gern kläre ich mit Ihnen, wer Erbe geworden ist, welche Rechte jemand als Erbberechtigter oder aber deshalb hat, weil er enterbt wurde, und kommuniziere für Sie mit dem Nachlassgericht.
  • Zivilrecht
  • Unter das Zivilrecht fällt das gesamte Vertragsrecht wie etwa das Kaufrecht, Pacht oder Nachbarrecht. Hierzu gehören aber auch Schadensersatz und Schmerzensgeld, Fragen zu Eigentum und Besitz etc. Sind Sie sich unsicher, ob Sie mich mit Ihrer rechtliche Thematik ansprechen können, fragen Sie gerne nach.


Anfahrtsinformationen - Mit der Buslinie 333 erreichen Sie die Kanzlei in wenigen Gehminuten, wenn sie an der Haltestelle „Wilsdruff Markt" aussteigen. Zudem stehen Ihnen unmittelbar vor der Kanzlei Parkplätze zur Verfügung..


Weitere Informationen finden Sie unter:www.rechtsanwalt-zimmermann.de

Jörn Zimmermann ist gelistet in Rechtsanwälte Wilsdruff und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • DAV - Deutscher Anwaltsverein (Anwaltsverein Dresden)

Bewertungen 167

CB

von C. B. am 27.04.2025 um 10:03 Uhr

Ausschlagung u.a.
Erbrecht
Wir wurden gut beraten, uns wurde die Angst vor einer falschen Entscheidung genommen.
Herzlichen Dank für diese Rückmeldung! - Die erbrechtliche Situation war hier sehr unklar, da die Erbfolge nach einem etwas weiter entfernteren Verwandten zu klären war. Für jeden rechtlich Betroffenen besteht in einem solchen Fall ein rechtliches Interesse, beim Nachlassgericht in die Nachlassakte zu sehen, aus der möglicherweise weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. Ausschlagungsfristen laufen regelmäßig solange nicht, wie nicht klar ist, ob und weshalb jemand (Mit-) Erbe geworden ist. Selbst wenn dann später Ausschlagungsfristen verpasst werden, lässt sich die Haftung mit dem Privatvermögen immer noch durch Nachlassinsolvenz begrenzen.
HB

von H. B. am 13.03.2025 um 10:55 Uhr

Kann ich nur jedem weiter empfehlen
Familienrecht
Herr Zimmermann ist echt zu empfehlen man kann ihn spontan eine E-Mail mit Anliegen schicken U es gibt sehr schnell eine Antwort bin voll zu Frieden
Herzlichen Dank für diese Bewertung! - In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einer langwierige Berechnung und Beurteilung von Kindesunterhalt. Das für das Kind eingeschaltete Jugendamt hätte gewollt, dass Unterhalt auch weiter zurückgehend tituliert wird, was teilweise aufgrund des Rückwirkungsverbots (§ 1613 BGB) nicht in Ordnung und teilweise durch Zahlung bereits erledigt und daher auch nicht zu empfehlen war. Nach wiederholtem Hin und Her und sorgfältiger Unterhaltsberechnung konnte dem Mandanten der sicherste Weg empfohlen werden, der damit deutlich von den Vorstellungen des Jugendamts abwich.
ME

von M. E. am 05.03.2025 um 09:10 Uhr

Rückforderung Mietkaution
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Zimmermann hat uns sehr gut beraten. Es herrschte ein stetiger Informationsaustausch. Wir wurden schnell über jedes Vorgehen informiert und Fragen wurden jederzeit fachlich und verständlich beantwortet. Wir können Herrn RA Zimmermann auf jeden Fall weiter empfehlen und bedanken uns für die sehr gute Zusammenarbeit
Herzlichen Dank für diese Bewertung! - Der Vermieter hatte unberechtigt die Kaution zurückgehalten, nachdem bereits seine Kündigung eher unwirksam war, als fristlose Kündigung sowieso. Die Beurteilung dieser Frage spielte für einen Teil der Klageforderung eine Rolle und das Gericht sah dies im Wesentlichen auch so. Die Kaution musste im Wesentlichen ausgezahlt werden, eine dagegen aufgerechnete Forderung konnte der ehemalige Vermieter nicht beweisen bzw. wurde zu seinen recht dreisten Behauptungen Gegenbeweis erbracht.

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Familienrecht
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