
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über mich
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
Wir vertreten im Arbeitsrecht Mandanten in und aus allen Bereichen vertrauensvoll und kompetent! Wir beraten auf Englisch und Deutsch
- Arbeitnehmer, Selbstständige und freie Mitarbeiter
- Arbeitgeber, Unternehmen, Verbände und Vereine
- Leitende Angestellte, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände
- Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte
- Angestellte im Öffentlichen Dienst
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen die einzelnen Rechtsanwälte der Kanzlei über ein hohes Maß an theoretischen und praktischen Kenntnissen auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Arbeitnehmer
Im Bereich des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer bieten wir eine umfassende Betreuung in allen Bereichen an, angefangen bei der Vertretung in Kündigungsschutzklagen über die Klärung von Fragen zu Mobbing oder Diskriminierung bis hin zur Durchsetzung von Urlaubsansprüchen, Elternzeit und Mutterschutz.
Arbeitgeber
Arbeitgeber erhalten in unserer Kanzlei eine sorgfältige Beratung bei Fragen zu Beendigung von Arbeitsverhältnissen und in Beschlussverfahren. Daneben gehören auch die Beratung bezüglich Betriebsrat und Einigungsstelle sowie die Unterstützung bei Transaktionen und Umstrukturierungen zu unserem Leistungsspektrum.
Führungskräfte
Gerne beraten wir auch Führungskräfte in einem persönlichen Gespräch, wenn Fragen zu Abschluss, Änderung und Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses bestehen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und klären Fragen zur steuerlichen Optimierung von Abfindungen und sonstigen Zahlungen.
Betriebsräte und Personalräte
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir auch Betriebs- und Personalräte in den Bereichen des Betriebsverfassungsrechts und im Personalvertretungsrecht kompetent zur Seite. Wir übernehmen die Schulung, Prozessvertretung sowie die rechtliche Beratung bei Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und in der Einigungsstelle.
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Sollten Sie im öffentlichen Dienst tätig sein, beraten wir Sie gerne bei Fragen bezüglich Abmahnungen oder wenn eine Beendigungs- oder Änderungskündigung erfolgen soll.
Mayr Kanzlei für Arbeitsrecht
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte an den Kanzleistandorten in Berlin und Cottbus als sachkundige Ansprechpartner im Bereich des Arbeitsrechts zur Seite.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgruppe Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitskreis Arbeitsrecht des Berliner Anwaltverein
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
Bewertungen 25
von D. W. am 30.03.2023 um 20:45 Uhr
von F. M. am 31.01.2023 um 19:36 Uhr
von S. W. am 14.10.2022 um 14:56 Uhr
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Kolleginnen der Kanzlei 4
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Kontaktdaten von Jon Heinrich
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Kanzlei-Impressum
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
Lorenz Mayr, Jon Heinrich
Columbiadamm 29, 10965 Berlin
Tel. 030.69 80 90 70
Fax 030.69 80 90 79
zentrale(at)mayr-arbeitsrecht.de
USt-ID: DE241815741
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9,10179 Berlin, Telefon: 030/30 69 31 0, Telefax: 030/ 30 69 31 99, Email: info[at]rak-berlin.de, www.rak-berlin.de
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle(at)brak.de.
Angaben gemäß Dienstleistungsinformations-Verordnung:
http://www.mayr-arbeitsrecht.de/fileadmin/mayr-arbeitsrecht/Arbeitshilfen/DL-Info.pdf

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