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Rechts- und Fachanwalt

Matthias Keunecke LL. M.

Kanzlei Keunecke
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  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
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  • Werkvertragsrecht
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von . . am 07.08.2024 um 19:23 Uhr
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Herzlich willkommen!

Seit über 20 Jahren vertrete ich bundesweit Mandanten im Bereich des Bankrechts und des Kapitalanlagerechts gegenüber Banken, Sparkassen, Anlageberatern, Anlagevermittlern und Anbietern von Finanzprodukten (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2013). Darüber hinaus verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Verbrauchern gegenüber Bauunternehmen, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Abwehr unberechtigter Forderungen aus Verbraucherbauverträgen ("Hausvertrag", "Fertighausvertrag", "Bauwerkvertrag", "Werkvertrag" etc.) liegt. Außerdem verteidige ich Mandanten gegen unberechtigte Forderungen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen (Anfechtung, Gewährleistung, Schadenersatz, Rückabwicklung).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bankrecht-hannover.de

Telefonisch erreichen Sie mich über die folgende Rufnummer:

0511 3400624 

Ich vertrete Mandanten bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Matthias Keunecke LL. M. ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV

Bewertungen 16

H

von . . am 07.08.2024 um 19:23 Uhr

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TA

von T. A. am 21.01.2024 um 07:19 Uhr

Gute Erläuterung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich hatte Herrn Keunecke als Pressevertreter kontaktiert, um mir ein aktuelles Urteil in einem von ihm betreuten Fall erklären zu lassen. Er hat die komplexe Materie sehr verständlich erläutert. Und den Prozess hatte er ja auch gewonnen.
MK

von M. K. am 26.05.2021 um 09:38 Uhr

Immobilienkauf
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Keunecke konnte mich aufgrund seiner speziellen Kenntnisse im Bereich des Erwerbs von Fertighäusern super beraten und hat mich hier auf wichtige Standardvertragsinhalte und Fristen hingewiesen und konnte somit schlimmeres Verhindern😊

Vielen Dank nochmals

Rechtstipps 7

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(39)05.05.2025 von Rechts- und Fachanwalt Matthias Keunecke LL. M.
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FingerHaus GmbH scheitert beim Landgericht Hildesheim und unterliegt auch beim Oberlandesgericht CelleLG Hildesheim hatte Klage auf pauschalierten Schadenersatz abgewiesenNachdem das Landgericht

Rechts- und Fachanwalt Matthias Keunecke LL. M.
16.01.2024 von Rechts- und Fachanwalt Matthias Keunecke LL. M.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Zivilprozessrecht
Zivilrecht

Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichendIm Zusammenhang mit der Beendigung einer Immobilienfinanzierung hatte die Sparkasse Hameln-Weserbergland im Jahre 2020 die Freigabe

Rechts- und Fachanwalt Matthias Keunecke LL. M.
(52)03.01.2024 von Rechts- und Fachanwalt Matthias Keunecke LL. M.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Werkvertragsrecht
Zivilrecht

Beratung zum Hausvertrag fragwürdigObwohl die Finanzierung des Bauvorhabens noch gar nicht gesichert war, hatte ein Fachberater der FingerHaus GmbH einer jungen Frau aus dem Landkreis Hildesheim am

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Inhaber: Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL. M.
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30629 Hannover
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Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL. M. ist inhaltlich verantwortlich für diesen Mediendienst.
Ihm wurde die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
 
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Herr Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL. M. ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle.
Rechtsanwaltskammer Celle
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 5
29221 Celle

vertretungsberechtigt: Präsident Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers
Telefon: 05141 9282 0
Telefax: 05141 9282 42
E-Mail: info@rakcelle.de
Internet: www.rakcelle.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Diese Vorschriften können auf Deutsch und Englisch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen und abgerufen werden: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
 
Berufshaftpflichtversicherung
Herr Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL. M. ist berufshaftpflichtversichert. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Mitgliedsstaaten der EU. Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,00 zu unterhalten, die Einzelheiten ergeben sich aus § 52 BRAO.
Name und Anschrift des Versicherers:
VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten/innen und ihren Auftraggebern/innen besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung
- bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO)
-  bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO)
-  auf der Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
 
Adressen:
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