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Rechtsanwalt

Dr. Dr. Lovis Wambach

www.schmerzensgeld-spezialisten.de
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
AK
von A. K. am 30.06.2023 um 15:05 Uhr
Sehr nette Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Auch wenn es klagespezifisch zu keinem Mandat kam, hat sich Herr Wambach überraschend viel Zeit genommen, mir eine hilfreiche Erstberatung zu geben und ich konnte Rückfragen stellen.

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Herzlich willkommen!

Als Fachanwalt für Medizinrecht (Patientenanwalt) stellen die Felder Arzthaftungsrecht, Personenschadensrecht den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich sorge seit über zwanzig  Jahren im Bereich der schweren und schwersten Personenschäden für die Wahrung Ihrer Rechte als Geschädigter. Dabei biete ich Ihnen deutschlandweite Vertretung und bin zunächst stets bestrebt eine außergerichtliche Einigung zu erlangen. Falls Sie nicht anders zu Ihrem Recht kommen, kümmere ich mich aber selbstverständlich rigoros um die Durchsetzung Ihrer entstandenen Ansprüche vor Gericht. 

Bitte besuchen Sie auch das Kanzleiportrait auf anwalt.de. Auf Ihren Besuch freut sich:  Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach, Fachanwalt für Medizinrecht mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht und Personenschadensrecht.

Ich wurde bereits Anfang 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und darf mich mittlerweile Fachanwalt für Medizinrecht nennen. Im Bereich des Medizinrechts habe ich mich von Beginn an auf das Arzthaftungsrecht fokussiert. Inzwischen verfüge ich auf diesem Feld über eine Berufserfahrung von mehr als 20 Jahren. Arzthaftungsrecht und Personenschadensrecht. 

Auf dem Gebiet der Arzthaftung können Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehlern resultieren. Aufgrund Ihres Selbstbestimmungsrechts als Patient, ist es Ihre eigene Entscheidung, ob Sie einen ärztlichen Rat annehmen und eine vorgeschlagene Behandlung beginnen bzw. sich einem nahegelegten Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Ist ein ärztlicher Fehler geschehen, so ist der entsprechende Arzt zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichtet. Ich unterstütze Sie als Patientenanwalt umfassend bei der Beweisführung, wenn es um ärztliche Versäumnisse und dadurch entstandene Gesundheitsschäden geht und setze Ihre entstandenen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld für Sie erfolgreich durch. Zu meinem Tätigkeitsspektrum gehören außerdem fehlerhaft durchgeführte Schönheitsoperationen und Haftungsfragen hinsichtlich fehlerhafter Medizinprodukte. Ich vertrete ausschließlich Patienten und werde nicht für Ärzte, Krankenhäuser oder Medizinproduktehersteller tätig.

Sehr ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Personenschadenshomepage der Kanzlei unter meiner arzthaftungsrechtlichen Internetadresse:  

www.schmerzensgeld-spezialisten.de 


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Bewertungen 18

AK

von A. K. am 30.06.2023 um 15:05 Uhr

Sehr nette Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Auch wenn es klagespezifisch zu keinem Mandat kam, hat sich Herr Wambach überraschend viel Zeit genommen, mir eine hilfreiche Erstberatung zu geben und ich konnte Rückfragen stellen.
RK

von R. K. am 02.03.2021 um 08:39 Uhr

ja, bib zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Wambach hat mir 3 andere Anwälte vorgeschlagen, weil er keine neuen Mandate annehmen kann.
HG

von H. G. am 25.08.2018 um 10:48 Uhr

Gerne wieder
Arzthaftungsrecht
Prompte und gute Antwort, vielen Dank dafür!

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Wir haben den Mehrbedarfsschaden illustrativ in unserem Erklärvideo dargestellt.Grundsätzliches Dem Opfer eines Verkehrsunfalls oder Behandlungsfehlers müssen alle Kosten ersetzt werden, die

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(2)11.03.2020 (aktualisiert am 05.06.2020) von Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach
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Kurz gesagt: Wir kümmern uns um Sie als verletzte Person, als Opfer. Wir sindausschließlich auf Geschädigtenseite tätig. Wir helfen Opfern von medizinischen Behandlungsfehlern, von Verkehrsunfällen und sonstigen Unfällen. Wir sind spezialisiert, Schmerzensgeld und Schadensersatz zur Ausgleichung des Verlustes an Lebensqualität u...

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3) Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltordnung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen (BORA, FAO, BRAO, GRAGO etc.) sind online zugänglich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de unter dem Button Berufsrecht.
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