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Martin Klein

Anwaltskanzlei Klein
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Unsere Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht
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Als moderne Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen auch online-Rechtsberatung an, insbesondere per Videokonferenz, (z. B. per Teams, Webex, Zoom) sowie Beratung per mail u.a.
RW
von R. W. am 27.05.2025 um 13:54 Uhr
Eine Kanzlei die kompetent meine Interessen vertreten hat
Erbrecht
freundlich, kompetent, hilfsbereit, immer mit Rat und Tat zur Seite jederzeit erreichbar also eine Kanzlei die sehr zu empfehlen ist.

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Hier können wir Ihnen gerne weiterhelfen:

Arbeitsrecht:

Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage

Erbrecht:

Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis

Mietrecht:

Eigenbedarf, Zahlungsrückstände  Kündigung,  Mietvertragsgestaltung,


Aktuelle Rechtstipps und Beiträge zu wichtigen Themen finden Sie auch immer in unserem Podcast

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Neben persönlichen Besprechungen in der Kanzlei können wir Besprechungen und Beratungsgespräche gerne auch per Videokonferenz oder telefonisch durchführen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0981 9725980 oder auf Ihre Mail unter info@anwaltskanzlei-klein.de.

Rechtsanwalt Martin Klein

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Martin Klein ist gelistet in Rechtsanwälte Ansbach und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

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  • Deutscher Anwaltsverein
  • Kompetenzforum Bau und Immobilien Ansbach e.V.
  • Expertenforum für Arbeit und Gesundheit

Bewertungen 153

RW

von R. W. am 27.05.2025 um 13:54 Uhr

Eine Kanzlei die kompetent meine Interessen vertreten hat
Erbrecht
freundlich, kompetent, hilfsbereit, immer mit Rat und Tat zur Seite jederzeit erreichbar also eine Kanzlei die sehr zu empfehlen ist.
Herzlichen Dank für die lobenden Worte
JH

von J. H. am 02.05.2025 um 07:16 Uhr

Professionell
Baurecht & Architektenrecht
Professionelle und kompetente Unterstützung, sowie in der Arbeitsweise sehr korrekt und termingerecht! Sehr zu empfehlen!
HK

von H. K. am 02.04.2025 um 08:09 Uhr

Hilfreicher Besuch
Erbrecht
Bei diesem Termin, welcher sehr zeitnah ermöglicht wurde hat alles gepasst: Parkplatz vor dem Haus, einladende Räumlichkeit, sehr freundlicher Empfang und nicht zuletzt das persönliche Gespräch mit dem Anwalt. Herr Klein kann gut zuhören, hat sehr schnell unser Anliegen erkannt, offen mit uns gesprochen und ,aufgrund seiner Erfahrung, uns gute Lösungsvorschläge unterbreitet. Danke für den unkomplizierten Umgang. Der Besuch hat sich gelohnt.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung

Rechtstipps 131

Rechtsanwalt Martin Klein
(2)27.02.2025 von Rechtsanwalt Martin Klein
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Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg.

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Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen bzw. aufgrund der ab dem 08.08.1998 geänderten Rechtslage von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwalskammer/Aufsichtsbehörde) zuerkannt. Sie unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BRAO) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 05.05.2004 (RVG) in den jeweils gültigen Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 01.07.2006 (BORA und FAO) in den jeweils gültigen Fassungen.

Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie unter www.rak-nbg.de in der Rubrik "Berufsrecht"




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