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Martin Stier

Anwaltskanzlei Martin Stier
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SB
von S. B. am 17.06.2025 um 21:57 Uhr
Absolute Empfehlung im Bereich Arbeitsrecht!
Arbeitsrecht
Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt in Sachen Arbeitsrecht. Hält einen immer auf dem Laufenden, ist gut zu erreichen und gibt einem eine realistische Einschätzung der Situation. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und bin mit dem…

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Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Stier genau richtig.



Rechtsanwalt Martin Stier 

Fachanwalt für Arbeitsrecht




Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Ich bearbeite Fälle aus dem gesamten Spektrum des Arbeitsrechts. Gerichtsverfahren führe ich für die Mandanten nicht nur in Stuttgart und vor Gerichten in Baden-Württemberg, sondern auch n angrenzenden Bundesländern. Bei auswärtigen Mandaten nehme ich Gerichtstermine grundsätzlich selbst wahr und beauftage keine Unterbevollmächtigten.

Ich berate bei Kündigungen und Änderungskündigungen und vertrete meine Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten. Ich unterstütze bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und berate zu allen Themen des Arbeitsrechts, wie z.B. Überstundenvergütung, Urlaub, Arbeitszeugnis, Teilzeit, Schwerbehinderung, Mutterschutz/Elternzeit, betriebliche Altersvorsorge, Abschluss von Aufhebungsverträgen und Insolvenz im Arbeitsrecht.

Große Bedeutung haben befristete Arbeitsverträge, insbesondere wenn sie von Hochschulen und Forschungsgesellschaften auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) abgeschlossen werden.

Geschäftsführer und Leitende Angestellte berate ich beim Abschluss und bei der
Beendigung von Anstellungsverträgen. Im Brennpunkt stehen die  Themen Erfolgsvergütung (Tantiemen, Boni, Provisionen), Dienstwagen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, persönliche Haftung und optimale Risikominimierung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer steht der sozialversicherungsrechtliche Status im Fokus.

Arbeitgeber brauchen Unterstützung bei einer Umstrukturierung und vor dem Kauf eines Unternehmens, wenn es um die Übernahme von Personal geht.

Ich unterstütze Arbeitgeber in allen Fragen im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat, z.B. beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen (auch in Verfahren bei der Einigungsstelle) sowie beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.  

Ich habe Erfahrung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften, etwa beim Abschluss von Haustarifverträgen und Sanierungstarifverträgen.

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter setzt voraus, dass vor Tätigkeitsbeginn alles Erforderliche in die Wege geleitet wurde, um die Risiken einer Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das Thema Scheinselbständigkeit darf man nicht vernachlässigen. Dabei geht es für ein Unternehmen nicht nur um sozialversicherungsrechtliche Belastungen, sondern auch immer um eine mögliche Strafbarkeit des Geschäftsführers.


Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Kanzleiräume liegen in der Zeppelinstr. 39 in Ostfildern, in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle „Kemnat Hagäckerstrasse", die mit der Buslinie 131 zu erreichen ist.

Martin Stier ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • VDAA (Verein Deutscher Arbeitsrechts Anwälte)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Anwaltverein Stuttgart e.V.
  • DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)

Bewertungen 111

SB

von S. B. am 17.06.2025 um 21:57 Uhr

Absolute Empfehlung im Bereich Arbeitsrecht!
Arbeitsrecht
Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt in Sachen Arbeitsrecht. Hält einen immer auf dem Laufenden, ist gut zu erreichen und gibt einem eine realistische Einschätzung der Situation. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und bin mit dem Ausgang des Rechtsfalles wirklich zufrieden.
Vielen Dank für die freundlichen Worte. Ein neuer Arbeitgeber kann sich glücklich schätzen, Sie als Restaurantleiterin zu gewinnen. Meine Anwaltskunst wirkt jedenfalls bescheiden im Vergleich zu Ihren Kochkünsten. Alles Gute!
RK

von R. K. am 10.06.2025 um 07:12 Uhr

Sehr zu empfehlen
Arbeitsrecht
Sehr guter Anwalt. Nimmt sich für seine Mandanten Zeit und die Beratung ist sehr ausführlich. In allem ein super Anwalt.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit. Schön zu sehen, wie die Familie zusammengehalten hat und Sie immer jemand an der Seite hatten in der schweren Zeit
MK

von M. K. am 08.06.2025 um 16:31 Uhr

Abfindung und Kündigung
Arbeitsrecht
Tolle Expertise und die Erreichbarkeit bei Rückfragen war sehr professionell. Kann ich nur jedem weiterempfehlen!
die Zusammenarbeit hat Spass gemacht. Ihre Englischkenntnisse sind beeindruckend. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg

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Arbeitsrecht
Sozialrecht

Viele, die trotz des Bezugs einer Altersrente weiterarbeiten, sind unsicher, ob eine Pflicht besteht, dem Arbeitgeber den Bezug der Altersrente mitzuteilen. Die wenigsten informieren den Arbeitgeber.

Kontaktdaten von Martin Stier

  • Adresse

    Augsburger Straße 746
    70329 Stuttgart

    6.941,79 km (von Ihrem Standort)

    Barrierefrei
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Kanzlei-Impressum

Anwaltskanzlei Martin Stier

 Augsburger Straße 746

 70329 Stuttgart

 

 Telefon: +49 (0)711 / 454203

 Mobil: 0160 - 944 53 257

 E-Mail: m.stier@anwaltskanzlei-stier.de

 Internet: www.anwaltskanzlei-stier.de

 

 Vertretungsberechtigte Gesellschafter:

Martin Stier

 

 Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

 

 Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart,

 Tel. 0711 / 22 21 55-0, FAX 0711 / 22 21 55-11,

 E-Mail: info@rak-stuttgart.de

 

 Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart,

 Tel. 0711 / 22 21 55-0, FAX 0711 / 22 21 55-11,

 E-Mail: info@rak-stuttgart.de

 

 Sie finden die für Rechtsanwälte maßgeblichen, berufsrechtlichen Regelungen wie:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht 

 

 für den Inhalt verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

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    Sa.: nach Vereinbarung–nach Vereinbarung
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