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Martin Stier

Anwaltskanzlei Martin Stier
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von A. I. am 02.04.2025 um 14:08 Uhr
Super Kommunikation
Arbeitsrecht

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Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Stier genau richtig.



Rechtsanwalt Martin Stier 

Fachanwalt für Arbeitsrecht




Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Ich bearbeite Fälle aus dem gesamten Spektrum des Arbeitsrechts. Gerichtsverfahren führe ich für die Mandanten nicht nur in Stuttgart und vor Gerichten in Baden-Württemberg, sondern auch n angrenzenden Bundesländern. Bei auswärtigen Mandaten nehme ich Gerichtstermine grundsätzlich selbst wahr und beauftage keine Unterbevollmächtigten.

Ich berate bei Kündigungen und Änderungskündigungen und vertrete meine Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten. Ich unterstütze bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und berate zu allen Themen des Arbeitsrechts, wie z.B. Überstundenvergütung, Urlaub, Arbeitszeugnis, Teilzeit, Schwerbehinderung, Mutterschutz/Elternzeit, betriebliche Altersvorsorge, Abschluss von Aufhebungsverträgen und Insolvenz im Arbeitsrecht.

Große Bedeutung haben befristete Arbeitsverträge, insbesondere wenn sie von Hochschulen und Forschungsgesellschaften auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) abgeschlossen werden.

Geschäftsführer und Leitende Angestellte berate ich beim Abschluss und bei der
Beendigung von Anstellungsverträgen. Im Brennpunkt stehen die  Themen Erfolgsvergütung (Tantiemen, Boni, Provisionen), Dienstwagen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, persönliche Haftung und optimale Risikominimierung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer steht der sozialversicherungsrechtliche Status im Fokus.

Arbeitgeber brauchen Unterstützung bei einer Umstrukturierung und vor dem Kauf eines Unternehmens, wenn es um die Übernahme von Personal geht.

Ich unterstütze Arbeitgeber in allen Fragen im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat, z.B. beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen (auch in Verfahren bei der Einigungsstelle) sowie beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.  

Ich habe Erfahrung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften, etwa beim Abschluss von Haustarifverträgen und Sanierungstarifverträgen.

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter setzt voraus, dass vor Tätigkeitsbeginn alles Erforderliche in die Wege geleitet wurde, um die Risiken einer Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das Thema Scheinselbständigkeit darf man nicht vernachlässigen. Dabei geht es für ein Unternehmen nicht nur um sozialversicherungsrechtliche Belastungen, sondern auch immer um eine mögliche Strafbarkeit des Geschäftsführers.


Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Kanzleiräume liegen in der Zeppelinstr. 39 in Ostfildern, in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle „Kemnat Hagäckerstrasse", die mit der Buslinie 131 zu erreichen ist.

Martin Stier ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • VDAA (Verein Deutscher Arbeitsrechts Anwälte)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Anwaltverein Stuttgart e.V.
  • DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)

Bewertungen 107

AI

von A. I. am 02.04.2025 um 14:08 Uhr

Super Kommunikation
Arbeitsrecht
Tolle Erfahrung mit dem Rechtanwalt! Schnelle, klare und offene Kommunikation auf jedem Schritt. Alle Fragen wurden zügig geklärt, und ich habe mich stets gut unterstützt gefühlt. Herr Stier ist eine sehr angenehme und professionelle Person, mit der die Zusammenarbeit einfach war. Sehr zu empfehlen!
Vielen Dank für das Lob! Ihre gute und schnelle Unterstützung und Ihre selbstsichere Präsenz in der Gerichtsverhandlung waren wertvolle Beiträge zum Erfolg. Ich wünsche Ihnen alles Gute
UM

von U. M. am 21.03.2025 um 08:37 Uhr

Schnell und kompetent
Arbeitsrecht
Auf meine Anfrage erfolgte eine schnelle Rückmeldung. Her Rechtsanwalt Stier hat meine Anfrage beantwortet und eine Empfehlung zur weiteren Klärung abgegeben. Nochmals dafür vielen Dank.
Vielen Dank für das Lob und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung
JW

von J. W. am 17.12.2024 um 21:14 Uhr

Mehr als 20 Jahre mein Anwalt dem ich vertraue
Arbeitsrecht
Martin Stier ist ein exzellenter Analytiker und Diplomat. In mehreren Situationen zum Vertragswesen, Arbeitsrecht und auch in Prozessen hat mich Herr Stier bestens vertreten. Und er wird es solange wir im Arbeitsleben sind auch weiterhin tun. Danke dafür. Ich empfehle ihn jedem, der im Arbeitsrecht seine Unterstützung benötigt.
vielen Dank, lieber Jens. Ich arbeite gerne für Dich, aber ich hoffe, Du brauchst meine Dienste nicht zu oft. Gehen wir lieber ein Bier trinken, wenn wir uns sehen möchten :-)

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Viele, die trotz des Bezugs einer Altersrente weiterarbeiten, sind unsicher, ob eine Pflicht besteht, dem Arbeitgeber den Bezug der Altersrente mitzuteilen. Die wenigsten informieren den Arbeitgeber.

Kontaktdaten von Martin Stier

  • Adresse

    Augsburger Straße 746
    70329 Stuttgart

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Anwaltskanzlei Martin Stier

 Augsburger Straße 746

 70329 Stuttgart

 

 Telefon: +49 (0)711 / 454203

 Mobil: 0160 - 944 53 257

 E-Mail: m.stier@anwaltskanzlei-stier.de

 Internet: www.anwaltskanzlei-stier.de

 

 Vertretungsberechtigte Gesellschafter:

Martin Stier

 

 Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

 

 Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart,

 Tel. 0711 / 22 21 55-0, FAX 0711 / 22 21 55-11,

 E-Mail: info@rak-stuttgart.de

 

 Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart,

 Tel. 0711 / 22 21 55-0, FAX 0711 / 22 21 55-11,

 E-Mail: info@rak-stuttgart.de

 

 Sie finden die für Rechtsanwälte maßgeblichen, berufsrechtlichen Regelungen wie:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht 

 

 für den Inhalt verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

 Martin Stier (Anschrift wie oben)

 

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