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- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Stier genau richtig.
Rechtsanwalt Martin Stier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert.
Ich bearbeite Fälle aus dem gesamten Spektrum des Arbeitsrechts. Gerichtsverfahren führe ich für die Mandanten nicht nur in Stuttgart und vor Gerichten in Baden-Württemberg, sondern auch n angrenzenden Bundesländern. Bei auswärtigen Mandaten nehme ich Gerichtstermine grundsätzlich selbst wahr und beauftage keine Unterbevollmächtigten.
Ich berate bei Kündigungen und Änderungskündigungen und vertrete meine Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten. Ich unterstütze bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und berate zu allen Themen des Arbeitsrechts, wie z.B. Überstundenvergütung, Urlaub, Arbeitszeugnis, Teilzeit, Schwerbehinderung, Mutterschutz/Elternzeit, betriebliche Altersvorsorge, Abschluss von Aufhebungsverträgen und Insolvenz im Arbeitsrecht.
Große Bedeutung haben befristete Arbeitsverträge, insbesondere wenn sie von Hochschulen und Forschungsgesellschaften auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) abgeschlossen werden.
Geschäftsführer und Leitende Angestellte berate ich beim Abschluss und bei der
Beendigung von Anstellungsverträgen. Im Brennpunkt stehen die Themen Erfolgsvergütung (Tantiemen, Boni, Provisionen), Dienstwagen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, persönliche Haftung und optimale Risikominimierung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer steht der sozialversicherungsrechtliche Status im Fokus.
Arbeitgeber brauchen Unterstützung bei einer Umstrukturierung und vor dem Kauf eines Unternehmens, wenn es um die Übernahme von Personal geht.
Ich unterstütze Arbeitgeber in allen Fragen im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat, z.B. beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen (auch in Verfahren bei der Einigungsstelle) sowie beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.
Ich habe Erfahrung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften, etwa beim Abschluss von Haustarifverträgen und Sanierungstarifverträgen.
Die Beschäftigung freier Mitarbeiter setzt voraus, dass vor Tätigkeitsbeginn alles Erforderliche in die Wege geleitet wurde, um die Risiken einer Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das Thema Scheinselbständigkeit darf man nicht vernachlässigen. Dabei geht es für ein Unternehmen nicht nur um sozialversicherungsrechtliche Belastungen, sondern auch immer um eine mögliche Strafbarkeit des Geschäftsführers.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Kanzleiräume liegen in der Zeppelinstr. 39 in Ostfildern, in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle „Kemnat Hagäckerstrasse", die mit der Buslinie 131 zu erreichen ist.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- VDAA (Verein Deutscher Arbeitsrechts Anwälte)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Anwaltverein Stuttgart e.V.
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
Bewertungen 107
von A. I. am 02.04.2025 um 14:08 Uhr
von U. M. am 21.03.2025 um 08:37 Uhr
von J. W. am 17.12.2024 um 21:14 Uhr
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Internet: www.anwaltskanzlei-stier.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Martin Stier
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart,
Tel. 0711 / 22 21 55-0, FAX 0711 / 22 21 55-11,
E-Mail: info@rak-stuttgart.de
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Sie finden die für Rechtsanwälte maßgeblichen, berufsrechtlichen Regelungen wie:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
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Martin Stier (Anschrift wie oben)
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