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KL

von K. L. am 21.05.2025 um 09:49 Uhr

Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Super schnelle Abwicklung
Die gegnerische Kfz-Versicherung hatte ihre Haftung von 100 % anerkannt. Ich habe für den Mandanten bei der gegnerische Versicherung eine fiktive Abrechnung nach dem Gutachten vorgenommen.
Nachdem die gegnerische Versicherung Abzüge bei den vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten vorgenommen hatte, wurde mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung eine Klage gegen die gegnerische Kfz-Versicherung eingereicht. Die Versicherung zahlte daraufhin den vollen eingeklagten Betrag und übernahm die vollen Kosten des Gerichtsverfahrens.
RB

von R. B. am 09.01.2025 um 08:06 Uhr

Sehr empfehlenswert!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
wir fühlten uns gut verstanden und beraten. Sehr freundlich und aufmerksam. Wir können Frau Euringer nur weiterempfehlen.
Die Mandantschaft erhielt eine Eigenbedarfskündigung. Ich habe die Mandantschaft zu den Kündigungsgründen, zur Widerspruchsfrist und über die Möglichkeiten gegen eine Eigenbedarfskündigung vorzugehen, beraten. Weiter habe ich die Fragen der Mandantschaft zu teils irreführenden Formulierungen in der Kündigung beantwortet bzw. Fragen zu den Forderungen der Vermieterseite (Vermieter verlangte von den Mietern eine Schweigepflicht hinsichtlich einer in der Kündigung genannten möglichen Verkaufsabsicht) beraten. Es wurde besprochen, woher der Vermieter bestimmte Informationen haben könnte, die er in der Kündigung verwendet hat und, ob es dabei zu Datenschutzverstößen gekommen sein könnte.
Ich habe an der vorzeitigen Rückgabe der Mietsache, also an der Wohnungsübergabe an den Vermieter, teilgenommen und das ordnungsgemäße Erstellen des Übergabeprotokolls dokumentiert.
TH

von T. H. am 21.10.2024 um 17:25 Uhr

Zwangsvollstreckung gegen Schuldner
Zivilrecht
Wir waren sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau Euringer, Sie hat unsere Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen ! Danke nochmals !
Der Mandant hatte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, aber er wusste nicht, wie er die Zwangsvollstreckung betreiben könnte. Er wurde von mir über die Möglichkeiten beraten und letztlich habe ich das Konto des Schuldners gepfändet. Dadurch konnte ich die gesamte Forderung und die Kosten des Mandanten für das Mahnverfahren, die Anwaltskosten und die Gerichtsvollzieherkosten hereinholen.
JL

von J. L. am 16.08.2024 um 15:40 Uhr

Schäden am Sondereigentum durch einen Miteigentümer durch mangelhafte Balkonrenovierung verursacht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir bekamen eine umfassende Beratung und haben uns von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Frau Euringer hat durch ihr fachliches Wissen und ihre direkte und verständliche Art eine aussergerichtliche Einigung des uns entstandenen Schadens erwirkt. Sie ist sehr zuverlässig und kompetent. Sie befasst sich wirklich mit der vorliegenden Situation und bemüht sich das Beste für ihre Mandanten ( in dem Fall für uns ) zu erreichen. Wir werden auch in Zukunft gerne Ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Der Eigentümer, der den Schaden verursacht hatte, glaubte zuerst nicht, dass die Schäden an der Wohnung der Mandanten, die unter seiner Wohnung liegt, von ihm verursacht worden seien. Er zweifelte die Aussagen eines Handwerkers an, der ihm die Schadensursache erklären wollte. Erst durch Einschaltung meiner Kanzlei wurde dem Eigentümer klargemacht, dass der Schaden von seinem Sondereigentum ausging und er daher selber haften müsse und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft. Daraufhin schaltete der Eigentümer seine Haftpflichtversicherung ein, die einen Sachverständigen schickte, der wiederum bestätigte, dass der Eigentümer der oberen Wohnung bei seiner Bakonrenovierung den Schaden (u.a. Feuchteeintritt in der unteren Wohnung) verursacht hatte. Daraufhin konnte die Regulierung sachlich abgewickelt werden und nach Vorlage der Reparaturrechnung und Belege zahlte die Haftpflichtversicherung die Instandsetzung der Wohnung der Mandanten.
MJ

von M. J. am 13.05.2024 um 13:02 Uhr

Hotel verweigert Einlösung Coupon-Gutschein
Reiserecht
Wir wurden umfassend beraten und der Fall zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Es sind uns keine weiteren Kosten entstanden. Alles, was uns an Schaden entstanden ist bzw. was wir verauslagt haben, wurde uns durch die umsichtige Arbeit von Frau Rechtsanwältin Euringer erstattet. Falls jemand anwaltliche Hilfe benötigt, können wir diese Rechtsanwältin bestens empfehlen.
Die Mandantschaft hatte einen Geschenkgutschein für ein Hotel verschenkt. Im telefonisch gebuchten Hotel gab es eine Überbuchung und die Gäste wurden an ein Ersatzhotel verwiesen. Dort wurde die Einlösung des Gutscheins aber verweigert und die Gäste mussten selber bezahlen. Es konnte erreicht werden, dass das Hotel den Gutschein - den es zwischenzeitlich bei dem Aussteller des Gutscheins eingelöst hatte und damit doppelt kassiert hatte - den Gutscheinbetrag und die Anwaltskosten erstattete.
EW

von E. W. am 05.03.2024 um 08:04 Uhr

Sie ist direkt und ehrlich
Allgemeine Rechtsberatung
Fand es top
Der Vermieter der Mandantschaft will die Miete erhöhen. Gleichzeitig liegen aber nicht unerhebliche (Bau-)Mängel an der Mietsache vor. Da die Behebung der Mängel (Schimmelbildung, undichte Fenster etc.) dringend ist, habe ich der Mandantschaft ein Musterschreiben entworfen, damit sie den Vermieter rechtssicher und beweissicher zur Beseitigung der Mängel eine Frist setzen kann. Gleichzeitig wird dem Vermieter in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ab sofort bis zur vollständigen Mängelbeseitigung sämtliche Mietzahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen.
HN

von H. N. am 16.02.2024 um 17:33 Uhr

Schadensersatz bei Flugausfall
Reiserecht
sehr kompetente Beratung, stets schnelle Reaktion, ausdauernder und zielorientierter Schriftwechsel mit der Airline mit schrittweise besserem Ergebnis für uns, am Ende gute aussergerichtliche Einigung erzielt, Danke
Die Mandantschaft hatte bei einer nicht europäischen Fluglinie gebucht, so dass die EU-Fluggast-rechteverordnung nicht anwendbar war. Die Fluglinie stornierte die Rückflüge der Mandantschaft, bot aber keine Lösung oder eine konkrete Buchung von Ersatzflügen an. Die Fluglinie kümmerte sich weder um eine Hotelunterbringung, noch um Verpflegung oder einen Transport der Reisenden. Die Mandantschaft musste dies alles selber organisieren. Bei der Fluglinie wurde Schadensersatz für die angefallenen Kosten geltend gemacht. Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Deckung ab, weil der Flugausfall auf einem Streik beruhte und dies einen Risikoausschluss im Versicherungsvertrag bedeutete. Durch hartnäckige Verhandlungen konnte doch noch eine angemessene Entschädigung und eine teilweise Kostenübernahme der Anwaltsgebühren erreicht werden.
TD

von T. D. am 29.10.2023 um 11:47 Uhr

Betrüger das Handwerk gelegt
Forderungseinzug & Inkassorecht
Sie ist einfach sensationell - Sie hat mir am Anfang Hoffnung gegeben und Mut gemacht. Ich hatte 20 Ster Buche bei ebay im voraus bezahlt und nach der x-ten Ausrede immer noch keinen Ort oder Koordinaten. Die Staatsanwältin hatte kein Anzeichen von Betrug sehen wollen. Dann kam RA Euringer ins Spiel und Schritt für Schritt wurde der Typ festgenagelt. Mit Ausdauer und Expertise bis zum letzten Cent habe ich alles zurückbekommen. Ich kann es noch kaum fassen, ich bin so dankbar, ich kann sie nur wärmstens weiterempfehlen.
Nach dem Kauf der 20 Ster Buche brach der per WhatsApp geführte Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer ab, so dass der Mandant das schon bezahlte Holz nicht erhielt. Der Mandant hatte keine Adresse des Verkäufers, die ich für ihn erst ermittelt habe. Danach schrieb ich dem Verkäufer unter Fristsetzung an und benannte ihm mehrere Termine, an denen der Mandant das Holz abholen wollte. Der Verkäufer bestätigte keinen der vorgeschlagenen Termine und meldete sich auch nicht. Ich erklärte deshalb nach Fristablauf für meinen Mandanten den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Verkäufer unter Fristsetzung zur Rückzahlung des Kaufpreises auf. Zunächst kam eine Teilzahlung. Nach letztmaliger Fristsetzung zahlte der Verkäufer auch den noch einbehaltenen Betrag zurück.
HH

von H. H. am 24.10.2023 um 15:34 Uhr

Regulierung Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Frau Euringer zeigte sich in dem sehr langwierigen und schwierigen Rechtsstreit als sehr kompetent, hartnäckig und ausdauernd. Die Regulierung des Schadenfalles verlief von Seiten der gegnerischen Versicherung als äußerst schwierig, da sich diese wenig kooperativ zeigte. Umso wertvoller war es, mit Frau Euringer zu jeder Zeit eine Anwältin zur Seite zu haben, bei der man sich sicher sein könnte, dass durch Fachkompetenz und Engagement die Bearbeitung des Rechtsstreites ein positives Ergebnis erzielen wird. Auch bei Rechtsstreitigkeiten in anderen Rechtsgebieten würde ich auf Frau Euringers Know-how zurückgreifen. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen, da auch ihre Mitarbeitenden immer sehr freundlich und mehr als bemüht waren, Information weiter zu geben und zu bearbeiten.
Das Fahrzeug der Mandantschaft erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Daraus ergaben sich eine Vielzahl von Schadenspositionen, die teils nach Gutachten (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), teils nach den vorliegenden Rechnungen von der Versicherung verlangt wurden. Es entstanden Gutachterkosten, Kosten für das Ersatzfahrzeug, Ab- und Anmeldekosten, Kosten für den Mietwagen, Kosten für den Einbau eines Gastanks im Ersatzfahrzeug (das verunfallte Kfz hatte ebenfalls einen Gasttank), Kosten für die Änderung der Zulassungsbescheinigung wegen der technischen Änderung (Einbau Gastank) durch das Landratsamt etc.
Durch Hartnäckigkeit konnte ich erreichen, dass die Versicherung alle Schadenspositionen in voller Höhe übernahm.
AA

von A. A. am 09.10.2023 um 11:55 Uhr

Photovoltaikanlage, Mängelgewährleistung
Zivilrecht
Einen Termin zum Gespräch habe ich sehr kurzfristig bekommen. Die Beratung war sehr strukturiert und ich habe per E-Mail eine Zusammenfassung des Beratungsgesprächs mit den wesentlichen Hinweisen zum weiteren Vorgehen erhalten, an denen ich mich orientiert habe. Die fraglichen Mängel an meiner PV-Anlage wurden daraufhin zeitnah und kostenlos behoben. Ich würde Frau Euringer jederzeit wieder konsultieren.
Das Problem des Mandanten war im Grunde, dass der Vertragspartner (der Verkäufer der PV-Anlage) versuchte, den Mandanten an den Hersteller der Batteriezellen zu verweisen. Aus den Vertragsunterlagen ergab sich aber eindeutig, dass der Vertragspartner eine sogenannte "Vollgarantie" für die Batteriezellen und eine Leistungsgarantie auf die Batteriekapazität gegeben hatte und er selber die Gewährleistungspflicht hatte.