Rechtstipps von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski 48

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
(23)09.08.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Strafrecht

Grundsätzlich kann die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens nach §§ 359 ff. StPO auf die tatsächliche Fehlerhaftigkeit des Urteils gestützt werden, wobei die

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
(63)05.08.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Strafrecht

Nach § 283 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer „einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich (es folgt eine Aufzählung von unterschiedlichen Begehungsmethoden) ...und dadurch seine

Durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Sinne der §§ 359 ff. StPO werden von dem Antragsteller regelmäßig zwei Ziele verfolgt:Erstens soll die als rechtswidrig empfundene

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
(59)29.07.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Strafrecht

Nach dem deutschen Strafprozessrecht besteht für die Behörden grundsätzlich der Zwang, eine bekannt gewordene Straftat zu verfolgen und im Falle eines hinreichenden Tatverdacht anzuklagen, § 152 II

I. Ist ein Strafverfahren einmal durch ein rechtskräftiges Endurteil zum Abschluss gebracht worden, verliert der unschuldig Verurteilte neben seinem Vertrauen in den Rechtsstaat zumeist auch seine

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
(31)14.07.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Strafrecht

I. Ist es eigentlich verboten, ein Bild mit kinderpornographischem Inhalt bewusst am Monitor aufzurufen?Hierbei war in der Vergangenheit stets danach zu unterscheiden, ob und inwiefern beim Nutzer

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
(45)08.07.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Strafrecht

Die bundesweite Erfolgsquote von Wiederaufnahmeverfahren liegt derzeit bei etwa 3 %. Wem das wenig erscheint, liegt meiner Meinung nach nicht ganz richtig. Denn immerhin sind nach dieser Angabe etwa

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
(731)07.07.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Strafrecht

Oft haben Mandanten die Sorge, dass Ihnen nach dem Ende des Verfahrens ein Eintrag in das Bundeszentralregister droht.Hier ist regelmäßig festzustellen, dass Unklarheiten hinsichtlich der Begriffe