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Rechtsanwalt

Pascal Striebel

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Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
  • Verwaltungsrecht
  • Schulrecht
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HN
von H. N. am 26.05.2025 um 07:59 Uhr
Umfassende Beratung
Schulrecht
Habe mich telefonisch über den Antrag zum Schulwechsel beraten lassen. Die Information waren sehr umfangreich und Herr Striebel sehr nett.

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Ihr Spezialist für das Berliner Schulrecht

Schon während meines Jura-Studiums an der Humboldt-Universität habe ich versucht, möglichst oft über den juristischen Tellerrand zu blicken. Mich interessiert besonders, welche Schnittmengen das Recht zu anderen Bereichen hat. So habe ich mich unter anderem mit internationalem Handels- und Gesellschaftsrecht, japanischem Recht und Institutionenökonomik befasst. 

Bereits seit 2013 habe ich als studentischer Mitarbeiter in einer Berliner Kanzlei mit den Schwerpunkten Familien-, Bildungs- Jugendhilfe- und Sozialrecht gearbeitet. Nach dem Studium wurde ich dann zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei werner rechtsanwälte, wo ich dann auch im anwaltlichen Teil der zweijährigen Referendarszeit ausgebildet wurde.

Die weiteren Stationen meiner Referendarausbildung führten mich ans Landgericht Berlin in eine Kammer für Bankrecht und zur Berliner Staatsanwaltschaft. In der Verwaltungsstation konnte ich "auf der andere Seite des Schreibtischs" arbeiten und mich in einem bezirklichen Rechtsamt unter anderem schulrechtlichen Fragen widmen. Abschließend arbeitete ich bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, wo ich unter anderem die Landesantidiskriminierungsstelle unterstützt habe. 

Daneben engagiere ich mich seit über 10 Jahren ehrenamtlich kommunalpolitisch.

Seit Mai 2021 habe ich das Zweite Juristische Staatsexamen und bin jetzt einer von vier Rechtsanwälten bei werner rechtsanwälte. Als Teil einer spezialisierten Kanzlei für die Bereiche Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht bearbeite ich vor allem schulrechtliche Mandate, bin aber auch in anderen Bereichen des Verwaltungsrechts tätig. 

Schulwahl und Schulplatzklage

Das Instrument der sogenannten "Schulplatzklage" habe ich von der Pieke auf gelernt. Ich weiß, wie wichtig vielen Eltern ein Platz an der für sie richtigen Schule ist, wo der Schulweg nicht zu lang ist, die Ausstattung gut und wo die schulischen Konzepte auch zu den Erziehungsvorstellungen der Eltern passen. Daher unterstützen meine Kolleginnen und Kollegen und ich Sie gerne dabei, sich im Dschungel der Schulauswahl und Schulanmeldung zurecht zu finden. 

Falls es mit dem gewünschten Schulplatz doch nicht klappt, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren und ggf. in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und werten die oft vielen hundert Seiten gründlich aus. Durch unsere gewissenhafte Arbeit und die umfassende Kenntnis des Berliner Schulgesetzes und der schulrechtlichen Rechtsprechung in Berlin können wir oft Fehler im Aufnahmeverfahren aufdecken, die dann im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht für unsere Mandanten einen Platz an der gewünschten Schule bedeuten.

Keine Sorge - bei einer "Schulplatzklage" ist nichts wie beim Strafprozess. In der Regel gibt es gar keinen Gerichtstermin, sondern wir regeln für Sie alles in einem schriftlichen Verfahren. 

Wir sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie für Ihr Kind einen Ablehnungsbescheid für die gewünschte Schule erhalten haben oder eine Zuweisung an eine nicht gewünschte Schule erhalten haben.

Einschulung / Aufnahme an die Grundschule 

  • Ablehnung an einer Regel-Grundschule
  • Ablehnung an einer Gemeinschaftsschule
  • Ablehnung an einer Staatlichen Europaschule
  • Ablehnung an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlin (Nelson-Mandela und Wangari-Maathai)
  • Ablehnung an der John-F.-Kennedy-Schule

Übergang weiterführende Schule (5. Klasse)

  • Schnelllernerklassen
  • Bilinguale Klassen
  • MINT-Klassen
  • Musik-Klassen
  • Altsprachliche Gymnasien

Übergang weiterführende Schule (7. Klasse)

  • Wunsch-Gymnasium
  • Wunsch-ISS
  • Schulen mit besonderen Profilen

Schulrecht

Gerne berate ich Sie auch zu inhaltlichen Fragen im Schulrecht, also etwa:

  • Was kann ich tun, wenn mein Kind Opfer von Diskriminierung oder Mobbing wird?
  • Wie stelle ich sicher, dass mein Kind die richtige sonderpädagogische Förderung oder einen Schulhelfer bekommt und Inklusion kein bloßes Stichwort bleibt?
  • Wie kann ich mich wehren, wenn es eine unberechtigte schulrechtliche Ordnungsmaßnahme wie einen Schulverweis gab oder mein Kind nicht mit auf Klassenfahrt darf?
  • Mein Kind soll aus der Willkommensklasse in eine reguläre Klasse wechseln - wohin muss ich mich wenden?
  • Mein Kind soll die Klasse wiederholen -  muss ich dem zustimmen?
  • Wie kann mein Kind eine Klasse überspringen?
  • Es gibt nur noch Probleme - wie funktioniert ein Schulwechsel

Prüfungsrecht

Prüfungsrechtliche Fragen stellen sich überall dort, wo staatliche oder staatlich anerkannte Stellen Leistungsbewertungen vornehmen, die Einfluss auf das schulische oder berufliche Fortkommen haben. 

Auch im schulischen Bereich sind prüfungsrechtliche Grundsätze entsprechend anwendbar. Wenn etwa im Rahmen der Schulaufnahme an die Grundschule oder beim Übergang auf das Gymnasium Tests oder Aufnahmegespräche durchgeführt werden, müssen die geltenden Standards beachtet werden. Natürlich werden auch im Laufe des Schullebens zahlreiche Arbeiten geschrieben und Prüfungen durchgeführt. Zwar ist es nicht unbedingt sinnvoll, jede als ungerecht empfundene Bewertung anzugreifen. Wenn es jedoch um Zeugnisnoten geht, die über die Versetzung oder den Übergang entscheiden oder in den Abschluss mit einfließen, kann es sich durchaus lohnen, die Bewertung rechtlich zu überprüfen. 

Im Bereich Studium und Berufsausbildung gilt das umso mehr. Ich Berate Sie bei Fragen zu 

  • Aufnahmetests, 
  • Nichtbestehen von Pflichtmodulen
  • Bachelor- oder Master-Abschluss,
  • Examensprüfung
  • berufliche Qualifizierung, etwa der Zulassungs- u. Meisterprüfung, der Bestellung als Sachverständiger oder Dolmetscher

Hochschulrecht

Im Bereich des Hochschulrechts sind die rechtlichen Strukturen in allen Bundesländern ähnlich. Gleichwohl liegt unser regionaler Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg, denn hier kennen wir die Situation besonders gut. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, insbesondere bei Fragen zu 

  • Studienplatzklagen
  • Anerkennung von Zeugnissen
  • BAföG u. Auslands-BAföG
  • Exmatrikulation 
  • Führung akademischer Titel

In unserer Kanzlei ist der persönliche Kontakt besonders wichtig. Bei uns sind Sie nicht bloß ein "Fall". Am Anfang steht bei uns in der Regel ein ausführliches Gespräch, meist einfach per Videokonferenz, in dem wir zusammen Ihre Ziele klären und rechtliche Lösungswege dafür entwickeln. Kommen in weiteren Verfahren Fragen auf, können wir diese in Telefonaten, als Videokonferenz oder auch per E-Mail klären. Über alle wichtigen Schritte halten wir Sie so schnell wie möglich auf dem Laufenden.

Als Rechtsanwalt bin ich Ihr persönlicher, unabhängiger und parteiischer Vertreter in rechtlichen Fragen. Gerne berate und vertrete ich Sie anwaltlich, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu helfen.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch. Ich freue mich auf Sie!


Pascal Striebel ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 29

HN

von H. N. am 26.05.2025 um 07:59 Uhr

Umfassende Beratung
Schulrecht
Habe mich telefonisch über den Antrag zum Schulwechsel beraten lassen. Die Information waren sehr umfangreich und Herr Striebel sehr nett.
BV

von B. V. am 10.03.2025 um 17:42 Uhr

gut
Schulrecht
gut
PH

von P. H. am 05.02.2025 um 19:11 Uhr

Super
Schulrecht
Sehr nett, kompetent, schnell!

Kanzlei

Anwälte für Schulrecht

Wir sind ein kleines, fachlich auf das Schulrecht spezialisiertes Anwaltsteam und unterstützen Schüler und Eltern in allen schulrechtlichen Angelegenheiten. Den Schwerpunkt bilden die folgende Themen:


  • Schulplatzklage (Widerspruch und ggf. Klage bei Ablehnung der Wunschschule)
  • Leistungsbewertung / Noten / Prüfungen
  • Nichtversetzung
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Sonder...
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Kontaktdaten von Pascal Striebel

Kanzlei-Impressum

Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG

Olaf Werner
Werner Rechtsanwälte
Bayreuther Str. 8
10787 Berlin

Kontakt

Telefon: +49 (0) 30 288774300
Telefax: +49 (0) 30 288774323
E-Mail: info@schulrecht-werner.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE24 39 22 302

Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstr. 9, 10179 Berlin
https://www.rak-berlin.de/

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Rechtsanwälte (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Berlin

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
  • Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Die Regelungen sind einsehbar unter: https://www.brak.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Rechtsanwalt Olaf Werner
Bayreuther Str. 8
10787 Berlin

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: Impressum-Generator von anwalt.de
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FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Pascal Striebel möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Pascal Striebel über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Pascal Striebel eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Pascal Striebel stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Pascal Striebel variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Pascal Striebel aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Pascal Striebel stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Pascal Striebel weitere Kontaktwege.