Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
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Über mich
Ihr Spezialist für das Berliner Schulrecht
Schon während meines Jura-Studiums an der Humboldt-Universität habe ich versucht, möglichst oft über den juristischen Tellerrand zu blicken. Mich interessiert besonders, welche Schnittmengen das Recht zu anderen Bereichen hat. So habe ich mich unter anderem mit internationalem Handels- und Gesellschaftsrecht, japanischem Recht und Institutionenökonomik befasst.
Bereits seit 2013 habe ich als studentischer Mitarbeiter in einer Berliner Kanzlei mit den Schwerpunkten Familien-, Bildungs- Jugendhilfe- und Sozialrecht gearbeitet. Nach dem Studium wurde ich dann zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei werner rechtsanwälte, wo ich dann auch im anwaltlichen Teil der zweijährigen Referendarszeit ausgebildet wurde.
Die weiteren Stationen meiner Referendarausbildung führten mich ans Landgericht Berlin in eine Kammer für Bankrecht und zur Berliner Staatsanwaltschaft. In der Verwaltungsstation konnte ich "auf der andere Seite des Schreibtischs" arbeiten und mich in einem bezirklichen Rechtsamt unter anderem schulrechtlichen Fragen widmen. Abschließend arbeitete ich bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, wo ich unter anderem die Landesantidiskriminierungsstelle unterstützt habe.
Daneben engagiere ich mich seit über 10 Jahren ehrenamtlich kommunalpolitisch.
Seit Mai 2021 habe ich das Zweite Juristische Staatsexamen und bin jetzt einer von vier Rechtsanwälten bei werner rechtsanwälte. Als Teil einer spezialisierten Kanzlei für die Bereiche Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht bearbeite ich vor allem schulrechtliche Mandate, bin aber auch in anderen Bereichen des Verwaltungsrechts tätig.
Schulwahl und Schulplatzklage
Das Instrument der sogenannten "Schulplatzklage" habe ich von der Pieke auf gelernt. Ich weiß, wie wichtig vielen Eltern ein Platz an der für sie richtigen Schule ist, wo der Schulweg nicht zu lang ist, die Ausstattung gut und wo die schulischen Konzepte auch zu den Erziehungsvorstellungen der Eltern passen. Daher unterstützen meine Kolleginnen und Kollegen und ich Sie gerne dabei, sich im Dschungel der Schulauswahl und Schulanmeldung zurecht zu finden.
Falls es mit dem gewünschten Schulplatz doch nicht klappt, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren und ggf. in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und werten die oft vielen hundert Seiten gründlich aus. Durch unsere gewissenhafte Arbeit und die umfassende Kenntnis des Berliner Schulgesetzes und der schulrechtlichen Rechtsprechung in Berlin können wir oft Fehler im Aufnahmeverfahren aufdecken, die dann im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht für unsere Mandanten einen Platz an der gewünschten Schule bedeuten.
Keine Sorge - bei einer "Schulplatzklage" ist nichts wie beim Strafprozess. In der Regel gibt es gar keinen Gerichtstermin, sondern wir regeln für Sie alles in einem schriftlichen Verfahren.
Wir sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie für Ihr Kind einen Ablehnungsbescheid für die gewünschte Schule erhalten haben oder eine Zuweisung an eine nicht gewünschte Schule erhalten haben.
Einschulung / Aufnahme an die Grundschule
- Ablehnung an einer Regel-Grundschule
- Ablehnung an einer Gemeinschaftsschule
- Ablehnung an einer Staatlichen Europaschule
- Ablehnung an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlin (Nelson-Mandela und Wangari-Maathai)
- Ablehnung an der John-F.-Kennedy-Schule
Übergang weiterführende Schule (5. Klasse)
- Schnelllernerklassen
- Bilinguale Klassen
- MINT-Klassen
- Musik-Klassen
- Altsprachliche Gymnasien
Übergang weiterführende Schule (7. Klasse)
- Wunsch-Gymnasium
- Wunsch-ISS
- Schulen mit besonderen Profilen
Schulrecht
Gerne berate ich Sie auch zu inhaltlichen Fragen im Schulrecht, also etwa:
- Was kann ich tun, wenn mein Kind Opfer von Diskriminierung oder Mobbing wird?
- Wie stelle ich sicher, dass mein Kind die richtige sonderpädagogische Förderung oder einen Schulhelfer bekommt und Inklusion kein bloßes Stichwort bleibt?
- Wie kann ich mich wehren, wenn es eine unberechtigte schulrechtliche Ordnungsmaßnahme wie einen Schulverweis gab oder mein Kind nicht mit auf Klassenfahrt darf?
- Mein Kind soll aus der Willkommensklasse in eine reguläre Klasse wechseln - wohin muss ich mich wenden?
- Mein Kind soll die Klasse wiederholen - muss ich dem zustimmen?
- Wie kann mein Kind eine Klasse überspringen?
- Es gibt nur noch Probleme - wie funktioniert ein Schulwechsel
Prüfungsrecht
Prüfungsrechtliche Fragen stellen sich überall dort, wo staatliche oder staatlich anerkannte Stellen Leistungsbewertungen vornehmen, die Einfluss auf das schulische oder berufliche Fortkommen haben.
Auch im schulischen Bereich sind prüfungsrechtliche Grundsätze entsprechend anwendbar. Wenn etwa im Rahmen der Schulaufnahme an die Grundschule oder beim Übergang auf das Gymnasium Tests oder Aufnahmegespräche durchgeführt werden, müssen die geltenden Standards beachtet werden. Natürlich werden auch im Laufe des Schullebens zahlreiche Arbeiten geschrieben und Prüfungen durchgeführt. Zwar ist es nicht unbedingt sinnvoll, jede als ungerecht empfundene Bewertung anzugreifen. Wenn es jedoch um Zeugnisnoten geht, die über die Versetzung oder den Übergang entscheiden oder in den Abschluss mit einfließen, kann es sich durchaus lohnen, die Bewertung rechtlich zu überprüfen.
Im Bereich Studium und Berufsausbildung gilt das umso mehr. Ich Berate Sie bei Fragen zu
- Aufnahmetests,
- Nichtbestehen von Pflichtmodulen
- Bachelor- oder Master-Abschluss,
- Examensprüfung
- berufliche Qualifizierung, etwa der Zulassungs- u. Meisterprüfung, der Bestellung als Sachverständiger oder Dolmetscher
Hochschulrecht
Im Bereich des Hochschulrechts sind die rechtlichen Strukturen in allen Bundesländern ähnlich. Gleichwohl liegt unser regionaler Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg, denn hier kennen wir die Situation besonders gut. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, insbesondere bei Fragen zu
- Studienplatzklagen
- Anerkennung von Zeugnissen
- BAföG u. Auslands-BAföG
- Exmatrikulation
- Führung akademischer Titel
In unserer Kanzlei ist der persönliche Kontakt besonders wichtig. Bei uns sind Sie nicht bloß ein "Fall". Am Anfang steht bei uns in der Regel ein ausführliches Gespräch, meist einfach per Videokonferenz, in dem wir zusammen Ihre Ziele klären und rechtliche Lösungswege dafür entwickeln. Kommen in weiteren Verfahren Fragen auf, können wir diese in Telefonaten, als Videokonferenz oder auch per E-Mail klären. Über alle wichtigen Schritte halten wir Sie so schnell wie möglich auf dem Laufenden.
Als Rechtsanwalt bin ich Ihr persönlicher, unabhängiger und parteiischer Vertreter in rechtlichen Fragen. Gerne berate und vertrete ich Sie anwaltlich, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu helfen.
Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch. Ich freue mich auf Sie!
Sprachen
- Deutsch
Kanzlei
Kontaktdaten von Pascal Striebel
Adresse
Bayreuther Str. 8
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