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Über mich
Wenn Sie in Deutschland auf der Suche nach einem erfahrenen und engagierten polnischen Anwalt sind, wenden Sie sich an meine polnische Anwaltskanzlei. Bei rechtlichen Problemen bin ich für Sie da und erarbeite eine schnelle und sichere Lösung für Sie. Ich berate Sie gerne in den genannten Rechtsgebieten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung für Ihre Rechtsangelegenheiten. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung. Seit 2007 arbeite ich als Jurist und seit 2012 als zugelassener Anwalt in Polen.
Polnisches Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Sie können hervorragende Fachkenntnisse im Bereich des polnischen Handels- und Gesellschaftsrechts von mir erwarten. Zum einen begleite ich Sie mit viel Sachverstand und Fachwissen bei der Gründungsphase Ihres Unternehmens, aber auch bei seiner Verschmelzung, Umwandlung oder Liquidation. Zum anderen biete ich Ihnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung an, wenn es um die richtige Wahl der passenden Rechtsform für Ihr polnisches Unternehmen geht. Des Weiteren zeichne ich mich durch eine sorgfältige und maßgeschneiderte Erstellung, Optimierung und Überprüfung von Handels- und Gesellschaftsverträgen aus. Ich vertrete gerne Ihre Interessen während einer Gesellschaftsversammlung oder gegenüber dem polnischen Vorstand. Da ich mich gut im deutschen Gesellschaftsrecht auskenne, kann ich Ihnen die Unterschiede des polnischen Gesellschaftsrechts im Vergleich zu dem deutschen Recht erklären. Ich kann Sie auch bei der Anfechtung der Gesellschafterbeschlüsse und der Ausübung Ihrer Informationsrechte gegenüber der Gesellschaft unterstützen.
Polnisches Insolvenzrecht
Sie stehen mit Ihrem Unternehmen in Polen vor der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit? Als erfahrener polnischer Anwalt auf dem Gebiet des polnischen Insolvenzrechts stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Sollte sich das Insolvenzverfahren in Ihrem Fall nicht mehr vermeiden lassen, kann ich einen Insolvenzantrag für Sie bearbeiten und Sie gegenüber dem Insolvenzgericht, den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter kompetent vertreten. Wollen Sie als ein deutscher Gläubiger, Ihre Forderung im polnischen Insolvenzverfahren anmelden, dann stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung. Die Ausübung der Aussonderungsrechte in einem polnischen Insolvenzverfahren gehört zu einem meiner Schwerpunkte.
Polnisches Urheberrecht
Für den Fall, dass Ihre Rechte von einer polnischen Firma verletzt wurden und Sie einen fachkundigen Anwalt auf dem Gebiet des polnischen Urheberrechts benötigen, steht Ihnen meine polnische Anwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Ich kann Sie sowohl vor einem zuständigen polnischen Wirtschaftsgericht als auch im Rahmen der Strafverfolgung in Polen vertreten.
Polnisches Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Mit dem Kauf eines Grundstücks in Polen, egal ob bebaut oder unbebaut, gehen erhebliche Pflichten einher. Als Eigentümer haften Sie für Störungen, die vom Grundstück ausgehen, und auf Erfüllung möglicherweise bestehender Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte. Ich berate Sie nicht nur fundiert rund um das Thema Grundstück, sondern stehe Ihnen auch als qualifizierter Ansprechpartner zur Seite, wenn es um Immobilien in Polen im Allgemeinen geht. Wollen Sie zum Beispiel eine Ferienwohnung in Polen kaufen, dann ist es wichtig, dass Sie zuerst den Vertrag und den Verkäufer prüfen, um sich selbst abzusichern.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall an.
Sprachen
- Deutsch
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Recht international
- Deutsches Recht
- Polnisches Recht
- Europäisches Recht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Okręgowa Izba Radców Prawnych w Szczecinie (POLEN)
Bewertungen 30
von T. B. am 19.12.2024 um 14:12 Uhr
von C. Z. am 04.06.2023 um 19:30 Uhr
Herr Majewski ist äußerst kompetent, professionell und engagiert. Er hat sich die Zeit genommen, unsere individuelle Situation zu verstehen und hat alle Aspekte unseres Falls mit großer Sorgfalt analysiert. Besonders hervorzuheben ist seine stets sehr gründliche und sehr gut vorbereitende Arbeit. Das Engagement und die Beharrlichkeit, mit der Herr Majewski unsere Interessen verfolgt hat, haben mich beeindruckt. Herr Majewski hielt uns stets auf dem Laufenden und erklärte uns alles in verständlicher und geduldiger Weise.
Ich fühlte mich jederzeit sehr gut aufgehoben und hatte volles Vertrauen in seine Fähigkeiten. Wenn Sie einen Anwalt suchen, der kompetent, zuverlässig und engagiert ist, sind Sie hier genau richtig.
Vielen Dank für Ihre großartige Unterstützung!
von L. S. am 13.04.2023 um 13:14 Uhr
Lothar und Helga Spiller
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Radca Prawny Paweł Majewski ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin, www.rak-berlin.de.
Die Berufsbezeichnung „Radca Prawny“ wurde ihm in Polen verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Berlin Littenstr. 9 10179 Berlin Tel.: 00 49 30/30 69 31 0 Fax: 00 49 30/ 30 69 31 99 E-Mail: info@rak-berlin.org
Radca Prawny Paweł Majewski ist im Herkunftsstaat Mitglied der Okręgowa Izba Radców Prawnych w Szczecinie, ul. Gen. Rayskiego nr 23/3, 70-442 Szczecin, www.oirp.szczecin.pl.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Okręgowa Izba Radców Prawnych w Szczecinie ul. Gen. Rayskiego nr 23/3 70-442 Szczecin, POLEN Tel./Fax: 00 48 91 488 27 22 Tel./Fax: 00 48 91 489 16 70 E-mail: sekretariat@oirp.szczecin.pl
Für Radca Prawny, der in Deutschland zur Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach EuRAG zugelassen ist, gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Diese berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen (Interessenkollision) ist Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen untersagt (siehe § 43a Abs. 4 BRAO).
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