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Sehr gut
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Bewertungen

JN

von J. N. am 06.08.2020 um 16:41 Uhr

Vertretung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
Strafrecht
Zuverlässig und alles top gemacht
FK

von F. K. am 08.07.2020 um 19:35 Uhr

Vorfahrt genommen
Verkehrsrecht
Nachdem mir die Vorfahrt genommen wurde und die gegnerische Versicherung eine Woche behauptet dass kein Schaden gemeldet wurde , habe ich Herrn Wimmer eingeschaltet . Ich muss sagen es war kein Fehler . Herr Wimmer stand mir immer, vom Anfang bis zum Ende , mit Rat und Tat zur Seite so dass sich der Unfall zu meinen Gunsten entwickelt hat . Sollte ich noch einmal im Verkehrsrecht haben dann weiß ich jetzt schon welchen Anwalt ich mir suchen werde .
MS

von M. S. am 06.05.2020 um 10:26 Uhr

Top
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Sehr guter Anwalt, mit Herz und Seele dabei!!
DD

von D. D. am 07.04.2020 um 19:47 Uhr

Einstellung im Strafbefehlsverfahren
Strafrecht
Transparente Beratung, ausführliche Kommunikation und sehr gute Fachlichkeit
DS

von D. S. am 17.03.2020 um 17:26 Uhr

Einstellung im Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO
Strafrecht
Top Anwalt...! Hat mir echt rausgeholfen, nimmt sich Zeit, mit herzblut dabei! Was soll ich noch sagen.... Hr wimmer umd sein Team danke ich für die tolle Zusammenarbeit.!
RP

von R. P. am 05.03.2020 um 09:20 Uhr

schnelle telefonische Abklärung, ob sich ein Einspruch bei Strafbefehl lohnt
Strafrecht
Top Leistung ohne Abzocke

Habe um 8 Uhr die Kanzlei angerufen, RA Wimmer war im Gespräch, Rückruf kam prompt und sehr zügig.
Sachlage kurz geschildert, kompetent geantwortet und von einem Einspruch mit guter Erklärung abgeraten.

Besonders Positiv, selbst für diese kleine telefonische Beratung hätte ich mit einem kleinen Betrag gerechnet. Wurde aber erneut überrascht, kein Geld für den Top-Service zahlen zu dürfen/können/müssen, obwohl es mir das auf jeden Fall wert gewesen wäre.
RB

von R. B. am 19.02.2020 um 17:52 Uhr

Einstellung im Strafverfahren nach § 153a StPO
Strafrecht
Operative professionelle Leistung. Jeder Schritt wurde angekündigt. Keine unerwartete Kosten . Empfehlenswert !!!!
SH

von S. H. am 04.02.2020 um 13:02 Uhr

Einstellung im Strafverfahren nach § 153a StPO
Strafrecht
Ich kann Herrn Wimmer zu 100 % weiterempfehlen. Er ist ehrlich, sehr kompetent und menschlich. Er hat mir in einer schweren Zeit sehr geholfen und unterstützt.
ST

von S. T. am 18.01.2020 um 15:16 Uhr

Einstellung im Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gem. § 170 II StPO
Strafrecht
Sehr nett.guter Anwalt. Sehr freundlich
JF

von J. F. am 24.12.2019 um 09:53 Uhr

Geltendmachung von Schadenerstaz nach Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Sie waren wieder ein unverzichtbarer Lotse durch die vielen Klippen des Rechtssystems.
Stets kompetent und vorausschauend.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.