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Bewertungen

SE

von S. E. am 07.05.2018 um 10:39 Uhr

Verteidigung mit Herzblutz
Strafrecht
Herr Wimmer hat für mich einen Freispruch erwirkt. Er war immer mit Herzblut bei der Sache. Ich kann Ihn nur wärmstens weiterempfehlen!
AD

von A. D. am 26.02.2018 um 17:53 Uhr

Einstellung im Strafverfahren und Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi
Verkehrsrecht
Herr Wimmer bot eine individuelle und engagierte Betreuung. Absprachen wurden stets eingehalten. Die Erreichbarkeit war sehr gut, Herr Wimmer nahm sich im Gespräch sehr viel Zeit und erläuterte die rechtlichen Zusammenhänge sehr ausführlich. Die Vorgehensweise war stringent und zielführend. Gerne gebe ich eine Empfehlung.
ER

von E. R. am 20.07.2017 um 15:47 Uhr

Einstellung im Ermittlungsverfahren gemäß § 170 II StPO
Strafrecht
Herr Wimmer hat mich bereits zweimal vertreten.Er ist ein sehr kompetenter Anwalt. Durch die zeitnahen imformation und durch seine "Engelsgeduld" fühlte ich mich jederzeit top informiert und gut aufgehoben. Preis Leistung ist unschlagbar.
Herr Wimmer hat mich wiedermal "rausgeboxt" !!!
Danke dafür und ein "fettes like" !!!
CM

von C. M. am 10.07.2017 um 12:09 Uhr

Vertretung im Jugendstrafrecht
Strafrecht
Sehr gute Beratung! Sehr kompetenter Anwalt!
MW

von M. W. am 10.06.2017 um 09:36 Uhr

Schmerzensgeld nach Unfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich habe Herrn Rechtsanwalt Wimmer als hochkompetent und sehr exakt erlebt. Er hat sich viel Zeit für unsere Telefonate genommen und war jederzeit erreichbar. Mit dem Ergebnis durch seine Vertretung bin ich sehr zufrieden. Ich kann Herrn Wimmer uneingeschränkt empfehlen.
SS

von S. S. am 13.02.2017 um 19:08 Uhr

Einstellung gemäß § 47 JGG
Strafrecht
Herr Wimmer war stets professionell, freundlich und hat alle meine Fragen (auch kurzfristig) sehr geduldig beantwortet.
Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und ich würde Herrn Wimmer eindeutig weiterempfehlen.
JF

von J. F. am 30.01.2017 um 12:19 Uhr

Einstellung gemäß § 170 II StPO
Strafrecht
Den 1. Termin konnte ich sehr kurzfristig vereinbaren. Sehr kompetente, freundliche und umfassende Beratung. Herr Wimmer war stets für Rückfragen erreichbar. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Ich kann Herrn Wimmer nur weiterempfehlen.
AW

von A. W. am 13.01.2017 um 17:01 Uhr

außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich konnte sehr schnell einen Termin mit Herrn Wimmer bekommen.
Beim ersten Termin erklärte mir Herr Wimmer sehr deutlich die Vorgehensweise und die Zusammenarbeit, was letztendlich mit meinem Rechtsstreit zu meiner vollsten Zufriedenheit endete.
Herr Wimmer war stets für Rückfragen erreichbar.
In einem weiteren Rechtsstreit werde ich gerne wieder auf diese Rechtsanwaltskanzlei (Herrn Wimmer) zurückkommen.
IJ

von I. J. am 07.01.2017 um 18:46 Uhr

Vertretung im Strafverfahren
Strafrecht
RA Wimmer hat mich vertreten darauf kann ich bloß sagen.Danke für die gute Beratung,für die Arbeit was Sie geleistet haben meine Probleme zu klären. Sehr kompetent und zuverlässig. Meine Empfehlung
TJ

von T. J. am 16.12.2016 um 09:13 Uhr

Geltendmachung von Schadenersatz aus unerlaubter Handlung bei gesamtverbindlicher Haftung
Zivilrecht
Vom 1. Gespräch an, war Hr. Wimmer für mich immer persönlich zu erreichen. Sehr kurze Reaktionszeiten auf Anfragen, bzw. Nachrichten, auch an Wochenenden und zu unüblichen Zeiten. Kompetente Klärung und Erklärung zu meinen Fragen und Problemen. - Meine Empfehlung