Bewertungen von Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

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Sehr gut
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Bewertungen

MH

von M. H. am 15.02.2021 um 16:48 Uhr für Rechtsanwalt Wolfgang Bien

Sehr freundlich, sehr kompetent, perfektes Ergebnis
Erbrecht
Herr RA Bien ist ein sehr freundlicher und geduldiger Mensch mir sehr großer Fachkompetenz. Er erklärt sehr verständlich und beweist jederzeit sehr hohe Proffessionalität gepaart mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Er war in unserer Angelegenheit zu 100% erfolgreich und wir fühlten uns zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sehr gut betreut. Wir empfehlen Herrn RA Bien sehr gerne weiter.
PM

von P. M. am 02.01.2021 um 17:56 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

Untätig & überteuert
Verkehrsrecht
Positiv: Herr Schneider stand mir für Gespräche eigentlich immer relativ spontan zur Verfügung.

Negativ: Mir ging der Beschluss zu, bevor Herr Schneider überhaupt die Akte vorliegen hatte. Hier wurde es verschlafen nachzuhaken, wo denn die Akte bleibt um die folgen mit denen ich nun leben muss entsprechend vorzubeugen.

Ich war insgesamt bereits 2 mal bei Herrn Schneider und habe bisher keinerlei Vorteil dadurch gehabt. Beide male gingen Entscheidungen zu meinem Nachteil aus.

Ich rate von dieser Kanzlei ab!
Sehr geehrter Herr K.,

auch wenn Sie es vorziehen, unter dem Pseudonym "Peter Maffei" zu schreiben, möchte ich kurz antworten:

Der Verteidiger hat nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich erst ein Recht auf Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen.

Wenn- wie in Ihrem Fall- Staatsanwaltschaft und Gericht den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsunfallflucht mit hohem Sachschaden bejahen, ist es keineswegs unüblich, dass bereits im Stadium der Ermittlungen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt und erst danach Akteneinsicht gewährt wird. Ich hatte und habe darauf leider keinen Einfluss.

Von einem Fehler meinerseits kann man hier mit Sicherheit nicht sprechen.

Helmut Schneider
WK

von W. K. am 04.10.2020 um 12:47 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

Strafrecht
Strafrecht
Herr Schneider nahm sich meiner Strafsache an. Ich fühlte mich durch ihn und die Kanzlei sehr gut betreut. Anfragen wurden zeitnah beantwortet und Vorgänge erläutert. Mittels Zugang zur WebAkte konnte ich mich darüber hinaus stets selbst auf dem Laufenden halten. Ich war insgesamt sehr zufrieden und kann die Kanzlei, insbesondere Herrn Schneider, uneingeschränkt empfehlen.
HN

von H. N. am 18.06.2020 um 13:25 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

Führerschein Entzug
Verkehrsrecht
Termin Vereinbarung von einem auf den anderen Tag.
Die hohe Sachkompetenz von Herrn RA
Schneider führte dazu , das ein für mich fast schon verlorenes Verfahren einen für mich guten Ausgang hatte.
Das Mandat Herrn RA Schneider zu übertragen , war die beste Entscheidung.
MP

von M. P. am 24.05.2020 um 23:58 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Schneider

Strafsache
Strafrecht
Unser 1. Termin erfolgte sehr schnell und im Termin baute Herr Schneider durch seine verständnisvolle und beruhigende Art schon ein Vertrauensverhältnis auf. Während der Wartezeit auf den Prozess fühlten wir uns durch Herrn Schneider sehr gut aufgehoben. Er war in dringenden Fällen auch ausserhalb der Öffnungszeiten für uns da. Wir erhielten auf alle unsere 'Schreiben immer eine schnelle Rückmeldung und fühlten uns mit unseren Sorgen nie alleine gelassen. Zu jeder Zeit wusste Herr Schneider genau wovon er sprach. Im Prozess zeigte er Ausdauer, Strategie und Besonnenheit. Sein Fachwissen und seine Genauigkeit führten uns dann tatsächlich zu einem sehr guten Ergebnis im Prozess. Obwohl wir seitens der Behörden so viele Steine in den Weg gelegt bekommen hatten und selbst nicht mehr an ein gutes Ende für uns glaubten. Herr Schneider beseitigte alle diese Steine mit seinem ausserordentlichen Fachwissen. Im Prozess kam ich aus dem Staunen nicht mehr raus und war sehr erleichtert , dass wir Herrn Schneider als Fachanwalt gewählt hatten.
Ein Rechtsanwalt der noch kämpft und sich mit der Sache lange vor dem Prozess beschäftigt. Das war uns wichtig und ist für uns ein Grund den nächsten Fall wieder Herrn Schneider anzuvertrauen sowie ihn weiter zu empfehlen.
Auch nach dem Prozess interessierte es Herrn Schneider wie es weitergeht und dies zeigte auch die menschliche Seite von Herrn Schneider.
6 wohlverdiente Sterne :-)
VG M.P.

GW

von G. W. am 14.05.2020 um 00:29 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

Strafverfahren der Polizei, aufgrund THC-Wert im Straßenverkehr
Strafrecht
VORSICHT!
Herr Schneider hat sich meinen Fall angenommen. Bei der Gerichtsverhandlung war Herr Schneider gewillt ein Kompromiss des Gerichts anzunehmen. Der Kompromiss, ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe wurde vom Schneider Begrüßt und als "das beste was passieren kann", unterstützt.
Darauf ging ich nicht ein und verlangte ein Medizinisches Gutachten. Herr Schneider war daraufhin sehr unfreundlich und sogar aufdringlich. Ich sollte ihn machen lassen, da er ja der anwalt ist, sollte ich auch nichts im Gericht sagen.
Nach dem ich jedoch trotzdem selbst geredet habe, veranlasste der Richter das Gutachten.
Ergebnis, freispruch in allen Anklagepunkten und rücknahme der Klage seitens der Polizei.
Herr Schbeider setzt sich nicht für seinen Mandanten ein.
Ist inkompetent im Strafrecht mit Betäubungsmittel.
Ist inkompetent im Verkehrsrecht und Medizin.
Zusätzlich Arbeitet seine Tochter als Polizistin, weswegen er Anwaltlich nicht gegen korrupte Polizisten geht.
Er ist kein Anwalt für den Rechtsstaat §, sondern ein Anwalt des €
Auch durch die 1.negative Bewertung muss man eben durch.

Deshalb eine inhaltliche Richtigstellung:

Sehr geehrter Herr G.,

offensichtlich haben Sie nach über 2 Jahren einiges ziemlich durcheinander gebracht.

Sie erhielten Anfang 2018 einen Strafbefehl wegen Fahrens unter THC Enfluss mit einer Geldstrafe von 1500.- und einem Entzug der Fahrerlaubnis von 6 Monaten. Nach dem erfolgten Einspruch wurde in der Hauptverhandlung diskutiert, eine Geldstrafe von 500.- und ein Fahrverbot von einem Monat zu akzeptieren. Es ist richtig, dass ich Ihnen zu Ihrer Sicherheit zu dieser Lösung geraten habe, um ein kostspieliges toxikologisches Gutachten zu vermeiden. Es ist auch richtig, dass Sie dieses Gutachten erstellen lassen wollten.

Das Gutachten ließ dann einiges an Interpretationsspielraum offen. Es erfolgte allerdings kein Freispruch, sondern das Gericht hat zur Abkürzung des Verfahrens und Vermeidung weiterer Kosten mit Ihrer und meiner Zustimmung die Sache eingestellt. Damals jedenfalls waren Sie mit diesem Ergebnis sehr zufrieden.

Irgendeinen Fehler kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.

Im Übrigen stehe ich nach wie vor dazu, keine Mandanten mit abstrusen Korruptions- und Verschwörungstheorien zu vertreten und würde auch weiterhin die Annahme eines solchen Mandates ablehnen.

Insofern ist mir Ihre Kritik- nach über 2 Jahren und lediglich auf diesem Weg - zwar nicht gleichgültig, sie geht jedoch meilenweit an der tatsächlichen Sach- und Rechtslage vorbei.

H.Schneider
AB

von A. B. am 02.02.2020 um 16:44 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

2 Fristversäumnisse in einem Verfahren - Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir und 2 weitere Eigentümer wurden von Frau RA´in Christmann und Herrn RA Keilhauer vertreten. In der Wohnungseigentumssache musste aus mangelnder Stimmenmehrheit eine Klage zur Fertigstellung von Teilen der Wohnanlage bei Gericht eingereicht werden. Bereits diese Klageschrift ging zu spät beim Gericht ein. Der gegnerische Rechtsanwalt wies sogar auf den nicht fristgerechten Eingang der Klage bei Gericht hin und uns wurde trotz mehrfacher Nachfrage stets der fristgerechte Eingang bestätigt. Die Anwälte ließen es auf die Verhandlung ankommen, welche dann auf Grund des Fristversäumnisses abgebrochen wurde. Nun wollten die Anwälte das Fristversäumnis heilen und sicherten uns sehr gute Erfolgsaussichten zu. Doch auch hier kam es dann zu einer richterlichen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen erneuter Fristversäumnis. So viel geballte Inkompetenz haben wir noch nie erlebt.
RL

von R. L. am 26.12.2019 um 11:22 Uhr für Rechtsanwalt Wolfgang Reich

Krankenversicherung verhielt sich nicht vertragskonform, leistete nicht
Medizinrecht
Der von uns initiierte Prozess gegen einen großen Versicherungskonzern konnte 2019 mit Einbindung von Herrn Rechtsanwalt W. Reich am Gerichtsstand des Gegners gewonnen werden. Kriterium Nr. 1 für sehr gute Bewertung ist damit erfüllt. Neben der Wahl der richtigen Strategie und Anwenden voller fachlicher Kompetenz, die denen der Konzernanwälte überlegen war, ist insbesondere der ethische Aspekt hierbei anzuführen. Durch die Strategiewahl zunächst nur einen begrenzten Streitwert als Grundsatzfrage zu thematisieren, wären auch im Falle man hätte verloren die Kosten vergleichsweise überschaubar geblieben. Einer Gerichtsentscheidung kann schließlich nie vorgegriffen werden. Nach einem Sieg betreffend der Grundsatzfrage war auch der Fortgang betreffend aller Forderungen positiv. Hier kann man formulieren: so eine Vorgehensweise ist nicht an der Gewinnmaximierung für den Rechtsberater orientiert, sondern sie ist fair. 6 Sterne für die Gesamtleistung. R. L.
Vielen Dank für die Bewertung und dass Sie mir unserer Beratung zufrieden waren.
AK

von A. K. am 08.12.2019 um 18:11 Uhr für Rechtsanwalt Stefan Keilhauer

Bußgeldverfahren
Verkehrsrecht
Wurden kompetent & super nett beraten; unser Fall (Bußgeldverfahren) zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Haben uns stets gut aufgehoben gefühlt - jeder Zeit wieder gerne!! :)
MZ

von M. Z. am 23.10.2019 um 10:26 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

Scheidung
Familienrecht
Frau Emrich-Ventulett hat uns sehr hilfreich zur Seite gestanden und sich um alles gekümmert. Sie ist eine sehr gute Anwältin und jederzeit weiter zu empfehlen.