Bewertungen von Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Bewertungen
von M. H. am 15.02.2021 um 16:48 Uhr für Rechtsanwalt Wolfgang Bien
von P. M. am 02.01.2021 um 17:56 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Negativ: Mir ging der Beschluss zu, bevor Herr Schneider überhaupt die Akte vorliegen hatte. Hier wurde es verschlafen nachzuhaken, wo denn die Akte bleibt um die folgen mit denen ich nun leben muss entsprechend vorzubeugen.
Ich war insgesamt bereits 2 mal bei Herrn Schneider und habe bisher keinerlei Vorteil dadurch gehabt. Beide male gingen Entscheidungen zu meinem Nachteil aus.
Ich rate von dieser Kanzlei ab!
auch wenn Sie es vorziehen, unter dem Pseudonym "Peter Maffei" zu schreiben, möchte ich kurz antworten:
Der Verteidiger hat nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich erst ein Recht auf Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen.
Wenn- wie in Ihrem Fall- Staatsanwaltschaft und Gericht den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsunfallflucht mit hohem Sachschaden bejahen, ist es keineswegs unüblich, dass bereits im Stadium der Ermittlungen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt und erst danach Akteneinsicht gewährt wird. Ich hatte und habe darauf leider keinen Einfluss.
Von einem Fehler meinerseits kann man hier mit Sicherheit nicht sprechen.
Helmut Schneider
von W. K. am 04.10.2020 um 12:47 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
von H. N. am 18.06.2020 um 13:25 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Die hohe Sachkompetenz von Herrn RA
Schneider führte dazu , das ein für mich fast schon verlorenes Verfahren einen für mich guten Ausgang hatte.
Das Mandat Herrn RA Schneider zu übertragen , war die beste Entscheidung.
von M. P. am 24.05.2020 um 23:58 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Schneider
Ein Rechtsanwalt der noch kämpft und sich mit der Sache lange vor dem Prozess beschäftigt. Das war uns wichtig und ist für uns ein Grund den nächsten Fall wieder Herrn Schneider anzuvertrauen sowie ihn weiter zu empfehlen.
Auch nach dem Prozess interessierte es Herrn Schneider wie es weitergeht und dies zeigte auch die menschliche Seite von Herrn Schneider.
6 wohlverdiente Sterne :-)
VG M.P.
von G. W. am 14.05.2020 um 00:29 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Herr Schneider hat sich meinen Fall angenommen. Bei der Gerichtsverhandlung war Herr Schneider gewillt ein Kompromiss des Gerichts anzunehmen. Der Kompromiss, ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe wurde vom Schneider Begrüßt und als "das beste was passieren kann", unterstützt.
Darauf ging ich nicht ein und verlangte ein Medizinisches Gutachten. Herr Schneider war daraufhin sehr unfreundlich und sogar aufdringlich. Ich sollte ihn machen lassen, da er ja der anwalt ist, sollte ich auch nichts im Gericht sagen.
Nach dem ich jedoch trotzdem selbst geredet habe, veranlasste der Richter das Gutachten.
Ergebnis, freispruch in allen Anklagepunkten und rücknahme der Klage seitens der Polizei.
Herr Schbeider setzt sich nicht für seinen Mandanten ein.
Ist inkompetent im Strafrecht mit Betäubungsmittel.
Ist inkompetent im Verkehrsrecht und Medizin.
Zusätzlich Arbeitet seine Tochter als Polizistin, weswegen er Anwaltlich nicht gegen korrupte Polizisten geht.
Er ist kein Anwalt für den Rechtsstaat §, sondern ein Anwalt des €
Deshalb eine inhaltliche Richtigstellung:
Sehr geehrter Herr G.,
offensichtlich haben Sie nach über 2 Jahren einiges ziemlich durcheinander gebracht.
Sie erhielten Anfang 2018 einen Strafbefehl wegen Fahrens unter THC Enfluss mit einer Geldstrafe von 1500.- und einem Entzug der Fahrerlaubnis von 6 Monaten. Nach dem erfolgten Einspruch wurde in der Hauptverhandlung diskutiert, eine Geldstrafe von 500.- und ein Fahrverbot von einem Monat zu akzeptieren. Es ist richtig, dass ich Ihnen zu Ihrer Sicherheit zu dieser Lösung geraten habe, um ein kostspieliges toxikologisches Gutachten zu vermeiden. Es ist auch richtig, dass Sie dieses Gutachten erstellen lassen wollten.
Das Gutachten ließ dann einiges an Interpretationsspielraum offen. Es erfolgte allerdings kein Freispruch, sondern das Gericht hat zur Abkürzung des Verfahrens und Vermeidung weiterer Kosten mit Ihrer und meiner Zustimmung die Sache eingestellt. Damals jedenfalls waren Sie mit diesem Ergebnis sehr zufrieden.
Irgendeinen Fehler kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.
Im Übrigen stehe ich nach wie vor dazu, keine Mandanten mit abstrusen Korruptions- und Verschwörungstheorien zu vertreten und würde auch weiterhin die Annahme eines solchen Mandates ablehnen.
Insofern ist mir Ihre Kritik- nach über 2 Jahren und lediglich auf diesem Weg - zwar nicht gleichgültig, sie geht jedoch meilenweit an der tatsächlichen Sach- und Rechtslage vorbei.
H.Schneider
von A. B. am 02.02.2020 um 16:44 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
von R. L. am 26.12.2019 um 11:22 Uhr für Rechtsanwalt Wolfgang Reich
von A. K. am 08.12.2019 um 18:11 Uhr für Rechtsanwalt Stefan Keilhauer
von M. Z. am 23.10.2019 um 10:26 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett