Bewertungen von Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Bewertungen
von S. H. am 19.05.2022 um 18:27 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
von B. D. am 19.05.2022 um 12:31 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
von A. D. am 15.05.2022 um 19:11 Uhr für Rechtsanwalt Stefan Keilhauer
von E. G. am 15.05.2022 um 17:59 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Vielen Dank
von R. F. am 20.04.2022 um 21:02 Uhr für Rechtsanwalt Helmut Schneider
von T. K. am 07.04.2022 um 13:51 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Am wichtigsten war für die Kanzlei die Vergütungsvereinbarung die mir schon vor dem ersten Telefontermin zugesandt wurde.
Trotz Empfehlung und Kostenübernahme Zusage des Rechtschutzversicherers
Bleiben wir als Unwissende Privatpersonen nun auf erheblichen Kosten (Vergütungsvereinbarung) selbst sitzen zudem dauerte der Beschluss weitaus länger als bei Beginn zugesagt.
Von unserer Seite ging es hier nur um die Forderung einer nicht gerechtfertigten Vergütung.Wir dachten bisher der Anwalt wäre für den Mandanten da.?
Hier wurden wir durch unsere Unwissenheit in einer sowieso schon sehr Belastenten Situation vom Ausgewählten Anwalt sehr enttäuscht.
ihre Vorwürfe kann ich in keiner Weise nachvollziehen.
Vorab : Ihre Frau und Sie waren mit meiner Arbeit und meinem Engagement sehr zufrieden. Dass der entsprechende Beschluss etwas gedauert hat, lag an der Terminierung des Gerichts, auf die wir naturgemäß leider keinen Einfluss haben.
Zu den Gebühren: Wir haben Sie vor der Mandatierung darauf hingewiesen, dass wir derartige Verfahren wegen der Bedeutung und des Umfangs nur mit einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung übernehmen können.
Diese Vereinbarung wurde Ihnen vor der Mandatserteilung zur Kenntnis und Prüfung zur Verfügung gestellt.
In Ihrer beruflichen Position sind Sie alles andere als unerfahren in rechtlichen Dingen und es hätte Ihnen selbstverständlich freigestanden, eine andere Kanzlei zu beauftragen
Die Vergütungsvereinbarung wurde dann von Ihnen zusammen mit der Vollmacht unterzeichnet zurückgegeben. Wir haben dann lediglich auf Grund der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung abgerechnet.
Bei dieser Konstellation empfinde ich jegliche Kritik als vollkommen unangebracht.
von G. B. am 25.03.2022 um 11:48 Uhr für Rechtsanwalt Wolfgang Reich
von M. Z. am 28.01.2022 um 09:46 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Jederzeit weiter zu empfehlen!!!!
von P. I. am 22.12.2021 um 11:41 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Am Ende kam ein glatter Freispruch zustande.
Ich danke insbesondere Herrn Schneider, da er mir und meiner Familie eine schwere last abnahm. Für mich gibt es künftig keine Frage mehr zu welcher Kanzlei, Ich oder meine Familie gehen, sollte es nocheinmal zu einem rechtsfall kommen.
Vielen Dank
von S. S. am 13.09.2021 um 10:18 Uhr für Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett
Ich habe mich während des ganzen Vorganges vorbildlich betreut und "gut aufgehoben" gefühlt.
Herr Keilhauer ist immer nahe am Mandant und erklärt einem alles in einer Art und Weise, dass auch ein Laie problemlos folgen kann.
Dabei war Herr Keilhauer immer sehr geduldig und stets gut gelaunt, was natürlich zu einem guten Workflow und schlussendlich Ergebnis geführt hat.
Lieben Dank an dieser Stelle nochmals an Herrn Keilhauer und das gesamte Team.
Steffen Schultheiß