Rechtstipps von Rechtsanwalt Ralph Horbas 8

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr entschieden das eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist, die Haftungsansprüche aus vorsätzlichen Schädigungen nicht ausnimmt, gegen § 202 Abs. 1

Rechtsanwalt Ralph Horbas
(6)22.07.2022 von Rechtsanwalt Ralph Horbas
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Zivilrecht

Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl oder Überwachungs-) Verschulden trifft, so sind die

Rechtsanwalt Ralph Horbas
(2)15.07.2022 von Rechtsanwalt Ralph Horbas
Arbeitsrecht

Hintergrund der Änderungen im Nachweisgesetz ist die im Jahre 2019 er­las­sene EU-Richt­li­nie (EU) 2019/1152 über trans­pa­rente und vor­her­seh­bare Ar­beits­be­din­gun­gen in der Eu­ropäischen

Rechtsanwalt Ralph Horbas
(5)12.02.2022 (aktualisiert am 13.02.2022) von Rechtsanwalt Ralph Horbas
Erbrecht

Nicht selten werden spätere Erblasser u.a. auch von Angehörigen vor oder bis zu ihrem Ableben versorgt/gepflegt. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat der Versorgende z.B. durch eine Vorsorgevollmacht

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Schleswig muss ein eigenhändig geschriebenes Testament lesbar sein, um wirksam die Erbfolge regeln zu können.Ein Testament kann regelmäßig auch durch eine

Rechtsanwalt Ralph Horbas
22.05.2015 von Rechtsanwalt Ralph Horbas
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen auf Mieter unrenoviert oder

Rechtsanwalt Ralph Horbas
(1)30.04.2015 von Rechtsanwalt Ralph Horbas
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die in Rechtsprechung und Literatur sehr umstrittene Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB zu betrachten ist, nunmehr bejaht.In

Rechtsanwalt Ralph Horbas
(1)27.04.2015 von Rechtsanwalt Ralph Horbas
Reiserecht

Oft werden die Urlaubsfreuden von Unannehmlichkeiten wie etwa der Annullierung, Überbuchung, Umbuchung oder Verspätung von Flügen getrübt. Die hierdurch eingetretenen Eintrübungen der Urlaubsfreuden