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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schonzeit
Fragen und Antworten
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Schonzeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Schonzeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schonzeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Schonzeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schonzeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Als Schonzeit bezeichnet man einen Zeitraum oder eine bestimmte Zeit im Jahr, in der es vom Bundesjagdgesetz (BJagdG) verboten ist, im § 2 BjagdG bezeichnete Tierarten zu bejagen. Dies kann innerhalb einzelner Tierarten auch vom Geschlecht des Tieres abhängen.
So ist z.B. die Paarungszeit für alle, auch für nicht unter das Jagdgesetz fallende, Tierarten als Schonzeit vorgesehen, es sei denn, das betreffende Land erlässt eine andere Verordnung. In der Zeit der Aufzucht der Jungen allerdings hat oft nur noch ein Elternteil (meist der weibliche) Schonzeit. Sind die Geschlechter bei einer Tierart nicht genau zu erkennen, gilt die Schonzeit für alle Tiere dieser Art. Tiere, die nicht unter das Jagdgesetz fallen, z.B. Schädlinge, dürfen ohne Beschränkung gejagt werden, geschütze Tierarten hingegen nie, sofern nicht zwingende Gründe eine Bestandsdezimierung durch geeignete und befugte Personen erfordern.
Das Bundesministerium bestimmt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat die Jagd- und Schonzeiten. Die Länder können diese Zeiten ausdehnen oder verkürzen, und auch für einzelne Jagdbezirke spezielle Verordnungen erlassen.
Die Schonzeit dient vor allem der Bestandssicherung und der Arterhaltung und soll verhindern, dass Jungtieren zu früh der zur Aufzucht notwendige Elternteil genommen wird.Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Schonzeit umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
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