+++ 21 Monate Gehalt - ohne zu arbeiten +++ Vergleich nach Kündigung

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Ein Mandant erhält für 21 Monate sein volles Gehalt - ohne zu arbeiten. Wie ist das möglich?

Kündigung nach neun Monaten

Unser Mandant wurde vom Arbeitgeber nach nur neun Monaten gekündigt. Begründung des Arbeitgebers: Umorganisation und fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für unseren Mandanten

Das Besondere an dem Fall: Das Arbeitsverhältnis war gerade einmal neun Monate alt. „Der trennungswillige Arbeitgeber hatte es aber versäumt, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit von sechs Monaten zu kündigen. Weil die Probezeit abgelaufen war, galt nun zu Gunsten unseres Mandanten das Kündigungsschutzgesetz“, berichtet Anwältin Kampe, die den Fall betreut hat. 

Der Mandant suchte unsere Kanzlei auf. Rechtsanwältin Ines Kampe hat ihn beraten. Sie ist sehr erfahren im Arbeitsrecht, es ist ihr Spezialgebiet. Das hat sich für unseren Mandanten ausgezahlt.

Erfolg beim Arbeitsgericht - Kündigung unwirksam

„Die Klage unseres Mandanten war erfolgreich, denn der Arbeitgeber hatte im Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht darlegen und nachweisen können, dass tatsächlich keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr bestanden“, erläutert die erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht aus dem Kreis Paderborn.

 Arbeitgeber akzeptiert das Urteil nicht - Berufung beim Landesarbeitsgericht

Der Arbeitgeber ging in Berufung und machte geltend, die strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers würden nicht gelten, da das Arbeitsverhältnis nur vergleichsweise kurz gedauert hatte. „Dieser Ansicht erteilte auch das Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung eine Absage“, stellt Rechtsanwältin Kampe dar. 

„Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses bereits vergangen, kann der Arbeitgeber nur noch kündigen, wenn einer der vom Gesetz anerkannten Gründe vorliegt (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt). Ob dies der Fall ist, wird von den Arbeitsgerichten genau geprüft. Auch in diesem Fall“, erläutert Kampe, die auch Fachanwältin für Sozialrecht ist.  

Da die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses schon vergangen waren, galt ohne weitere Einschränkung das Kündigungsschutzgesetz und der Arbeitgeber konnte nicht nachweisen, dass es einen betriebsbedingten Kündigungsgrund gab.

Vergleich beim Landesarbeitsgericht

Zu einem Urteil des Berufungsgerichts kam es nicht, weil wir mit dem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen haben. Kampe: „Das Arbeitsverhältnis wird um 21 Monate verlängert. Unser Mandant bleibt während dieser Zeit freigestellt und bezieht weiter seine volle Vergütung.“

21 Monate Gehalt - ohne zu arbeiten

Für unseren Mandanten ein großer Erfolg. Zu Beginn des Klageverfahrens hatte der Arbeitgeber unserem Mandanten noch angeboten, ihm eine Abfindung von einem Gehalt zu zahlen, wenn er die Kündigung akzeptiert. Dieses Angebot entspricht zwar den üblichen Angeboten in vergleichbaren Fällen. 

Für unseren Mandanten hat es sich aber ausgezahlt, dass er das Angebot abgelehnt hat und hartnäckig geblieben ist. Er hat das Verfahren durchgezogen und statt der ursprünglich schon zum 31.12.2019 geltenden Kündigung läuft das Arbeitsverhältnis jetzt noch bis zum 30.09.2021.

Der Fall zeigt, dass sich für gekündigte Arbeitnehmer ein Kündigungsschutzprozess auch dann lohnen kann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht besonders lange bestanden hat. Unser Mandant freut sich sehr über den erzielten Erfolg. „Gerade in dieser jetzt so schwierigen Zeit hilft es mir sehr, dass ich jetzt noch ein gutes Jahr Zeit habe, um eine andere Stelle zu finden. So muss ich erstmal kein Arbeitslosengeld beantragen.“

Aktenzeichen: 1 Sa 736/20

Foto(s): @Pixabay.de

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