€ 80.000 Schadensersatz wegen Anwaltsfehlers im Versorgungsausgleich

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Nach einem über zweijährigem Rechtsstreit vor dem Landgericht München I und Inanspruchnahme von zwei Gutachtern erhielt  eine Mandantin € 80.000,00 Schadensersatz, weil ihr Anwalt aus Unwissen einen gravierenden Fehler in einem Versorgungsausgleichsverfahren gemacht hatte.

Es handelte sich um eine Versorgungsausgleichsentscheidung nach altem Recht, in der hinsichtlich eines Restbetrags von DM 688,52 der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten blieb. Zunächst stellte der Anwalt einen Antrag auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, änderte jedoch im Laufe des Verfahrens seinen Antrag dahingehend, dass er eine Abänderung des gesamten Vorsorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG beantragte. Da bei einer derartigen Totalrevision alle Anrechte neu bewertet und geteilt werden, ist es ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen unmöglich, das Ergebnis abzuschätzen. es war ein Antrag „ins Blaue hinein" mit negativen Auswirkungen für die Mandantin. Der schuldrechtliche Ausgleich wäre insgesamt monatlich über € 300,00 höher gewesen. Außerdem hatte sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf eine ungekürzte frühzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung. Nach der Abänderung wurde der Mandantin anstelle der BfA-Ansprüche ein Anrecht aus einer berufsständischen Versorgung zugesprochen, die keine vorzeitige Rente vorsieht!

Hätte die Gegenseite, bzw. die Berufshaftpflichtversicherung sich nicht auf eine Abfindung geeinigt, wäre der Mandantin neben den entstandenen Rückständen eine lebenslange monatliche Zahlung von € 329,00 zugesprochen worden.


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