3.379,90 Euro – Daniel Sebastian-Mahnbescheid – was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Hohe Forderung erfolgreich mit Anwalt abwehren!

Sie haben einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld erhalten und sollen über 3.000 Euro zahlen? Die Abmahnkanzlei Daniel Sebastian hat im Auftrag der DigiRights Administration GmbH einen Mahnbescheid beantragt, um Verbraucher zu einer hohen Zahlung zu bewegen.

Was wird vorgeworfen?

Dem Mahnbescheid ist vor Jahren eine Daniel Sebastian-Abmahnung vorausgegangen. Mit der damaligen Post wurde dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er daheim eine Urheberrechtsverletzung begangen habe. Insbesondere soll er ein ganzes Musikalbum (z. B. Kontor Top of the Clubs) über seinen PC mit anderen Nutzern im Internet getauscht haben (sog. Filesharing).

Was ist Filesharing?

Nehmen und weitergeben (downloaden & uploaden) – das ist das Prinzip vom Filesharing. Die dafür erforderliche Software (Bittorrent, uTorrent, eMule etc.) sorgt dafür, dass man die Musik online zur Verfügung stellt. Jeder Nutzer kann dann diese Musik herunterladen und zugleich wieder zum Download für andere anbieten. Damit werden die Alben illegal an Dritte weitergegeben. Für diesen Verstoß möchte man jetzt Ersatz in einer Gesamthöhe von 3.379,90 € haben.

Muss ich den Geldbetrag bezahlen?

Eine Zahlung ist wirklich nur im Haftungsfall fällig, dazu auch nur in einer reduzierten Höhe. Der Betrag im Mahnbescheid ist viel zu hoch angesetzt. Vor allem will man Sie damit unter Druck setzen. Die Gerichte setzen den Schadenersatz für ein Musikalbum bei einer Tatzeit von wenigen Sekunden niedriger an. Bei einer Schätzung des Schadens durch einen Richter spielt die Zeitdauer der Verletzungshandlung eine erhebliche Rolle. So können innerhalb kürzester Zeit nur wenige auf das Musikalbum zugreifen. Mithin ist der Schaden für die DigiRights Administration GmbH doch nicht so hoch. Somit lohnt sich eine konsequente Verteidigung gegen den Mahnbescheid in jedem Fall.

Haftung des Anschlussinhabers?

Ob Sie für den Verstoß haften, klären wir mit Ihnen am Telefon. Ferner zeigen wir Ihnen die beste Lösung, um sich erfolgreich gegen die Forderungen von der DigiRights Administration und Daniel Sebastian zu wehren. Jedoch besteht nach der Rechtsprechung des BGH zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich sind, weil ja gerade der Inhaber des Anschlusses sein Internet selbst nutzt (BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08; BGH, Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12). Allerdings ist dies im Ergebnis gerade nicht sehr oft der Fall. Vielmehr werden solche illegalen Uploads von weiteren Nutzern im Haus verursacht: oftmals von Gästen & Besuchern aus dem Ausland, Untermietern (Airbnb) oder weiteren Familienangehörigen.

Was viele Verbraucher tun, um sich erfolgreich zu wehren

Mit einer anwaltlichen Verteidigung kann man hier sehr viel Geld sparen. Mit einer guten Strategie von Baumeister Rosing werden die hohen Geldbeträge aus dem Mahnbescheid abgewehrt. Damit sparen Sie viel Geld und Nerven. Dazu wird der Fokus darauf gelegt, dass ein mögliches Klageverfahren gegen Sie nicht eingeleitet wird. Unsere Kanzlei fertigt für Sie den Widerspruch und begründet diesen ausführlich. Mit dieser zusätzlichen Verteidigungsstrategie und den richtigen Argumenten helfen wir Verbrauchern in Deutschland.

Reagieren Sie richtig: kostenlose Erstberatung nutzen!

Rufen Sie unser Team für Urheberrecht bundesweit an. Die Erstberatung mit einem Anwalt ist hier kostenlos. Sie erreichen uns täglich – auch am Wochenende – von 9-20 Uhr. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Ihr Helfer bei Daniel Sebastian Abmahnung:

  • Soforthilfe am Telefon
  • Bundesweiter Service
  • Klageverfahren vermeiden
  • Geldforderung abwehren

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Lesen Sie mehr auf unserer Kanzleihomepage.

> Wer nicht für den Upload haftet, schuldet keinen Geldbetrag <


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Werner Vieira

Beiträge zum Thema