Mahnbescheid oder Klage von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin ist als Abmahnung verschickender Anwalt kein unbeschriebenes Blatt, war er doch einer der Akteure der RedTube-Affäre. Er verschickt seit Jahren Abmahnungen in Auftrag der Digirights Solutions aus Darmstadt. Diese meint Rechte an den Musikwerken wie etwa „Chris Brown X Deorro - Five More Hours”, „Anna Naklab - Supergirl (Feat. Alle Farben & Younotus)”, „Era Istrefi – Bon Bon“ und „Eva Simons – Policeman“ zu halten.

Regelmäßig setzt RA Sebastian die Rechte seiner Mandantschaft im Wege des sog. Mahnverfahrens durch. Gegen den Erlass des sog. Vollstreckungsbescheids, können Sie sich ohne anwaltliche Beratung durch einfaches fristgerechtes Ausfüllen des Formulars leicht zur Wehr setzen.

Anwaltlicher Rat ist indes dann ratsam, wenn RA Sebastian die Rechte seiner Mandantschaft weiter gerichtlich durchsetzt und die Ansprüche begründet. Letzteres ist ebenfalls üblich, wenn die Ansprüche nach "gescheitertem" Mahnverfahren weiterverfolgt werden sollen.

Eleganteste Methode die oftmals sehr hohen Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung zu Fall zu bringen, ist das Bezweifeln der sog. Aktivlegitimation. Darunter wird die Inhaberschaft der Rechte verstanden. Die Frage lautet konkret: darf die Digirights Solutions überhaupt die behaupteten Rechte geltend machen?

Die Antwort lautet – Nein.

Das AG Charlottenburg hat u. a. in einem Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16 das Gegenteil festgestellt.

Hintergrund ist, dass die Digirights Solutions Verträge mit den eigentlich berechtigten geschlossen hat, die folgende Passagen beinhalten: „Rechte für dezentrale Computer­netzwerke inne zu haben.“

Das Gericht stellte zutreffend fest, dass es diese Rechte nicht gibt! Das ist rechtlich vollkommen richtig und entspricht althergebrachtem im Urheberrecht. Dort wurde bereits in den 20er-Jahren vertreten, dass Nutzungsrechte, um diese geht es, dem Urheber erlauben sollen, von der Nutzung oder der Erlaubnis an Dritte der Rechte, leben zu können.

Das Recht für dezentrale Computernetzwerke ist kein solches, ist es doch nur eine technische Variante der Auswertung von Rechten im Internet. Davon kann kein Urheber leben. Etwas anderes wäre es, wenn die Rechte zur digitalen Auswertung insgesamt übertragen worden wären, seien sie auch auf bestimmte geografische Regionen beschränkt.

Damit ist nicht nur die Abwehr der Klage erfolgreich möglich, sondern auch die Rückerstattung von außergerichtlichen Kosten durch Anwälte die Sie zuvor beauftragten.

Dies ist, um diese News zu beenden, auf der Grundlage von § 97a Abs. 3 UrhG möglich.

Sollten Sie solch einen Mahnbescheid erhalten haben, sprechen Sie uns an. 


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