1. FC Köln: Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

  • 3 Minuten Lesezeit

Unsere Anwaltskanzlei verteidigt in einem neuen Mandat gegen eine Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, ausgesprochen im Namen der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des Verstoßes gegen ATGB.

Bei ATGB handelt es sich um Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen, in rechtlicher Hinsicht stellen diese Bedingungen AGB dar, die der jeweilige Käufer beim Kauf vom 1. FC Köln akzeptieren muss. In diesen ATGB sind Bestimmungen geregelt, u. a. darüber, wann und wo eine private Weitergabe / Weiterverkauf von Tickets zu Spielen erfolgen darf. Auktionsplattformen wie bspw. eBay sind ausdrücklich vom Weiterverkauf ausgeschlossen (Ziffer 6 der ATGB).

Unser Mandant, der aktuell abgemahnt wurde, soll gegen die folgenden Bestimmungen der ATGB verstoßen haben

·Die ATGB wurden nicht abgebildet

·Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße gegen die ATGB werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht

·Unterlassungsanspruch, erfüllbar durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

·Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 250,00 €

Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?

Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Dies könnte zur Folge haben, dass der Abmahnende gerichtlich gegen Sie vorgehen wird. Schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte das unbedingt vermieden werden.

Abmahnungen sind häufig vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sind jedoch im Regelfall so formuliert, dass sie besonders gut für den Abmahnenden auszulegen sind. Häufig enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen zudem eine pauschale Vertragsstrafenregelung. Hierbei würde für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine pauschale Vertragsstrafe fällig. Daher raten wir davon ab, vorformulierte Unterlassungserklärungen abzugeben.

Stattdessen sollte Folgendes getan werden

Nachdem Sie Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufgenommen haben, wird dieser Ihre Abmahnung prüfen. Sollte er hierbei zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte eine modifizierte, d. h. abgewandelte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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