10 Fragen, 10 Antworten: Fahrverbot umgehen

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Umwandlung des Fahrverbotes gegen Erhöhung der Regelgeldbuße

Hier die Beantwortung der 10 am häufigsten gestellten Fragen:

1. Wann erfolgt die Anordnung eines Fahrverbotes?

Folge eines Verkehrsverstoßes ist nicht immer nur der Erlass einer Geldbuße sowie die Bewertung der Entscheidung mit einer gewissen Punktzahl in Flensburg, sondern zusätzlich auch die Anordnung eines Fahrverbots.

Der Fahrer ist dadurch gehalten, für den angeordneten Zeitraum kein Kraftfahrzeug zu bewegen.

2. Für welchen Zeitraum kann ein Fahrverbot angeordnet werden?

Dieses Verbot kann für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten erlassen werden. Das Fahrverbot zu kürzen oder zu unterbrechen ist grundsätzlich nicht möglich. Es muss im Ganzen abgeleistet werden.

Der Bußgeldbescheid wird mittels Postzustellungsurkunde zugestellt. Nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

3. Muss die angeordnete Strafe direkt abgeleistet werden?

Nach § 25 Abs. 2 a der StVG hat der Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, er kann sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.

4. Welches Rechtsmittel besteht gegen das angeordnete Fahrverbot?

Ist der betroffene Fahrer mit der von der Verwaltungsbehörde getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, so kann er innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen. Dieser muss sich an die Bußgeldstelle richten, die den Bescheid erlassen hat.

Folge ist zunächst, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird.

5. Wie ist der weitere Verlauf, wenn nach Begründung des Einspruchs die Verwaltungsbehörde der Ansicht ist den Bußgeldbescheid aufrecht zu erhalten?

Das Verfahren wird über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, welches entweder das Verfahren gegen den Fahrer einstellt oder einen Gerichtstermin bestimmt.

6. Soll direkt die Umwandlung des Fahrverbotes gegen Erhöhung der Regelgeldbuße in Betracht gezogen werden?

Die Möglichkeit der Umwandlung eines Fahrverbots gegen die Erhöhung der Regel-Geldbuße sollte erst in Betracht gezogen werden, wenn andere Vorgehensweisen, wie beispielsweise die Überprüfung der Messgenauigkeit oder auch Fehlerhaftigkeit des Bescheides keine Aussicht auf Erfolg versprechen. 

7. Durch welche Argumente ist eine Umwandlung möglich?

In der Rechtsprechung haben sich über die Jahre einzelne Fallgruppen entwickelt, welche als Voraussetzung einer solchen Ausnahme gegeben sein müssten.

Solche sind beispielsweise gegeben in Fällen von besonderen persönlichen Umständen des Fahrers, sogenannten Augenblicksversagen oder auch Umständen des Einzelfalls bei Tatbegehung.

Auch kann das verhängte Fahrverbot im Einzelfall eine unzumutbare Härte gegenüber dem Fahrer bedeuten.

8. Was versteht man unter einer unzumutbaren Härte gegenüber dem Fahrer?

Diese ist gegeben, wenn ein bestimmter Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge nach sich zieht. Beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes und die damit vorhandene soziale Abhängigkeit von unterhaltspflichtigen Personen.

9. Welche Erfolgsaussichten bestehen bei der Einlegung eines Einspruchs?

Es ist zu beachten, dass es im Ermessen der Bußgeldbehörde oder später des Gerichts liegt, eine Ausnahme im Sinne des Absehens von einem Fahrverbot unter Erhöhung der Geldbuße zu erlauben.

Aufgrund der relativ hohen Voraussetzungen um argumentativ die Verwaltungsbehörde oder später das Gericht von der Notwendigkeit einer Ausnahme zu überzeugen, bedarf es meist fachlichen Rat.

10. Wie muss der Betroffene die einzelnen Gründe darlegen?

All diese Fallgruppen sind vom Betroffenen glaubhaft zu machen, welches allerdings eine nicht unerhebliche Hürde darstellt.

Aufgrund der relativ hohen Voraussetzungen, um argumentativ die Verwaltungsbehörde oder später das Gericht von der Notwendigkeit einer Ausnahme zu überzeugen, ist dem betroffenen Fahrer zu raten, anwaltliche Hilfe in solchen Fällen in Anspruch zu nehmen.


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