10 Mythen im Verkehr

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1. Auffahren auf die Autobahn, Reißverschlussprinzip?

Das Auffahren auf die Autobahn erfolgt über den Beschleunigungsstreifen. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt. Das Reißverschlussverfahren ist hier nicht anzuwenden, sondern der Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen ist wartepflichtig. Er darf beim Einfahren auf die durchgehende Fahrbahn den durchgehenden Verkehr nicht behindern und haftet daher grundsätzlich allein bei Unfällen für den Schaden

2. Ist es Nötigung auf der Autobahn die Lichthupe zu betätigen?

Prinzipiell stellt das Betätigen der Lichthupe um seine Überholabsicht anzuzeigen keinen Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar, im Gegensteil in der StVO ist dies sogar beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften vorgesehen.

Eine Nötigung liegt jedoch dann vor, wenn man gleichzeitig zu dicht auffährt oder die Lichthupe permanent einsetzt um die Bahn für sich freizumachen.

3. Bei Alkohol am Steuer muss ich meinen Führerschein für ein Jahr abgeben?

Hier kommt es darauf an, wie hoch der Promillegehalt in Ihrem Blut ist und ob aufgrund von Alkohol Fahrfehler passieren.

Im Allgemeinen gilt, dass ab 1,1 Promille die absolute Fahrunfähigkeit vorliegt. Hier ist ein Führerscheinentzug von einem Jahr die Regel. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Jedoch kann der Führerschein bereits bei 0,3 Promille entzogen werden, wenn aufgrund von Alkohol Fahrfehler passieren.

Es kommt hier jedoch immer auf den Einzelfall an.

4. Ich darf Raser selber ausbremsen?

Dies ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch rechtswidrig. Es obliegt allein der Staatsgewalt Raser zu verfolgen. Sollten Sie einen Raser ausbremsen kann das Ihnen als Nötigung zur Last gelegt werden und Sie haften bei einem eventuellen Unfall. Dies kann mit hohen Geldstrafen, Punkten und einem Fahrverbot geahndet werden.

5. Ein Radweg muss von Radfahren benutzt werden?

Der Radfahrer ist hier in seiner Entscheidung prinzipiell frei, ob er die Fahrbahn oder den Radweg benutzt. Dies gilt nur dann nicht, wenn entsprechende Schilder dies vorschreiben.

6. Ab einem Bußgeld von 60 € gibt es Punkte in Flensburg.

Punkte gibt es nur dann, wenn diese laut der Liste der Fahrerlaubnisverordnung auch vorgesehen sind. Sind keine Punkte vorgesehen, gibt es auch keine, egal wie hoch das Bußgeld ist.

7. Keine Chance bei gutem Bild des Blitzers?

Richtig ist, dass man bei einem guten Bild seine Fahrereigenschaft schlecht verschweigen kann. Jedoch sagt dies noch nichts über die Ordnungsmäßigkeit der Messung aus. Hierbei müssen viele weitere Punkte wie z. B. die Schulung des Messbeamten, Messfehler usw. überprüft werden. Oftmals ist das Messergebnis nämlich gar nicht verwertbar.

8. Die Versicherung des Gegners zahlt bei einem Unfall, an dem ich unschuldig bin, den gesamten Schaden?

Sicherlich, im Prinzip ist die Versicherung verpflichtet, den ganzen Schaden zu ersetzen. Jedoch gibt es hier für den Laien erhebliche Hindernisse. Zum einen ist sich der Laie kaum bewusst, was für Schadensersatzansprüche ihm zustehen. Zum anderen zahlen die Versicherungen meist unvollständig und sehr zögerlich. Hier lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen, da die Versicherung prinzipiell die Kosten des Anwalts zu tragen hat.

9. Mit Zetteln in der Windschutzscheibe kann ich mich vor dem Abschleppen retten?

Im Prinzip nein, da z. B. bei der Angabe einer Telefonnummer das Ordnungsamt oder die Polizei nicht verpflichtet sind, Sie anzurufen. Wenn Sie jedoch Ihren genauen Aufenthaltsort angeben und bereit sind, das Fahrzeug umgehend zu entfernen, kann das Abschleppen rechtswidrig sein. Allerdings darf der Aufwand für das Ordnungsamt nicht unverhältnismäßig hoch sein.

10. Parklücke durch Fußgänger freihalten ist Nötigung?

Es stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Nötigung liegt jedoch erst vor, wenn Gewalt oder Gegenstände zur Freihaltung des Parkplatzes eingesetzt werden. Den bei der Parkplatzsuche gilt, „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das erste Fahrzeug an der Parklücke darf parken.



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