07.08.2019: Rücktritt von der VW-Musterfeststellungsklage nur noch bis 30.09.19 möglich!

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Der Dieselskandal des VW-Konzerns befindet sich auf dem Höhepunkt seines Ausmaßes. Nach der Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der VW AG, Prof. Dr. Martin Winterkorn, wurde am 30.07.2019 durch die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Audi AG, Prof. Rupert Stadler, erhoben. Der Verdacht bestätigt sich somit, dass sowohl VW als auch Audi frühzeitig gezielt und zum Zweck der eigenen Gewinnmaximierung getäuscht haben.

Sofern Sie ebenfalls ein betroffenes Fahrzeug, gleich ob der Marke VW, Audi, SEAT oder Skoda, erworben hatten, sich getäuscht und geschädigt fühlen und sich deshalb der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, empfehle ich Ihnen dringend, die Anmeldung Ihres Anspruchs bis spätestens 30.09.2019 zurückzunehmen und Ihren Anspruch in einer Einzelklage weiterzuverfolgen. Hierzu haben Sie 6 Monate nach dem Rücktritt Zeit. Andernfalls sind Sie an das Musterverfahren, welches vor dem OLG Braunschweig geführt wird, über viele Jahre gebunden, ohne dass für Sie die Möglichkeit besteht, aus dem Verfahren auszusteigen.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das OLG Braunschweig den Ansprüchen des dortigen Musterklägers nicht ohne Weiteres stattgeben wird, zumal das OLG Braunschweig schon einmal zugunsten von VW und gegen die Autofahrer entschieden hat. Dagegen haben viele andere Gerichte in Deutschland, so z. B. das OLG Karlsruhe, das OLG Koblenz, das OLG Köln usw. gegen VW und für die Autofahrer positive Urteile gesprochen. Auch ist ein zeitnahes Ergebnis in weite Ferne gerückt. Experten gehen davon aus, dass eine verbindliche Entscheidung nicht vor 2023 erfolgen wird. Doch damit nicht genug. Auch wenn den Musterklägern letztlich Recht gegeben werden würde, erhalten sie trotz ihrer Anmeldung nicht automatisch Schadensersatz, sondern müssen ihre Ansprüche nochmals gesondert durchsetzen.

Handeln Sie deshalb, bevor es zu spät ist. Denn im Wege der Einzelklage können Sie Ihren Anspruch in wenigen Monaten erfolgreich durchsetzen. Mein Team und ich verfügen über eine fundierte Erfahrung in mehreren von hundert VW Fällen, welche wir für unsere Mandanten deutschlandweit, aber auch und insbesondere in Stuttgart, erfolgreich geführt haben.



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