Verabschiedung der Musterfeststellungsklage

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Der Deutsche Bundestag stimmte am 14. Juni 2018 für die Einführung von Musterfeststellungsklagen im Zivilprozessrecht. Damit sollen Verbrauchern ab dem 01. November 2018 neue Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte eröffnet werden. 

Mit der Musterfeststellungsklage ist die Einführung eines Klageverfahrens von Verbraucherverbänden stellvertretend für die Betroffenen gegen Unternehmen geplant, da sich Betroffene häufig aufgrund des Risikos, der Komplexität und der hohen Kosten nicht rechtlich gegen die Unternehmen zur Wehr setzen können. Die Musterfeststellungsklage dient vor allem der Entlastung eines einzelnen Verbrauchers, da sich viele Prozesse über mehrere Instanzen erstrecken können. Künftig sollen Verbraucherschutzverbände die gerichtlichen Auseinandersetzungen für eine Vielzahl von Verbrauchern übernehmen, soweit sie zunächst zehn gleichgelagerte Fälle aufarbeiten und Klage einreichen. Innerhalb von zwei Monaten müssen dann insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister eingetragen sein.

Des Weiteren sei zwar schon mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bereits die Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche geschaffen worden, diese haben jedoch hohe Zugangsschranken. Mit Einführung der Musterfeststellungsklage seien diese Schranken niedriger, sodass die Musterfeststellungsklage nach Inkrafttreten das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ersetzen soll. Diese sei dann anwendbar auf Gruppenverfahren in allen Zivilstreitigkeiten, außer Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Zu den Nachteilen der Musterfeststellungsklage gehören u. a. die frühzeitige Entscheidung bezüglich der Klageteilnahme und das Ausscheiden weiterer Klagemöglichkeiten bei erfolglosem Ausgang für den Verbraucher. Des Weiteren sei auch der VZBV zufolge die Klagebefugnis sehr eng gefasst, was dazu führe, dass nur relativ wenige Verbände überhaupt klagen dürfen.

Möglichkeiten für Verbraucher

Trotz der bald eingeführten Musterfeststellungsklage können Betroffene bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht ohne weiteres ihre Zahlungsansprüche durchsetzen. Verbraucher können sich auf die Ausführungen des Gerichts im Musterfestellungsklageverfahren berufen. Zur Festlegung der entstandenen Schäden und der Höhe der Schäden muss jedoch ein weiteres Gericht entscheiden. Deshalb wird Betroffenen geraten frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Ansprüche durchsetzen zu können.

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