1. Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG

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Wir waren für Sie beim Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG in Braunschweig vor Ort.

Der 4. Senat des OLG Braunschweig wies darauf hin, dass er keine vertraglichen Ansprüche gegen die VW AG sieht. Er begründet dies vor allen Dingen mit dem fehlenden Vertragsschluss zwischen der Volkswagen AG und dem einzelnen Verbraucher.

Schadensersatzansprüche, die viele andere Oberlandesgerichte in auch von uns verfolgten Einzelklagen bereits bejaht haben, sieht er äußerst problematisch. Unklar blieb auch, ob der Senat überhaupt einen Schaden sieht. Auch hier stellt er sich eher gegen die Entscheidungen von zahlreichen Instanzgerichten.

Außerdem machte der Senat deutlich, dass sich viele Verbraucher zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, in deren Fahrzeugen der betroffene Motor EA 189 gar nicht verbaut worden ist. Wir raten dringend insbesondere diesen Verbrauchern dazu, sich unverzüglich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Das Gerichtsverfahren hat für sie keinerlei Nutzen. Im Gegenteil: Ihre Ansprüche könnten in Zukunft nicht mehr durchsetzbar sein.

Die Rechtsanwälte der Volkswagen AG erklärten unmissverständlich, keinen Vergleich schließen zu wollen. Wir halten einen Vergleichsschluss auch weiterhin für eher unwahrscheinlich, da das Verfahren im Ergebnis die Volkswagen AG nicht zu einer Zahlung verpflichten wird. Hierfür werden die Verbraucher wiederum einzeln klagen müssen.

Der Vorsitzende des Senats hat bereits auf die weiteren noch folgenden Termine verwiesen. Es scheint zutreffend zu sein, dass sich dieses Verfahren noch lange hinziehen wird.

Die Frist dazu zur Abmeldung endet spätestens heute um Mitternacht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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