11.000 € Schmerzensgeld & Schadensersatz wegen fehlerhafter Hüftprothese

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Der Fall

Einer älteren Patientin wurde eine neue Hüftendprothese implantiert, nachdem sie mit ihrer ursprünglichen Hüfte erhebliche Probleme hatte. Die bei solchen Eingriffen übliche, zuvor stattgefundene Planung erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die für die Patientin vorgesehene Prothese war zu groß für den Körperbau. Implantiert wurde die Prothese dennoch so wie vorgesehen und die Patientin ohne weiteres entlassen. Sie litt in der Folge unter erheblichen Schmerzen.

Eine Prüfung des Implantats durch das behandelnde Krankenhaus nach der Operation erfolgte nicht, obwohl eine solche Prüfung explizit in den entsprechenden Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie sowie in den einschlägigen Leitlinien des Berufsverbands der Ärzte für Orthopädie gefordert wird und es sich dabei um eine S3 Leitlinie handelt, die den Ärzten wenig Spielraum lässt. Auch der eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenkassen ging in seinem Gutachten von einem Behandlungsfehler aus.

Die nach der Implantatsetzung unter erheblichen Schmerzen leidende Patientin ließ sich etwa acht Monate später eine neue Prothese von einer anderen Klinik einsetzen. Zuvor musste sie erhebliche Mengen Analgetika nehmen, um die Schmerzen aushalten zu können.

Die Lösung

Im Ergebnis wurde ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer des Klinikums geschlossen. Wegen der erheblichen Schmerzen sowie der Erforderlichkeit einer neuen Behandlung/Operation wurden der Patientin 11.000 € Schadensersatz/Schmerzensgeld bezahlt. 


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