170 € wegen Google Fonts an Kilian Lenard ? Wehren Sie sich! Anwaltliches Abwehrschreiben für 137 € netto.

  • 2 Minuten Lesezeit

TOP Wirtschaftskanzlei im Datenschutzrecht hilft bei Abmahnwelle 

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Spezialisiert: Wir helfen täglich  Betroffenen in ganz Deutschland, die eine Abmahnung erhalten haben. Wir sind gewählt von Mandanten und Kollegen zur TOP Wirtschaftskanzlei 2022 im Bereich Datenschutzrecht, empfohlen vom Magazin FOCUS.

Wir kennen den Abmahner: Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Rechtssicher und erfolgreich in der digitalen Welt.

Abmahnung Rechtsanwalt Kilian Lenard für Martin Ismail 

In dem Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard, Martin Ismael, IG Datenschutz  wird als Betreff angegeben „Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz Google Fonts“.

Wie reagiert man auf eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lenard im Auftrag der IG Datenschutz / Martin Ismail?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir raten ausdrücklich davon ab, die 170 € zu bezahlen, weil das Schreiben rechtsmissbräuchlich ist. Wir gestalten für Sie ein anwaltliches Abwehrschreiben: Für eine Pauschale von 137 € netto (163,03 € inkl. MwSt.) erhalten Sie folgende Leistungen:

• Prüfung der Abmahnung

• Gestaltung eines anwaltlichen Abwehrschreibens

Teilweise werden unsere Rechtsanwaltsgebühren auch von Rechtschutzversicherungen übernommen.

Kontaktieren Sie uns: 

Email:  datenschutz@europajurist-schenk.com

Tel.: 089 / 21543877

Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); IT-Sicherheitsbeauftragte (DESAG)

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Zum konkreten Fall:

Was fordern Martin Ismail und die IG Datenschutz?

Rechtsanwalt Lenard trägt vor, dass seine Mandantschaft einen Unterlassungsanspruch fordern könnte. Die Gerichte hätten in ähnlich gelagerten Fällen in den letzten zwei Jahren bei Datenschutzverstößen zudem Schmerzensgelder in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro zugesprochen. Der Abmahner fordert die Zahlung eines Betrags in Höhe von 170,00 Euro.

Gibt es wirklich eine Rechtsverletzung bei der Nutzung von Google Fonts?

Google Fonts ist eine Schriftart, die Daten trackt, wenn sie nicht rechtskonform eingebunden ist. Von daher kann man davon ausgehen, dass bei einem Nutzer, der unwissentlich auf eine Website geht, eine Rechtsverletzung vorliegt. Allerdings wird hier von den Abmahnern vorsätzlich nach Websites gesucht. Für die Argumentation gegen eine Rechtsverletzung ein scharfes Schwert!

Wer ist die IG Datenschutz?

Die Abkürzung IG steht für „Interessensgemeinschaft“. Da Rechtsanwalt Lenard weder die Adresse nennt noch näher darauf eingeht, ist von einem Rechtsmissbrauch ausgehen (dazu unser letzter Beitrag hier https://www.anwalt.de/rechtstipps/top-wirtschaftskanzlei-im-datenschutzrecht-hilft-bei-abmahnwelle-204575.html .

Beauftragen Sie uns: Wir haben eine Vielzahl der Fälle bearbeitet. Nach unserem Schriftsatz hat sich die Angelegenheit bislang in sämtlichen Fällen erledigt. 

Gerne unterstützen wir Sie. Wir sind als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Datenschutzrecht vom Magazin Focus empfohlen.

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Foto(s): Anwaltskanzlei Schenk

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