4xAi – Warnhinweis der FCA

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4xAi.net ist eine weitere Onlinehandelsplattform im Blickwinkeln einer Aufsichtsbehörde.

Über 4xAi sollen Investoren Anlagen u. a. in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie etwa Rohstoffe oder Aktien, sowie etwa auch Forex-Geschäfte tätigen können.

Auf der Homepage stellt sich 4xAi als weithin anerkannter Finanzdienstleister dar, der für sein umfassendes Investmentangebot bekannt ist, das CFDs (Contracts for Differences), Devisen und Kryptowährungen umfasst.

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass Transparenz ein Eckpfeiler des Engagements bei 4xAi sei, weshalb man sich strikt an eine Politik, die garantiert keine versteckten Gebühren vorsieht, halte, und es das oberstes Ziel bei 4xAi sei, das Handelspotenzial von einem zu erschließen, indem man modernste technologische Innovationen nutzen und ein fundiertes Finanzwissen einsetzen würde und die Vision auf der Förderung einer vertrauensvollen Beziehung zu den geschätzten Kunden basieren würde.

Vorsicht wegen Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) vor 4xAi

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die 4xAi über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Hinweise für Anleger von 4xAi

Anleger sollten sich auch bewusst sein, dass 4xAi auch nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) unterliegt.

Für das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in Form von CFD´s oder auch Forex-Geschäften in Deutschland benötigen die Betreiber von 4xAi aber eine Genehmigung der BaFin, die unseres Wissens nicht gegeben ist.

Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) sind auch unseres Erachtens für Anleger, die darin keinerlei Kenntnisse oder Erfahrungen haben, aufgrund der hohen Risiken und der Komplexität nicht geeignet. Es handelt sich nämlich um hochspekulative Finanzderivate, bei denen, insbesondere aufgrund einer Hebelwirkung, hohe Risiken, bis hin zu einem Totalverlust bestehen.

Das Gleiche gilt für einen Forex-Handel.

Anleger sollten daher auch sehr achtsam sein, wenn ihnen hohe Gewinne in derartigen Anlagen versprochen werden, ohne dass sie auf irgendwelche Risiken ausführlich hingewiesen werden.

Anleger, die Gelder bei 4xAi investieren haben und Probleme auftauchen, sollten zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Forderungen.

So kann sich z. B. für einen Anleger beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) gegen die Betreibergesellschaft der Plattform und auch gegen deren verantwortliche Personen nach der Rechtsprechung in Deutschland ergeben.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 24.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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