6 O 175/17 – Porsche muss Cayenne-Diesel zurücknehmen

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Das Aktenzeichen 6 O 175/17 schreibt Justizgeschichte: Erstmals verurteilt ein deutsches Landgericht den Sportwagenhersteller Porsche zur Rücknahme eines Diesel-Fahrzeugs der Schadstoffklasse 6.

Porsche muss knapp 60.000 Euro zahlen und hofft jetzt auf die nächste Instanz: Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde Berufung eingelegt.

Eine Porschefahrerin hatte geklagt und die Rücknahme ihres Porsche Cayenne Diesel verlangt. Das Auto gehört mit Baujahr 2014 zur Schadstoffklasse 6 und wurde von Porsche offiziell auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes zurückgerufen. Die Richter kamen überein, dass Porsche eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut hat, was zu erhöhtem NoX-Ausstoß im Realbetrieb sorgt. 

Das Gericht wirft Porsche vor, sich damit sittenwidrig über Regeln hinweggesetzt zu haben – ein Schadensersatzanspruch ergibt sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.

Porsche sieht das natürlich ganz anders: Es gebe keine Abschaltvorrichtung und den Vorgaben des Kraftfahrtbundesamtes sei man exakt gefolgt – damit sei das Problem aus der Welt, es gebe keinen Mangel. Dieser Mangel existierte allerdings vom Vertragsschluss an, so das Gericht, da die zuständigen Behörden das Fahrzeug aufgrund der nicht vorhandenen Zulassungsgenehmigung jederzeit hätten aus dem Verzehr ziehen können. Zudem werteten die Richter ein Schreiben von Porsche an die Cayenne-, Panamera- und Macan-Besitzer als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst”. 

Das Urteil aus Stuttgart – ausgerechnet aus der Porsche Heimatstadt – hat Strahlwirkung, denn der vom Gericht kritisierte Motor stammt gar nicht aus Zuffenhausen, sondern von der AUDI AG. Der Motorenhersteller hat für die Schadstoffklassen 5 und 6 alle V6- und V8-Motoren für Porsche und VW geliefert und natürlich auch die eigenen Angebote vom A4 bis zum Q7 mit dem umstrittenen Aggregat ausgerüstet. Das Stuttgarter Urteil 6 O 175/17 dürfte nun für weitere Klagen als Referenz herangezogen werden.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung: „Die Chancen auf obsiegende Urteile sind enorm gestiegen. Um die 2. Instanz muss man sich keine Sorgen machen, denn Porsche wird ein OLG-Urteil vermeiden wollen und einen Vergleich anbieten!“


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